VonMarvin K. Hoffmannschließen
Seit Jahresbeginn 2025 müssen Neubauten in NRW mit Solaranlagen ausgestattet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Hamm – In Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltige Energieversorgung gemacht worden: Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Solarpflicht für alle Neubauten, deren Bauantrag nach diesem Datum eingereicht wird. Diese neue Regelung soll sicherstellen, dass Neubauten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, indem sie mindestens 30 Prozent ihrer Brutto-Dachfläche mit Solaranlagen bedecken. Dies können entweder Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen sein. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Ausnahmen von der Solarpflicht: Wann eine Befreiung möglich ist
„Es gibt einige Ausnahmen von der Solarpflicht“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Demnach seien „untergeordnete Gebäude und Behelfsbauten, also zum Beispiel Gartenlauben oder Garagen, von der Solarpflicht ausgenommen“. Das gelte auch für Kleingebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Auch bei technischen oder wirtschaftlichen Unmöglichkeiten, wie beispielsweise einer nach Norden ausgerichteten Dachfläche, entfalle die Verpflichtung. Landesverbandspräsident Konrad Adenauer ergänzt: „Eine Befreiung von der Solarpflicht ist außerdem möglich, wenn deren Erfüllung eine unbillige Härte für den Bauherren bedeuten würde.“
Die Landesbauordnung fordert, dass Neubauten so konzipiert werden, dass die Installation von Solaranlagen möglich ist. Dies bedeutet, dass Architekten und Bauherren bereits in der Planungsphase die Möglichkeiten für Solaranlagen berücksichtigen müssen. Die Nutzung gemieteter PV-Anlagen ist ebenfalls zulässig, um die Solarpflicht zu erfüllen.
Bußgelder bei Missachtung und Erweiterung der Solarpflicht
Wer die Solarpflicht missachtet, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. „Wer die Solarpflicht nicht beachtet, muss beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit 5000 Euro Bußgeld rechnen, beim Mehrfamilienhaus können es bis zu 25.000 Euro werden“, erklärt Amaya. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Solarpflicht zudem auf Bestandsgebäude ausgeweitet, sofern eine umfassende Dachsanierung erfolgt. Diese Pflicht gilt für alle Sanierungsarbeiten, die nach diesem Datum beginnen, selbst wenn keine Genehmigungspflicht besteht.
Mit der Einführung der Solarpflicht setzt Nordrhein-Westfalen ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz. Verbraucher sind angehalten, sich frühzeitig über die neuen Anforderungen zu informieren und entsprechende Maßnahmen bei der Planung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen.
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