Jahreswechsel 2024/25

Feuerwerk-Verbot an Silvester: NRW-Städte verfolgen unterschiedliche Strategien

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Feuerwerk gehört für viele an Silvester dazu. Einige Städte in NRW untersagen 2024 das Böllern an bestimmten Orten. Andere verzichten bewusst auf Verbotszonen.

Hamm - Es dauert nicht mehr lange, bis sich das Jahr 2024 zum Ende neigt. Viele Deutsche stecken schon mitten in den Planungen für ihre Silvesterfeier. Auch der Kauf von Feuerwerkskörpern gehört bei manchen zur Silvesterplanung dazu. In einigen Großstädten in Nordrhein-Westfalen muss man da allerdings aufpassen: Es gilt ein Böllerverbot in bestimmten Bereichen.

Städte richten auch 2024 wieder Böllerverbotszonen ein – einige verzichten darauf

Die geplanten Böllerverbotszonen in NRW-Städten haben vor allem einen Zweck: Sie sollen die Lärm- und Feinstaubbelastung am Silvesterabend minimieren, aber auch Polizisten und Rettungskräfte vor Angriffen schützen. Doch auch Tier- und Umweltschützer begrüßen das Verbot von Feuerwerkskörpern. Laut dem Naturschutzbund hat Feuerwerk schädliche Auswirkungen auf Wildtieren. Insbesondere Vögel würden stark auf Böller reagieren und davor fliehen. Auch die Deutsche Umwelthilfe spricht sich für ein Feuerwerk-Verbot aus. Privates Feuerwerk verursache unter anderem jährlich tausende Tonnen an unnötigem Müll.

Böllern 2024 verboten: Hier gibt es Böllerverbotszonen

Die Stadt Köln kündigt an, 2024 erneut Böllerverbotszonen einzurichten. „In einer Zone, die linksrheinisch bis zu den Ringen reicht und diese einschließt, dürfen damit keine pyrotechnischen Gegenstände der sogenannten Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung abgefeuert werden“, heißt es in einer Mitteilung.

Auch in Düsseldorf wird zum Jahreswechsel das Böllern in ausgewiesenen Gebieten untersagt sein. Hier wird die Altstadt in der Silvesternacht zu einer Böllerverbotszone. Das Böllerverbot gilt dort in der Zeit von 20 Uhr am Silvesterabend bis 6 Uhr am Neujahrsmorgen, teilt die Stadt in der entsprechende Allgemeinverfügung mit. In Düsseldorf wurde Ende 2016 zum ersten Mal eine Verbotszone eingerichtet. Seitdem hält die Stadt daran fest.

Feiernde in Münster müssen an festgelegten Orten ebenfalls auf Böller verzichten. Auf dem Domplatz und Prinzipalmarkt ist Feuerwerk verboten, so die Stadt. Im Gegensatz zu Düsseldorf ist hier der Zeitraum, in dem das Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik nicht gestattet ist, aber verkürzt. Vom 31. Dezember 2024 um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2025 um 4 Uhr gilt das Verbot.

Bielefeld plant ebenfalls wieder „böllerfreie Zonen“. Konkret sei eine Böllerverbotszone im Neuen Bahnhofsviertel auf der Partymeile geplant, so die Stadt auf Anfrage von wa.de. „Auch der engere Bereich der Sparrenburg wird zur „böllerfreien Zone“. Nur Personen ohne Feuerwerkskörper dürfen das Gelände der Burg- und Festungsanlage betreten“, so die Stadt.

Böllern 2024 erlaubt: Hier verzichten Städte auf Böllerverbotszonen

Es gibt aber auch Städte in NRW, die bewusst auf Verbotszonen an Silvester verzichten. Schon 2023 gab es in Dortmund keine Verbotszonen mehr. Auf Anfrage von wa.de stellt die Stadt aber klar: „Gesetzlich verboten bleibt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. Auf die gesetzlichen Vorgaben weist auch die Stadt Paderborn hin und gibt auf Anfrage von wa.de an, dass es darüber hinaus in der Stadt keine Böllerverbotszonen geben wird.

Silvesterfeuerwerk Rakete.

Die Stadt Dortmund appelliert zudem an die Vernunft der Bürger, die gesetzlichen Verbotszonen zu respektieren sowie die Sicherheitshinweise im Umgang mit Böllern zu beachten.

Gleiches Prinzip verfolgt die Stadt Duisburg. Zonen an bestimmen Plätzen sehe die Stadtverwaltung nicht als zielführend an, sagte ein Sprecher der WAZ. „Einzelne lokale Verbote würden nicht zum gewünschten Erfolg führen.“ Man verzichtet in Duisburg also auf gesonderte Verbotszonen.

So auch in Essen. Eine Sprecherin der Stadt erklärt im Gespräch mit wa.de: „Die Stadt Essen hat sich wie bereits in den vergangenen Jahren gegen ein generelles Böllerverbot ausgesprochen“. Grund dafür sei vor allem die Sach- und Rechtslage, die für die Umsetzung einer Böllerverbotszone eine konkrete Gefahrenlage voraussetzt. Diese sei in Essen nicht gegeben.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer / Imago

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