Infos zur Wahl

Briefwahl: Datum für Unterlagen noch unklar

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Zur Bundestagswahl am 23. Februar haben die Plettenberger einiges zu beachten.
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Am Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt. Rund 16 700 Wahlberechtigte in Plettenberg sind aufgerufen, ihre Stimme zwischen 8 und 18 Uhr abzugeben. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Plettenberg - Die Stadt informiert, dass die Wahlbenachrichtigungen seit dem 13. Januar verschickt werden. Auf den Benachrichtigungen sind der Wahlbezirk und das Wahllokal vermerkt. Wer bis zum 2. Februar keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Wahlamt wenden (Tel. 02391 923-189 oder 923-114). Vom 3. bis 7. Februar kann das Wählerverzeichnis während der Öffnungszeiten im Rathaus (Zimmer 110) eingesehen werden.

Briefwahl

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Der Versand erfolgt nach Druck und Lieferung der Stimmzettel, voraussichtlich Anfang Februar. Für die schriftliche Beantragung gilt: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag, der ausgefüllt und unterschrieben per Post (Stadt Plettenberg, Wahlamt, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg) oder durch Einwurf im Rathausbriefkasten eingereicht werden kann.

Für persönliche Beantragung gilt: Ab dem 10. Februar können die Briefwahlunterlagen in den Wahlbüros (Räume 007 und 008 im Rathaus) abgeholt werden. „Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wurden zwei Wahlbüros eingerichtet“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Für die Online-Beantragung gilt: Über die Website der Stadt Plettenberg können Wahlberechtigte unter plettenberg.de die Unterlagen digital beantragen. Die Unterlagen können für bis zu vier weitere Personen abgeholt werden, jedoch nur mit schriftlicher Vollmacht, die auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.

Deutsche im Ausland

Auch Deutsche im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen wählen, wie die Stadt mitteilt. Dazu zählt, dass sie nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Alternativ müssen sie persönliche und unmittelbare Verbindungen zu den politischen Verhältnissen in Deutschland nachweisen können, zum Beispiel durch Engagement in Parteien oder Verbänden. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt und spätestens 21 Tage vor der Wahl eingegangen sein. Zuständig ist die Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Unterstützung für Blinde

Zur Erleichterung der Stimmabgabe können blinde oder sehbehinderte Wähler Stimmzettelschablonen bei der Arbeitsgemeinschaft der Blindenverbände unter Tel. 0231/557590-0 bestellen.

Wahlhelfer gesucht

Für die Organisation der Wahl in den 19 Wahllokalen, den sechs Briefwahlvorständen und im Rathaus werden etwa 230 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Interessierte können sich beim Wahlamt melden. Für alle Fragen zur Bundestagswahl steht das Plettenberger Wahlamt unter Ruf 923-189 und 923-114 zur Verfügung.

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