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Die Kreisverwaltung hat ihre Pläne für den Ausbau der Windenergie im Landkreis Oldenburg vorgestellt. Die Fläche soll verdoppelt werden.
Wildeshausen – Die Fläche für Windenergieanlagen im Landkreis Oldenburg wird sich in den kommenden Jahren in etwa verdoppeln. Das ist eine Folge des „Wind-an-Land“-Gesetzes der Bundesregierung. In Informationsveranstaltungen zum „Ausbau der Windenergie“ zeigt die Kreisverwaltung zurzeit auf, wo künftig Anlagen gebaut werden sollen. Am Freitag wurden die Pläne der Presse in Wildeshausen vorgestellt. „Dezentrale Energieerzeugung heißt eben dezentral“, sagte Eva-Maria Langfermann, Baudezernentin beim Landkreis. Der Gesetzgeber mute Bürgern im Außenbereich nachts eine Lautstärke von 45 Dezibel zu. „Das wird für einige sicher schwierig.“
Zum Vorgehen: Die Kreisverwaltung hat nach und nach Gebiete ausgeschlossen. Die Masten müssen mindestens 575 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt stehen. Das gilt auch für Wochenendhäuser, Campingplätze und einzelne Gebäude im Außenbereich. Vogelschutzgebiete müssen 1 200, Naturschutzgebiete 250 Meter entfernt sein. Gar keine Windkraft soll es in Landschaftsschutzgebieten geben – wenn die Gemeinden dies allerdings planen, stellt sich der Kreis nicht quer. Teils hat die Kreisverwaltung die gesetzlichen Vorgaben übererfüllt. Aber: „Wenn wir die Abstände weiter erhöhen, läuft uns der Platz weg“, so Regionalplaner Paul Eberhardt.
Bundesregierung hat Ziel per Gesetz festgelegt
Am Ziel ist gleichwohl nicht zu rütteln. Die Bundesregierung hat per Gesetz festgelegt, dass der Anteil der Windenergie an allen Flächen 2,2 Prozent betragen muss. Berechnungen des Landes Niedersachsen haben einen Wert von 2,72 Prozent für den Landkreis Oldenburg ergeben, weil dieser ländlich geprägt ist, also mehr Raum für Windkraft hat als eine Stadt wie Oldenburg. „Es gilt die Faustregel: Dünn besiedelt, viel Windkraft“, so Langfermann. Sollte das Flächenziel in den kommenden Jahren nicht erreicht werden, droht ein Wildwuchs. Dann könne jeder im Außenbereich Windenergieanlagen errichten.
Dazu soll es nicht kommen. Die bereits jetzt ausgewiesenen Windflächen sowie die von der Kreisverwaltung ermittelten Areale betragen zusammen 2,73 Prozent des Kreisgebiets. Der Kreistag wird sich demnächst mit dem Arbeitsentwurf der Verwaltung befassen. Seine Zustimmung vorausgesetzt, sollen die Pläne als Teil des Regionalen Raumordnungsprogramms gegen Ende des Jahres öffentlich ausgelegt werden. Dann sind auch Einwendungen möglich. Wenn das Programm vom Land genehmigt wurde, können Projektierer Bauanträge stellen. Das wird wohl frühestens im Jahr 2026 der Fall sein. Spannend dürfte werden, wie groß der Widerstand vor Ort – zum Beispiel in Harpstedt – ist. Dort ist ein recht großes neues Windkraftgebiet geplant.
Auf der Internetseite www.oldenburg-kreis.de steht eine Präsentation zum Download bereit, die bei den Informationsveranstaltungen gezeigt wird. Dazu gehört auch eine Karte mit Bereichen, die aus Sicht der Verwaltung für Windkraft genutzt werden sollten.
In einer ersten Version des Artikels war von 75 Dezibel in der Nacht die Rede. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

