Im Prozess um die Messerattacke an der HSHL ist vor dem Dortmunder Landgericht ein Urteil gefallen. Ob der Amokläufer jemals wieder frei kommt, ist ungewiss.
Hamm - Der 34-jährige Hammer, der im Juni 2022 in der Hochschule Hamm-Lippstadt mit einem Messer eine Gast-Dozentin getötet und drei Studierende zum Teil lebensgefährlich verletzt hatte, wurde am Mittag vor dem Dortmunder Landgericht für schuldunfähig befunden und bleibt in einer forensischen Psychatrie.
Zum Schutz der Allgemeinheit in geschlossener Psychiatrie
Kaum war das Urteil gesprochen, ließ sich der 34-Jährige in aller Seelenruhe wieder die Handschellen anlegen. Dann wurde er abgeführt. Ob er jemals wieder freikommen wird, ist völlig ungewiss. Die Richter am Dortmunder Schwurgericht haben den Ex-Studenten am Freitag auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen – zum Schutz der Allgemeinheit.
Knapp sieben Monate ist es inzwischen her, dass der 34-Jährige mit einem Messer in die Hochschule Hamm-Lippstadt gestürmt ist und wahllos zugestochen hat. Erst im Foyer, dann im Hörsaal. Eine Gastdozentin starb, drei Studierende wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Wahn und Rache: Mann fühlte sich von Clan verfolgt
Auslöser waren Wahnvorstellungen. Laut Urteil war der 34-Jährige davon überzeugt, dass alle Personen an der Hochschule zu einem Clan gehören, der ihn umbringen will. Dafür wollte er sich rächen.
Er selbst hatte im Prozess von „Zufallsopfern“ gesprochen. „Es war mir auch völlig egal, ob sie sterben oder nicht“, sagte der Beschuldigte den Richtern. „Ich habe nicht mal das Blut gesehen.“
Die Gastdozentin hatte an jenem 10. Juni 2022 ganz vorne im Hörsaal gesessen, als der 34-Jährige mit einem wuchtigen Küchenmesser in der Hand hereinstürmte. „Jetzt ist Schluss! Jetzt bist Du dran!“ Das waren seine Worte, bevor er zustach.
Paranoide Schizophrenie: Krankheit nicht bemerkt
Die Klinge drang von oben in die Brust der 30-Jährige ein, traf die Lungenschlagader. Die Frau hatte keine Chance – trotz Not-OP. Sie war am nächsten Tag im Krankenhaus verstorben.
Besonders tragisch: Der 34-Jährige hat wahrscheinlich schon seit rund zwei Jahren an paranoider Schizophrenie gelitten. Das war jedoch nicht bemerkt worden – weder von den Eltern, noch von Ärzten.
Selbst am Tag vor dem Amoklauf war er nach einem Suizidversuch mit Tabletten noch einmal in die Psychiatrie eingewiesen worden. Doch auch dort hatte man die Wahnvorstellungen des 34-Jährigen nicht erkannt und ihn wenige Stunden vor der Tat wieder entlassen. „Eigenartig“, sagte Richter Thomas Kelm dazu bei der Urteilsbegründung.
Tatwaffe gekauft - und festes Schuhwerk
Das Tatmesser hatte sich der 34-Jährige direkt nach seiner Entlassung gekauft. Genau wie ein Paar feste Schuhe. Er hatte die Klinik in Badeschlappen verlassen und war so durch Hamm gelaufen.
„Jeder, der diesen Prozess verfolgt hat, dürfte erkannt haben, dass dieser Mann sehr krank ist“, sagte Staatsanwältin Maribel Andersson. Auch Verteidigerin Ina Klimpke sprach von einer „großen Tragödie“, bei der es nur Verlierer gebe.
Der 34-Jährige selbst hatte die Taten im Prozess gestanden – soweit er sich erinnern konnte. „Es tut mir wirklich leid“, sagte er kurz vor der Urteilsverkündung. „Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun.“
Entlassung ungewiss - Medikamente zeigen kaum Wirkung
Wie lange der 34-Jährige in der geschlossenen Psychiatrie bleiben muss, ist unklar. Er kann erst entlassen werden, wenn er keine Gefahr mehr darstellt. Das kann auch bedeuten, dass er für den Rest seines Lebens dort bleiben muss. Das Problem: Bis jetzt haben die Medikamente kaum Wirkung gezeigt. Auch im Prozess war der Ex-Student noch überzeugt davon, dass er von einem Clan verfolgt wird, der ihn töten will.
Das Dortmunder Schwurgericht wertete die Taten als Totschlag und als gefährliche Körperverletzung. Eine Haftstrafe kam jedoch nicht in Betracht. Der Ex-Student galt aufgrund seiner Wahnvorstellungen als schuldunfähig. Richter Kelm: „Er hat sich keine Gedanken gemacht. Er wollte einfach nur zustechen.“ - von Jörn Hartwich
