Pelletkessel ersetzt ein Blockheizkraftwerk

Gas spielt untergeordnete Rolle im Baugebiet Mondscheinweg

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Steht: das Gebäude für die Wärmeversorgung im Baugebiet Mondscheinweg in Drensteinfurt.
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Rund 2,4 Cent wird die Gasumlage betragen, für Gaskunden bedeutet das hohe Mehrkosten. Im Nahwärmeversorgungsnetz am Mondscheinweg hatten die Stadtwerke Ostmünsterland seinerzeit auf Gas als Energieträger gesetzt. Die zukünftigen Bauherren dürften diese Entscheidung aufgrund der aktuellen Lage mit Sorge betrachten. Doch die Stadtwerke haben reagiert. 

Drensteinfurt – Eins der vier Blockheizkraftwerke wird durch einen Pelletkessel ersetzt. Komplett auf Erdgas verzichten werden die Stadtwerke Ostmünsterland wohl nicht. Doch wie Pressesprecher Constantin Krass versichert, werde der viel diskutierte Energieträger nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Derzeit sehen die Planungen der Stadtwerke einen Energiemix vor, der sich zu 68 Prozent aus der Wärmepumpe (sprich Strom und Umweltwärme), zu 16 Prozent aus Pellets und nur zu 16 Prozent aus Erdgas/Biomethan deckt. Und dennoch leiste das Erdgas bei Verwendung der Kraft-Wärme-Koppelung einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. „Wir bleiben flexibel im Sinne des Klimaschutzes und der möglichst geringen Wärmepreise für die Endkunden“, so Krass.

Die Erschließung des Mondscheinwegs steht kurz bevor. Bald können Bauherren mit dem Neubau beginnen. Da stellt sich die Frage, ob es durch das geänderte Energiekonzept zu Verzögerungen kommen wird. Eine Frage, die der Pressesprecher klar mit „nein“ beantwortet. „Aufgrund der dynamischen Anschlussstruktur/-quote werden wir sukzessive die Wärmeerzeuger installieren und in Betrieb nehmen. Der Liefertermin für Wärme kann also zum Baustart gewährleistet werden“, versichert er.

Wir bleiben flexibel im Sinne des Klimaschutzes.

Constantin Krass

Auch die Sorge, dass sich der Arbeitspreis erhöhe, sollten nicht alle städtischen Grundstücke an den Mann gebracht werden, ist unbegründet. „Der Arbeitspreis wird einmalig kalkuliert und dann nur anhand der Preisänderungsklausel angepasst. Die Anschlussquote spielt dabei keine Rolle und bleibt unser Risiko“, erläutert Krass.

Auch die Kosten für den Anschluss an das Wärmenetz bleiben unverändert. Bauherren, die sich gegen den Anschluss an das Wärmenetz entscheiden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anschlusspauschale. „Der Hausanschluss mit Übergabestation und Pufferspeicher werden nur in Verbindung mit Abschluss eines Wärmeliefervertrages angeschlossen“, macht Krass deutlich.

Preisänderungsklausel

Aufgrund der aktuellen Preisexplosion aller Energieträger müssten die Wärmekosten jedoch nach oben korrigiert werden. „Das geschieht aber nicht willkürlich“, so Stadtwerke-Sprecher Krass. Bei Wärmelieferverträgen mit langen Laufzeiten (zehn Jahre) müsse im Vorfeld eine Preisänderungsklausel definiert sein. Für den Bauherren biete das Sicherheit, da bei einer Erholung der Energiekosten die Kostensenkung automatisch an den Endkunden weitergegeben werde.

Wie hoch der Arbeitspreis pro kWh am Ende sein wird, steht noch nicht fest. Ende August wird es dazu eine Infoveranstaltung geben. Der genaue Termin wird veröffentlicht und über die Stadt via Baupilot mitgeteilt.

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