Kommunalwahl

Parteien erhalten Daten aus erster Hand

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Zur Kommunalwahl am 14. September können Erstwähler gleich mehrere Kreuzchen machen: für den Bürgermeister, den Stadtrat, den Landrat und den Kreistag.
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Parteien greifen auf Melderegisterdaten zurück, um Wähler anzusprechen. Diese Praxis ist rechtlich abgesichert, aber nicht unumstritten. Bürger können sich schützen.

Meinerzhagen - Die politischen Parteien steuern auf die Kommunalwahlen am Sonntag, 14. September, zu. Sie werben in sozialen Medien wie Facebook oder Instagram um Stimmen. Sie werfen Broschüren in Briefkästen, plakatieren, laden zu Veranstaltungen ein, spendieren Kaffee oder platzieren sich an Wahlkampfständen in der Innenstadt. Kaum bekannt ist, dass die Parteien die Möglichkeit haben, bestimmte Wählergruppen gezielt anzusprechen – indem sie Daten aus dem städtischen Melderegister „kaufen“. Eine Möglichkeit, von denen immer wieder auch Parteien in Meinerzhagen Gebrauch gemacht haben, wie es aus dem Rathaus heißt. Bis Mittwoch habe aber noch keine Anfrage zur kommenden Kommunalwahl vorgelegen.

Was auf den ersten Blick datenschutzrechtlich fragwürdig erscheint, ist juristisch aber durchaus abgesichert. Das bestätigt auf Anfrage auch der Fachbereich 2 der Stadtverwaltung Meinerzhagen. Die Parteien würden lediglich die Rechtsgrundlage des Bundesmeldegesetzes nutzen.

Abfrage vor der Wahl möglich

Im Paragraf 50 heißt es dazu: „Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister (...) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.“

Demnach dürfen die Nutzer die Daten ausschließlich für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und müssen sie spätestens einen Monat nach der Wahl löschen oder vernichten. So kann eine Auskunft zum Beispiel auf zwei Gruppen beschränkt sein, „die ihrerseits nicht mehr als zehn Geburtsjahrgänge umfassen (Erstwähler, Rentner)“, wie es vonseiten der Verwaltung heißt.

Die Parteien nutzen die Möglichkeit der Melderegister-Abfrage höchst unterschiedlich. Während sich zum Beispiel in Dortmund einzig die AfD die Daten von mehr als 26 000 Erst- und Jungwählern gesichert und dafür Verwaltungsgebühren in Höhe von 2000 Euro an die Stadtkasse überwiesen hat, sind solche Anfragen nicht nur in Meinerzhagen, sondern etwa auch in Plettenberg oder Halver Fehlanzeige. In Nachrodt-Wiblingwerde hingegen haben die SPD und ein parteiloser Kandidat Wählerdaten abgefragt.

In Lüdenscheid hat das Bürgeramt der CDU auf Anfrage Namen und Adressen junger Wähler übermittelt. Damit kann die Partei die Adressaten postalisch kontaktieren und auf ihr Angebot aufmerksam machen. Laut Stadtsprecherin hat die CDU für ihren Wahlkampf insgesamt 1266 Datensätze erhalten – und dafür 300 Euro an Gebühren entrichtet. Für die Union kommen noch Kosten für den Druck der Broschüren und für Porto hinzu. Lüdenscheids Stadtverbandsvorsitzender Christoph Weiland: „Die jungen Wähler sind es uns wert.“

Bürger können Abfrage blockieren

In Meinerzhagen wiederum habe es immer wieder mal Anfragen im Rahmen verschiedener Wahlen gegeben, wie es aus dem Rathaus heißt. „Zuletzt bei der in diesem Jahr stattgefundenen Bundestagswahl.“ Welche Partei oder welche Parteien diese Anfrage gestellt haben, dazu äußert sich die Verwaltung nicht. In jedem Fall scheint die Abfrage hier günstiger zu sein als im (größeren) Lüdenscheid: In Meinerzhagen betrage die Verwaltungsgebühr gemäß der Verwaltungsgebührenordnung NRW 200 Euro.

Dabei weist die Verwaltung aber darauf hin, dass jeder Bürger die Möglichkeit habe, eine Auskunftssperre für sämtliche Meldedatenabfragen beim Bürgerbüro einrichten zu lassen. „Darauf wird bei der Anmeldung (Ummeldung) hingewiesen und auf diese Möglichkeit der Auskunftssperre wird jährlich über eine Pressemitteilung hingewiesen.“

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