VonChristian Einfeldtschließen
Die im Zuge der Gasumlage angekündigten Pläne der EWE rufen große Kritik hervor. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen würden sie „die Vorgaben ad absurdum führen“.
Oldenburg/Hannover – Weil der Energieversorger EWE Fristen verpasst hat, wird es für Verbraucher schon bald noch komplizierter. Nicht im Oktober, erst im November soll die Gasumlage für Kundinnen und Kunden von EWE gelten. Gleich aus mehreren Gründen ist die Situation für Kundinnen und Kunden des Oldenburger Versorgungsunternehmen undurchsichtig – und könnte Verbrauchern sogar zum Nachteil ausgelegt werden. Was jetzt die niedersächsische Verbraucherzentrale rät.
| Versorgungsunternehmen: | EWE |
| CEO: | Stefan Dohler (1. Apr. 2018–) |
| Hauptsitz: | Oldenburg |
| Gründung: | 1943 |
Energieversorger EWE mit „kreativer“ Forderung: Kunden sollen Gasverbrauch für Oktober erst später zahlen
Es heißt, mindestens sechs Wochen im Voraus müssen Kundinnen und Kunden über etwaige Preisänderungen informiert werden. In Anbetracht dessen, dass die umstrittene Gasumlage bereits in wenigen Tagen greifen soll, konnte dieser Grundsatz längst nicht mehr erfüllt werden. Bereits in wenigen steigen die Gaspreise ein weiteres Mal erheblich – für einige Haushalte gar um bis zu 5800 Euro. Die Ampel-Regierung erwägt daher auch Homeoffice-Pflicht für Beamte einzuführen. Die bevorstehende Gasumlage sorgt für gesellschaftlichen Unmut – in Oldenburg sorgt nun darüber hinaus ein weiter Faktor für Gesprächsstoff.
Nach NDR-Berichten hätte Energieversorger EWE die Preiserhöhung nicht rechtzeitig der Öffentlichkeit verkündet. Die Pläne des Oldenburger Unternehmens sehen jetzt vor, die finanziellen Leistungen aus dem Oktober im Dezember und Januar einzufordern. Das könnte unter anderem dazu führen, dass Kundinnen und Kunden mit einem geringen Gasverbrauch im Oktober verhältnismäßig mehr zahlen könnten.
„Kreative Auslegung von EWE“: Was jetzt die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt
Zufolge der Verbraucherzentrale ist das angekündigte Verfahren der EWE alles andere als rechtens. Julia Schröder, Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sagte gegenüber dem NDR: „Die kreative Auslegung von EWE führt die Vorgaben ad absurdum - Preissteigerungen könnten damit beliebig nachträglich berechnet werden“. Der Ausgangspunkt einer klar definierten Höhe der Gasumlage wird damit konterkariert.
Für Kundinnen und Kunden hat Schröder folgenden Ratschlag: Nur unter Vorbehalt sollten die von EWE geforderte Zahlungen getätigt werden. Darüber hinaus empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Gasverbrauch zwischen dem 1. und 31. Oktober präzise aufzuzeichnen – eine Maßnahme, die ohnehin schon bald zur Pflicht werden und gegenstandslose Mehrkosten zunichtemachen könnte.
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