Schutzverordnung läuft aus

Corona-Regeln in NRW ausgelaufen: Welche Einschränkung ab März noch gilt

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In NRW ist die Corona-Schutzverordnung ausgelaufen. Nach drei Jahren fängt ein Leben ohne Regeln aber noch nicht ganz an. Eine Einschränkung bleibt.

Hamm - Wissen Sie noch, was Sie am 25. Februar 2020 gemacht haben? An jenem Tag vor fast genau drei Jahren wurde der erste Corona-Fall in Nordrhein-Westfalen registriert: ein Karnevalist aus dem Kreis Heinsberg. Es folgten 36 Monate voller Regeln, Verbote und sehr viel Aufregung. Doch damit ist nun Schluss. Am 28. Februar 2023 lief in NRW die Corona-Schutzverordnung aus und wird auch nicht mehr verlängert. Fing am 1. März damit ein Leben ohne Corona-Regeln an? Nicht ganz.

Ab März entfallen durch das Ende der Schutzverordnung im bevölkerungsreichsten Bundesland zwar die letzten Maßnahmen, die durch das Landesrecht vorgegeben sind. Allerdings bleiben auch nach dem Stichtag 1.3.2023 noch Einschränkungen bestehen, die das Bundesinfektionsschutzgesetz vorschreibt.

Corona in NRW: Ab 1. März 2023 gilt nur noch eine Regel

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. März nur noch eine einzige Corona-Regel: Es herrscht weiterhin Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Zumindest bis zum 7. April, wenn das Bundesinfektionsschutzgesetz ausläuft. Mehr Einschränkungen sind nicht übrig geblieben. Eine Testpflicht wird es in NRW ab dem 1. März 2023 an keiner Stelle mehr geben. 

In den vergangenen Wochen waren bereits immer mehr Regeln gefallen. Bundesweit wurde die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr am 2. Februar ausgesetzt. Zuvor hatte Nordrhein-Westfalen die Quarantäne- und Isolationspflicht für Corona-Infizierte sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gekippt.

Corona in NRW: Fast alle Einschränkungen fallen mit dem Ende der Schutzverordnung

Ab dem 1. März entfallen also fast alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen:

„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten“, wird Minister Karl-Josef Laumann in einer Mitteilung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zitiert.

NRW-Gesundheitsminister Laumann weiter: „Ich danke allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen.“ Klingt wie ein Schlussstrich - nach 1.073 Tagen Alltag mit der Corona-Schutzverordnung in NRW.

Rubriklistenbild: © DPA Deutsche Presseagentur

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