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Plakate dürfen ab 13. Januar geklebt werden. Die Unterlagen für die Briefwahl kommen im Februar. Dann öffnen auch vier Wahlbüros.
Hamm - Der Wahlkampf beginnt. Ab der kommenden Woche dürfen die Parteien plakatieren. Und eine Woche danach beginnt die Stadt mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungen. Gewählt wird der Bundestag am 23. Februar.
Plakatiert werden darf sechs Wochen vor der Wahl
Wahlplakate dürften wie üblich ab sechs Wochen vor dem Wahltermin bis zwei Wochen nach der Wahl hängen, sagte Stadtsprecher Lukas Huster auf WA-Anfrage. Also von Montag, 13. Januar, bis zum 9. März. Normale Plakate dürfen Huster zufolge in unbegrenzter Zahl und in bis zu drei Metern Höhe angebracht werden. Für Großplakate („Wesselmänner“) bedürfe es einer Genehmigung für den jeweiligen Standort.
Die Wahlbenachrichtigungskarten will die Stadt ab Montag, 20. Januar, versenden. Sie sollten bis zum 27. Januar bei den Wahlberechtigten eingegangen sein.
Briefwahl möglichst über QR-Code beantragen
Briefwahl könne grundsätzlich bereits jetzt beantragt werden, so der Sprecher. Die Stadt bitte aber dringend darum, hierfür auf die Wahlbenachrichtigung zu warten und das Online-Formular zu verwenden, das mittels des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden kann. In diesem Fall würden alle notwendigen Daten automatisch und korrekt an die Stadt übertragen. Es biete keinen Vorteil, zuvor schriftlich oder per E-Mail Briefwahl zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen sollen dann ab dem 5. Februar – spätestens ab dem 10. Februar – versandt werden. Das hängt im Wesentlichen an der Zulassung der Direktkandidaten. Über die entscheidet der Kreiswahlausschuss in einer Sitzung am 24. Januar. Erst im Anschluss daran können die Wahlscheine produziert werden. Sobald sie bei der Stadt eintreffen, versichert Huster, würden sie auch verschickt.
Unterlagen schnell an die Stadt zurücksenden
Die Unterlagen sollten dem Sprecher zufolge nach Erhalt möglichst schnell ausgefüllt und an die Stadt zurückgesandt werden. Damit sie rechtzeitig bei der Stadt eingehen, sollten sie gemäß Empfehlung der Bundeswahlleiterin spätestens am 19. Februar auf den Postweg gebracht werden. Briefwahlunterlagen können außerdem bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden – und zwar nur dort.
Alternativ dazu ist die Briefwahl auch in vier Direktwahlbüros möglich, und zwar im Technischen Rathaus sowie den Bürgerämtern Bockum-Hövel, Rhynern und Uentrop. Wann diese Büros öffnen, will die Stadt Huster zufolge mitteilen, sobald die Stimmzettel eingetroffen sind.
Rubriklistenbild: © Andreas Rother
