VonDaniel Schröderschließen
Ein Schulbusfahrer am Möhnesee soll sich In „ungehöriger“ Weise Mädchen genähert haben. Obwohl an den Aussagen der Mädchen keine Zweifel bestehen, kann er nicht bestraft werden.
Möhnesee – Über Jahre soll sich ein heute 64-jähriger Schulbusfahrer Mädchen in einer Art und Weise genähert haben, die Richter und Staatsanwalt als „ungehörig“ bezeichneten. Beide hatten keinerlei Zweifel und glaubten den Mädchen, die als Opfer des Mannes vor Gericht aussagten. Dennoch blieb Richter Härtel am Ende keine Wahl: Er musste den Busfahrer freisprechen.
Die Taten, die dem Mann vorgeworfen wurden, datieren aus einem Zeitraum zwischen 2015 und 2024. Im vergangenen Jahr wurde er erstmals angezeigt: Im „Möhne-Liner“ soll der Mann das Mädchen „ausgefragt“ haben. An der Endstation gab er ihr demnach die Hand und sagte „Tschüss“.
„Das fand ich komisch. Ich habe mich unwohl gefühlt.“
Das Mädchen stieg aus, der Busfahrer folgte ihm: „Er hat mich ausgefragt, auf welche Schule ich gehe. Dabei fasste er mir an den Rücken.“ Doch in diesem Moment stieg ein Sicherheitsmitarbeiter aus einem anderen Bus aus und fragte in Richtung des Mannes, „ob er schon wieder junge Mädchen anbaggert“. Er habe geantwortet, das Mädchen sei „eine Bekannte“: „Das fand ich komisch. Ich habe mich unwohl gefühlt“, so die Erinnerung des Mädchens.
Schon früher soll er versucht haben, sie zu umarmen. Die Polizei wurde informiert. Die mutige Zeugin schilderte den Beamten, wie der Busfahrer im Innenspiegel Fotos von ihr geschossen habe. „Mein Gesicht war ganz groß rangezoomt. Er hat sich geweigert, das zu löschen. Die Bilder seien doch nur zur Erinnerung.“ Als sie mit der Polizei drohte, habe er die Bilder gelöscht.
Allerlei Dinge, die über den Mann erzählt wurden
In der Vernehmung ging es auch um allerlei Dinge, die über den Mann erzählt wurden: Dass er das „bei vielen Mädchen“ mache, „ab Klasse 8 aufwärts“. Das Mädchen kannte Namen von anderen, die gleiches erfahren haben sollen. Unter ihnen auch eine 17-Jährige, die im Frühjahr 2024 Post von der Polizei bekam und die Vorwürfe bestätigte: Er habe Selfies mit ihr machen wollen. Sie habe verneint und sei ausgestiegen: „Er ist mit ausgestiegen und wollte mich umarmen – obwohl er eigentlich hätte weiterfahren müssen.“
Sie habe sich dabei nichts Böses gedacht: „Er ist doch ein netter Busfahrer, er schüttelt den Fahrgästen immer die Hand, sagt immer Hallo.“ Obwohl sie es nicht gewollt habe, „ist es zu der Umarmung gekommen“. „Ich habe mich damals sehr unwohl gefühlt. Danach gab es von ihm kein Hallo, kein Tschüss mehr – gar nichts.“
Eine Anzeige gab es nie: „Ich habe mich dafür geschämt“
Und obwohl ihre Erlebnisse schon rund zehn Jahre zurückliegen, ließ das Wiedersehen mit dem Mann eine heute 27-Jährige am ganzen Körper zittern: Er habe ignoriert, dass sie an der Endstation aussteigen wollte und sei noch etwa anderthalb Minuten weiter zu einem „abgelegenen Parkplatz“ gefahren. „Er hat mich nicht rausgelassen, hat meine Nähe gesucht, hat mir Komplimente gemacht.“ Dann habe er sie sich zu gezogen, versucht, sie zu umarmen, ihre Brust gestreift.
Sie habe sich gewehrt, „irgendwann“ habe er die Tür geöffnet. Zur Anzeige brachte sie den Fall nie. „Ich habe mich nicht getraut, ich habe mich dafür geschämt.“ Doch im Sommer stand die Kriminalpolizei vor ihrer Tür: „Sie sagten, dass mein Name von einem anderen Mädchen genannt wurde und dass sie davon ausgehen, dass es sich um denselben Täter handelt.“ Ärzte diagnostizierten der Frau eine posttraumatische Belastungsstörung. Noch heute habe sie „panische Angst vorm Busfahren“. Die Folgen spürt sie auch darüber hinaus: „Es ist bis heute ein Kampf für mich, damit umzugehen.“
„Strafverfolgung ist nicht mehr möglich“
„Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass sich die Vorfälle so abgespielt haben“, betonte Richter Härtel Das Problem: „Eine sexuelle Belästigung setzt eine sexuelle Konnotation voraus – und das ist bei einer bloßen Umarmung nicht der Fall.“ Was 2015 geschah, wäre nach heutiger Rechtsprechung wohl durchaus eine sexuelle Belästigung gewesen – nur gab es diesen konkreten Tatbestand im Strafgesetzbuch damals noch nicht. Eine Nötigung wäre längst verjährt. „Eine Strafverfolgung ist nicht mehr möglich.“
Härtel betonte, dass der Mann sich bewusst sein solle, was seine „Handlungen“ mit den minderjährigen Mädchen gemacht haben. „Er sollte sich überlegen, ob der Beruf des Schulbusfahrers der richtige ist.“ Eines der Mädchen unterstrich: „Ich wünsche mir, dass er keinen Bus mehr fährt, er soll keine Kinder mehr anmachen.“
