VonMarkus Wilczekschließen
Eine gefährliche Tierseuche hat den Märkischen Kreis erreicht. Nach Auswertung der Proben ist die Krankheit bereits in drei Betrieben nachgewiesen.
Lüdenscheid - Die Blauzungenkrankheit hat den Märkischen Kreis erreicht. Drei schafhaltende Betriebe aus Altena, Balve und Iserlohn haben dem Veterinäramt des Märkischen Kreises in der vergangenen Woche Symptome gemeldet. Die Bestätigung der Krankheit in den jeweiligen Privathaltungen erfolgte nun durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen. Wie der Kreis mitteilt, besteht für den Menschen keine Gefahr.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, massiver Speichelfluss sowie eine geschwollene und blau verfärbte Zunge.
Nicht auf den Menschen übertragbar
„Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Menschen und andere Tiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich“, heißt es in der Mitteilung.
Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen (Serotypen) bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Die Tiere dürfen betroffene Betriebe 30 Tage lang nicht verlassen.
Noch kein zugelassener Impfstoff
Zur Vorbeugung einer Infektion rät das Kreisveterinäramt zur Behandlung der empfänglichen Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken. Darüber hinaus wird dringend eine vorbeugende Impfung gegen den neuen Serotyp 3 empfohlen. „Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden. Hiervon hat der Bund Gebrauch gemacht, indem er im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet“, teilt der Kreis mit.
Die Blauzungenkrankheit ist eine gelistete Seuche gemäß der Verordnung EU- 2016/429 und wird entsprechend der Serotypen (1-24) den Kategorien C+D+E zugeordnet. Sie gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Europäischen Union gemeldet werden. Bei einem Verdacht wird das Veterinäramt in der Regel vom Halter oder dem Tierarzt informiert. Das Veterinäramt veranlasst Beprobungen. Im Fall des Nachweises einer Infektion wie jetzt im Kreisgebiet werden weitere Untersuchungen eingeleitet.
Zuletzt hatte ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit 2019 in Rheinland-Pfalz Auswirkungen auf die heimischen Tierhalter. Der Märkische Kreis wurde zum Sperrbezirk.
