Verhandlung vor dem Landgericht

Faustkampf wegen 4,26 Euro: Obdachloser bestiehlt Bettler

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Der Angeklagte gab unumwunden zu, einen Bettler bestohlen zu haben.
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Ein bettelnder Obdachloser soll im Juli 2022 in der Fußgängerzone Opfer eines Diebstahls geworden sein. Am Dortmunder Landgericht hat der Prozess gegen den 31-jährigen mutmaßlichen Täter begonnen. Und der gab sich wenig einsichtig.

Dortmund/ Hamm – Der Angeklagte soll zuletzt ohne festen Wohnsitz zwischen Dortmund und Hamm hin- und hergependelt sein. Drogen nimmt er angeblich keine. Auch mit Alkohol habe er kein Problem, sagte er den Richtern zu Prozessbeginn.

Im Juli 2022 sei es vielmehr seine prekäre Schlafsituation gewesen, die ihn zum Dieb werden ließ, gab er weiter an. Zunächst habe er sich daher in einem Haus an der Wilhelmstraße herumgetrieben. Und tatsächlich fand der 31-Jährige dort offenbar auch schnell, wonach er suchte: „Ich habe unter die Fußmatten geguckt, ob vielleicht jemand den Wohnungsschlüssel darunter versteckt hat“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Schon an der dritten Tür habe er Erfolg gehabt.

Kein Schläfchen in fremder Wohnung - doch den Schlüssen nahm der Angeklagte mit

In letzter Sekunde wurde der 31-Jährige aber daran gehindert, die Wohnung zu betreten, um sich mal richtig bequem auszuschlafen. Zwei der drei Bewohner kamen nach Hause, fragten ihn, was er da mache und sorgten so dafür, dass der fremde Mann den Abflug machte. Dass dieser weiterhin den Schlüssel in der Tasche hatte, merkten sie erst viel später.

Einige Tage darauf soll der 31-Jährige dann in der Fußgängerzone einen obdachlosen Bettler bestohlen haben. Dieser saß auf dem Gehweg vor einer Bäckerei und hatte einen Becher für Kleingeld vor sich aufgestellt. Inhalt: 4,26 Euro.

Angeklagter gibt zu, dass er gespendetes Geld gestohlen hat: „War bei mir besser aufgehoben“

Dass er sich nach dem Becher bückte, ihn mitnahm und später auch mit Faustschlägen gegen den wütenden Besitzer verteidigte, gab der Angeklagte vor Gericht unumwunden zu. Seine Erklärung: „Das Geld gehörte ja gar nicht ihm. Das hatten ihm doch andere Menschen gespendet.“ Außerdem kenne er den Obdachlosen, der hätte sich mit dem Geld ohnehin nur Drogen gekauft. „Da war es bei mir besser aufgehoben.“

Üblicherweise würden zwei Diebstähle dieser Art wohl nicht direkt am Landgericht verhandelt. Im Fall des 31-Jährigen ist aber nicht ausgeschlossen, dass er eine psychische Erkrankung hat und deshalb in eine geschlossene Klinik für Straftäter gehört. Und diese Anordnung darf ein Amtsrichter nicht treffen.

Angeklagter hofft, nicht in Klinik zu müssen

Der gebürtige Lette machte allerdings bereits deutlich, was er von einem derartigen Ausgang des Prozesses hielte: nichts. „Ich will in kein Krankenhaus. Ich will doch einfach nur in Ruhe gelassen werden und in Freiheit leben.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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