Alle Geschäfte der Imbisskette „Wurst König“ sind zu und sie ist wahrscheinlich pleite. Dies hat auch die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft Essen erregt.
Essen – Seit einiger Zeit sind alle Filialen der Imbisskette „Wurst König“ geschlossen. Vorwürfe der Mitarbeiter sind bereits laut geworden, es geht um fehlende Gehälter. Doch auch Lieferanten warten offenbar auf ihr Geld. Die Metzgerei bzw. Pommesbude scheint in die Insolvenz gerutscht zu sein und in argen finanziellen Schwierigkeiten zu stecken. Sogar die Staatsanwaltschaft Essen hat sich schon eingeschaltet.
Imbisskette aus NRW mutmaßlich in der Insolvenz: „Drei Strafanzeigen werden nun gebündelt“
„Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen verantwortlich Handelnde der Wurst König GmbH & Co. KG anhängig“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage von wa.de. Das war bereits bekannt. Nun aber gibt es noch ein paar neue Details.
Insgesamt würden in diesem Ermittlungsverfahren drei Strafanzeigen zugrunde liegen, „die bei der Staatsanwaltschaft Essen im Februar 2025 über Polizeibehörden, bei denen sie in zwei Fällen von Mitarbeitern des Unternehmens und in einem Fall von einer anderen Firma erstattet wurden, eingegangen sind“, heißt es. Diese drei Strafanzeigen würden nun gebündelt in dem Ermittlungsverfahren bearbeitet.
„Anfangsverdacht einer Insolvenzverschleppung“: Ermittlungen gegen Wurst König
Gegen wen genau ermittelt wird, das ist allerdings nicht so ganz klar. Die Behörden selbst dürfen dazu auch keine Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft Essen verrät aber: „Vor dem Hintergrund, dass durch das Unternehmen seit Ende 2024 ausstehende Gelder nicht mehr an Mitarbeiter und andere Unternehmen (Lieferanten) gezahlt worden sein sollen, besteht der Anfangsverdacht einer Insolvenzverschleppung.“
Viel mehr konnte der Sprecher dann zum aktuellen Fall rund um die Schließung von „Wurst König“ nicht sagen – aus einem einfachen Grund. „Da das Ermittlungsverfahren im Februar 2025 nach Eingang der Strafanzeigen eingeleitet wurde, sind die Ermittlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch am Anfang“, heißt es. Und so geht es nun weiter: „Die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens werden nun umfassend geprüft sowie auch die etwaige Abgabe einer Vermögensauskunft.“ Die Einschätzung des Sprechers: „Es ist mit einer längeren Ermittlungsdauer zu rechnen.“
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Gut möglich, dass die Anzahl der Klagen auch noch im Laufe der Ermittlungen zunehmen könnte. „In strafrechtlicher Hinsicht steht jedem Geschädigten die Möglichkeit der Erstattung einer Strafanzeige offen“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.