- VonStefan Gehreschließen
Mit dem CreativRevier Heinrich Robert zwischen Herringen und Pelkum entsteht ein neuer Stadtteil. Planungsrechtlich gesichert wird er durch vier Bebauungspläne, die seit dem 23. Januar öffentlich ausliegen.
Herringen/Pelkum - Das rund 55 Hektar große Gelände des CreativReviers Heinrich Robert ist in vier Bebauungsplanbereiche aufgeteilt, die die Entwicklung sichern sollen und wesentliche Ziele benennen. Der Kernbereich mit den historischen Gebäuden und dem Landschaftsbauwerk im Südosten ist im Bebauungsplan Nr. 05.082 abgebildet.
Nutzungen: Für das „CreativQuartier“ mit seinen historischen Gebäuden, die zum großen Teil erhalten bleiben, sind unter anderem Bildungs- und Kultureinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, ergänzende soziale, kulturelle, kirchliche, gesundheitliche und sportliche Nutzungen, Galerien/museale Nutzungen, nicht störendes Gewerbe in einer Mischung mit Wohnen (zum Beispiel TinyHouses) sowie ein Parkhaus vorgesehen. Einzelhandelsbetriebe sollen nur als Läden und innerhalb des zentralen Bereichs zulässig sein – und auch nur dann, wenn sie der Kreativwirtschaft beziehungsweise dem Planungskonzept entsprechende zuordnungsfähige und im Bebauungsplan festgesetzte Sortimente aufweisen.
Neues Leben im CreativRevier: Bunt gemischtes Quartier
Im südöstlichen Bereich wird derzeit ein Landschaftsbauwerk errichtet, das zum Teil zur Gewinnung regenerativer Energien durch Photovoltaik- und Erdthermie-Anlagen genutzt werden soll.
Mit der Festsetzung wird in erster Linie das Ziel verfolgt, am Standort ein belebtes und tatsächlich auch „bunt“ gemischtes Quartier entstehen zu lassen. „Es soll ein hochwertiges CreativQuartier entstehen, das einerseits die bestehenden, teilweise denkmalgeschützten Gebäude nutzt und andererseits sinnvolle bauliche Ergänzungen ermöglicht“, so die Stadt. Geplant sei er als urbanes Gebiete für Wohnen, Gewerbe sowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzungen nicht wesentlich stören.
Neues Leben im CreativRevier: Erschließung vom Osten und Süden
Erschließung: Die öffentliche Erschließung des CreativQuartiers soll im Wesentlichen durch eine zentrale Haupterschließungsstraße erfolgen, die im Süden im Bereich östlich des bestehenden Netto-Markts und im Osten über die Straße Zum Bergwerk erfolgt. „Eine weitere hiervon abzweigende und außerhalb dieses Plangebietes verlaufende Straße soll zudem von Norden die Flächen erschließen“, so die Stadt. Innerhalb des Plangebiets seien weitere Fuß- und Radwege vorgesehen.
Klima und Freiraum: Bei der Entwicklung des CreativQuartiers sollen die Ziele des vom Rat der Stadt Hamm beschlossenen Klimaaktionsplans, des Klimafolgenanpassungskonzeptes und des Masterplans Freiraum berücksichtigt werden.
Beteiligung der Bürger
Die vier Bebauungspläne werden zwischen dem 23. Januar und dem 23. Februar öffentlich ausgelegt. Die gesamten Unterlagen liegen im Technischen Rathaus im Raum A0.058 aus. Darüber hinaus werden in den Bezirksbürgerämtern Pelkum und Herringen die Planzeichnungen und die Begründungen ausgelegt. Bürger können sich zu den Plänen äußern.
Grundsätzliche Zielvorstellung für alle vier Bebauungsplanbereiche ist eine energieautarke Versorgung. Die Wärmeversorgung für die Bestandsgebäude und Neubauten soll mit folgenden drei Komponenten erfolgen: 1. Bestehendes und mit Grubengas betriebenes Blockheizkraftwerk (falls Grubengas nicht mehr zur Verfügung steht, sind ein Betrieb mit Biomethan oder eine Holzpelletanlage denkbar). 2. Erdkollektoren und Wärmepumpe im Landschaftsbauwerk. 3. Freiflächenanlage PV beziehungsweise Thermie auf dem Landschaftsbauwerk. Die Wärmeverteilung soll über ein Nahwärmenetz erfolgen. In Bezug auf die Speicherung von Warmwasser sind zwei großformatige Anlagen geplant. Neben einem Speicher im Bereich des ehemaligen Kühlturms der Zeche ist im nördlich angrenzenden Gewerbegebiet ein weiterer Speicher vorgesehen.
Auch den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung soll durch Festsetzungen im Bebauungsplan Rechnung getragen werden. Zu verschiedenen Anwendungsbereichen sind hier zum Teil Ge- und Verbote festgesetzt, zum Teil sollen Anreize geschaffen werden, um eine klimagerechte Quartiersentwicklung zu unterstützen.
Neues Leben im CreativRevier: Maßnahmen gegen den Klimawandel
Maßnahmen speziell im Bereich des Bebauungsplans Nr. 05.082 sind eine verpflichtende Photovoltaik- beziehungsweise Thermie-Anlage auf dem Parkhaus, Festsetzungen von Flächen für Versorgungsanalgen sowie Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken. Auf dem Förderturm könnten Klein-Windenergieanlagen entstehen.
Beteiligungsverfahren: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden „Anregungen, die der Planung aus bauleitplanerischer Sicht entgegenstehen, nicht geäußert“. Es gab aber zahlreiche Hinweise.
Die Handwerkskammer verwies darauf, dass für die heranrückende Wohnbebauung kreative Lösungen gefunden werden müssten, die das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungsarten – zum Beispiel eine Tischlerei – konfliktfrei ermöglichen.
Neues Leben im CreativRevier: Keine planungsrechtlichen Bedenken
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat denkmalpflegerische Bedenken gegen die vorgelegte Planung vorgebracht. „In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde als maßgeblicher Genehmigungsbehörde bezüglich der denkmalschutzrechtlichen Belange sind die vorgebrachten Anregungen abgestimmt und überwiegend in den Bebauungsplan eingearbeitet worden“, so die Stadt.
Bei einer Bürger-Information im August wurden die Pläne insgesamt begrüßt, Fragen insbesondere zu den Wohnformen und zum Energiebedarf gestellt sowie die Konflikte zwischen den Anforderungen nach mehr Grün und Freiflächen und dem Bedarf an Siedlungen diskutiert.