VonMarvin K. Hoffmannschließen
Die geplante Cannabis-Legalisierung kommt. Trotz scharfer Kritik hat der Bundesrat Gesetz passieren lassen. Nun äußert sich der Deutsche Hanfverband.
- Zum 1. April sollen Haschisch und Marihuana für Erwachsene mit vielen Vorgaben legal werden.
- Der Bundesrat hat am Freitag den Weg freigemacht für die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland.
- Nach dem Gesetz soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Update vom 22. März, 12.10 Uhr: Der Deutsche Hanfverband (DHV) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats. „Heute beendet der Staat jahrzehntelange Polizeischikanen gegen harmlose Cannabiskonsumenten. Das ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Die ganze Welt schaut heute auf Deutschland. Es wird viele Nachahmer geben”, sagt DHV-Sprecher Georg Wurth.
Der Hanfverband wolle sich nun darauf konzentrieren, „einen vernünftigen THC-Grenzwert im Straßenverkehr, Verbesserungen des CanG und die geplante Säule 2 mit regionalen Modellprojekten für einen vollständig regulierten Cannabismarkt vom Anbau bis zu Cannabis-Fachgeschäften für Erwachsene durchzusetzen“, heiß es. Zudem erhoffen sich die Cannabis-Befürworter eine Entlastung der Justiz.
„Es gab in den letzten Jahren durchschnittlich 180.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten (ohne Handel). Ein Großteil dieser Verfahren wird zukünftig wegfallen, wovon Konsumenten, Polizei und Justiz gleichermaßen profitieren werden“, erklärt der DHV.
Cannabis-Legalisierung: Bundesrat lässt Gesetz passieren
Update vom 22. März, 11.46 Uhr: Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden.
[Erstmeldung] Hamm – Legal, illegal, nicht egal: Das Cannabis-Gesetz sorgt weiter für Kontroverse in der deutschen Gesellschaft. Nachdem alle Zeichen eigentlich schon längst auf Legalisierung gestanden hatten, geriet das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forcierte Gesetz nun doch noch mal ins Stocken. Am Freitag, 22. März, geht es jetzt im Bundesrat darum, ob sich die Teil-Legalisierung von Cannabis verzögert oder nicht.
Cannabis-Legalisierung könnte in Vergessenheit geraten
Lauterbach hatte unter der Woche Befürchtungen geäußert, dass das Gesetz doch noch kippen könnte. Seine Angst: Wenn die Cannabis-Legalisierung gestoppt und auf die lange Bank geschoben werde, könnte sie in Vergessenheit geraten. Ganz vom Tisch wischen können es die Kritiker aber nicht mehr.
Im Bundesrat ist das vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Daran wächst nun aber noch einmal die Kritik.
CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats den Widerstand der Union. „Ich hoffe, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und das Cannabis-Gesetz dort bleibt und dort nie wieder herauskommt“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Sollte der Bundesrat gegen den Willen der Union stattdessen grünes Licht für die Legalisierung geben, wäre das eine fatale Fehlentscheidung.“ Merz warnte vor massiven Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere junger Menschen. Zudem müssten Tausende abgeschlossene Strafverfahren neu aufgerollt werden.
Sorge vor Überlastung der Justiz voll unbegründet
Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen anfallender Fallprüfungen laut geworden.
Der SPIEGEL hatte unlängst allerdings noch berichtet, dass dieses Problem gar nicht so groß sei. „Am einfachsten sind Strafen für einen einzigen Verstoß mit weniger als 25 Gramm. Da fällt die Strafe schlicht und einfach weg. Das heißt, sie wird einfach nicht mehr vollstreckt. Läuft die Vollstreckung schon, muss die Staatsanwaltschaft nur einem Rechtspfleger sagen, er solle diese ab 1. April beenden, also etwa bei einer Geldstrafe die Ratenzahlung stoppen“, hatte ein Staatsanwalt gegenüber dem Medium erklärt. Der Aufwand scheint sich also in Grenze zu halten.
Cannabis-Gesetzt: Das ist geplant
Nach dem vom Bundestag im Februar beschlossenen Gesetz soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.
Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Gesundheitliche Folgen durch Cannabis-Legalisierung
Die Kritiker führen aber auch gesundheitliche Folgen einer möglichen Cannabis-Legalisierung ins Feld. Von Cannabis gingen demnach schwere Gesundheitsgefahren aus. Zudem steige nach Ansicht von Experten die Kriminalität an und der Straßenverkehr werde gefährlicher.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage. Man müsse zwar erst einmal abwarten, ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dann dort herauskomme, vorher habe eine Klage keinen Sinn, sagte Herrmann in München. Wenn aber schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden. Herrmann räumte allerdings ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende dann vor Gericht gebracht werden könnte.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war schon auf die Länder zugegangen und hatte Bedenken aufgegriffen. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sichert die Regierung unter anderem mehr Unterstützung für Prävention und Aufklärung zu. Kommen sollen demnach auch einige nachträgliche Änderungen am Gesetz etwa für flexiblere Umsetzungsregeln. (maho/dpa)
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