Entscheidung im Phantom-Komplex

Kein betrügerisches Handeln: Der Zoff um die Zollstraße ist beigelegt

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Das Objekt an der Zollstraße: 2015 wurde das Ex-Hotel von der Stadt für 15 Jahre angemietet.
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Im ersten Kapitel rund um eine Reihe von möglichen Betrugsgeschichten im Hammer Rathaus hat es nun eine Entscheidung gegeben: Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen in der Causa Zollstraße ein.

Hamm – Der Zoff um die Zollstraße in Hamm ist zumindest in strafrechtlicher Hinsicht beigelegt. Nach zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft Dortmund die Ermittlungsakten nunmehr geschlossen. Rund um die umstrittene Doppelvermietung des von der Stadt 2015 als Flüchtlingsunterkunft angemieteten Ex-Hotels habe sich kein betrügerisches Handeln und auch keine Zahlung von Bestechungsgeldern nachweisen lassen, heißt es aus Dortmund.

Ermittlungen gegen Eigentümer der Immobilie in der Zollstraße

Ermittelt worden war gegen den Eigentümer des Objekts sowie gegen den Leiter des ehemaligen Amtes für soziale Integration, Wolfgang Müller. Die Ermittlungsverfahren wurden gegen beide Beschuldigten am 31. März eingestellt. Zivilrechtlich ist die Angelegenheit allerdings nicht ausgestanden. Am 10. Mai werden sich der Eigentümer und die Stadt Hamm vor dem Landgericht Dortmund wiedersehen.

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„Fall Zollstraße“ als erster Teil von weiteren

Der Zollstraßen-Fall war im März 2021 die Ouvertüre zu den einige Wochen später vom WA aufgedeckten Komplexen ums „Phantom im Rathaus“ und der dubiosen Spendenkasse beim DRK. Treibende Kraft an der Zollstraße war die Stadtverwaltung selbst. Sie hatte das Objekt an der Hausnummer 11 für die absurd lang anmutende Laufzeit von 15 Jahren angemietet und zahlte dafür monatlich gut 15 000 Euro an den Eigentümer. Die Flüchtlingskrise war allerdings schneller als erwartet beendet. Seit 2018 – so dachte man zumindest bis zum Frühjahr 2021 in weiten Teilen des Hammer Rathauses – stand die Uentroper Unterkunft leer. Für eine anderweitige Nutzung fehlte es (auch wegen der Lage) an Ideen.

Ein Corona-Ausbruch im benachbarten Westfleisch-Schlachthof führte dann zu einer neuen Erkenntnislage. Reihenweise hatten sich Anfang März 2021 Fleischzerleger infiziert und mussten vom städtischen Corona-Team in Quarantäne geschickt werden. Dutzende dieser Männer und Frauen waren an der Zollstraße 11 gemeldet – jenem Objekt, das doch eigentlich leerstand...

Der seit 2020 im Amt befindlichen neuen Rathausspitze um Oberbürgermeister Marc Herter gingen damals die Augen über. Bei der Amtsübernahme war ihnen von Alt-OB Thomas Hunsteger-Petermann offenbar nichts über die neuen Verhältnisse an der Zollstraße hinterlassen worden. Die Aktenschränke im OB-Büro waren leer, als Herter seinen Dienst antrat. Der Mietvertrag war ebenfalls nicht angepasst worden – schon gar nicht unter Einbeziehung des Hauptausschusses als zuständiges Beschlussorgan. Ergo: Eine (unzulässige) Doppelvermietung des Objekts wurde vermutet und eine entsprechende Strafanzeige gegen den Eigentümer – ein Geschäftsmann aus Hamm – im März 2021 auf den Weg gebracht. Damit einhergehend wurde der Mietvertrag von der Stadt fristlos gekündigt, und die Mietzahlungen wurden eingestellt.

Rechtsanwalt Dennis Kocker bei Zollstraße schon früh optimistisch

Dennis Kocker, Rechtsanwalt und bis 2017 selbst SPD-Vorsitzender und SPD-Fraktions-Chef in Hamm, vertrat den Eigentümer in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dem WA hatte Kocker schon im März 2021 Unterlagen vorgelegt, die seinen Mandanten entlasteten. Es handelte sich um Korrespondenzen zwischen städtischen Mitarbeitern und dem Eigentümer aus der Hunsteger-Petermann-Zeit. Dem Eigentümer wurde die „vorübergehende“ Nutzung der an die Stadt vermieteten Räumlichkeiten gestattet. Hintergrund war, dass nach dem Freizug des Gebäudes durch die Flüchtlinge offenbar Sanierungsarbeiten fällig geworden waren. Die so entstandenen Kosten sollte der Eigentümer über die Einnahmen aus der Weitervermietung (an die Westfleisch-Mitarbeiter) kompensieren können.

„Die Stadt kann nicht ernsthaft behaupten, dass das völlig aus dem Himmel fällt. Es gab Gespräche seit 2019“, hatte Kocker dementsprechend im März 2021 gegenüber dem WA erklärt. Dass der Mietvertrag nicht abgeändert wurde, sei auf Initiative von Ex-Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann geschehen. Wegen der bevorstehenden Kommunalwahl habe dieser das Thema im Frühjahr 2020 auf Eis gelegt.

Zollstraße: Schriftverkehr eindeutig

Die staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse decken sich nun mit Kockers Einschätzung. Es habe diesen Schriftverkehr gegeben. Damit sei die Stadt nicht hinters Licht geführt worden und ein Betrugsverdacht aus der Welt, heißt es aktuell aus Dortmund.

Die Ermittler vom Betrugsdezernat KK 32 hatten dabei ein ziemliches Rad gedreht. Finanzermittler wurden hinzugezogen und alle Arten von Geldflüssen untersucht. Wolfgang Müller, der seitens der Stadt als treibende Kraft hinter dem Zollstraßen-Deal gilt und ein Bekannter des Eigentümers ist, geriet im Lauf der Ermittlungen ebenfalls in den Fokus und wurde als Beschuldigter geführt. Geldzahlungen oder andere Vergünstigen habe man nicht nachweisen können, weshalb nun auch gegen Müller das Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei, hieß es aus Dortmund.

Die lange Ermittlungsdauer wurde auch mit den Überschneidungen in den übrigen Ermittlungsverfahren (Phantom, Spendenkasse) erklärt. Bei diesen – ermittelt wird neben Müller auch gegen Ex-Hilfsdezernent Theo Hesse und Ex-Personalchef Bernd Maßmann (bei letzteren ausschließlich in der „Causa Phantom“) – rechnet die Staatsanwaltschaft weiterhin damit, dass bis zum Monatsende entschieden sei, ob und gegen wen Anklage erhoben wird.

Stadt nimmt sich Zeit für einen Kommentar

„Das ist ein lupenreiner Freispruch im Ermittlungsverfahren“, kommentiert Anwalt Kocker die Einstellungsverfügung, die bei ihm am 4. April eingegangen war. Wolfgang Müllers Anwältin war am Freitag für den WA nicht zu erreichen. Bei der Stadt war der Bescheid erst am Freitag eingegangen. Für einen Kommentar sei es zu früh, man werde das Schreiben zunächst in Ruhe durcharbeiten, sagte Stadtsprecher Detlef Burrichter.

Hinweis der Redaktion

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Bernd Maßmann wurde im Juni 2024 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. 

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