VonConstanze Juckenackschließen
Ursprünglich sollten Immobilienbesitzer ihre „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ bis zum 31. Oktober abgeben, online über das Portal Elster. Doch die Mehrheit der Immobilienbesitzer in Hamm haben das nicht gemacht.
Hamm - Im Frühsommer hatte das Finanzamt Hamm Post an die Immobilienbesitzer in Hamm verschickt: Sie sollten bis Ende Oktober die Feststellungserklärung abgeben, am besten online. Nun geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Ralf Witzel hervor, dass die Hälfte der Hammer Immobilienbesitzer das nicht gemacht hat. Der Anteil derer, die Elster nutzten, war in Hamm so niedrig wie nirgendwo sonst in NRW.
40,5 Prozent der Grundsteuererklärungen des Finanzamtsbezirks Hamm lagen zum 1. November vor. Damit steht Hamm vergleichsweise gut da: Der Anteil der abgegebenen Erklärungen war im Landesdurchschnitt mit 38,1 Prozent um 2,3 Punkte geringer.
Reaktion auf technische Probleme: Frist für die Abgabe der Erklärung verlängert
Mit Sanktionen muss derzeit aber niemand rechnen, der die Feststellungserklärung noch vor sich herschiebt. Als Reaktion auf technische Probleme bei Elster und geringe Rücklaufquoten hatte das Bundesfinanzministerium Mitte Oktober die Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Auf Papier sollte die Erklärung nur im Ausnahmefall abgegeben werden. Nur wenn man selbst oder Angehörige keine Möglichkeit zur digitalen Abgabe hatte, gab es auch ein Formular. In Hamm war Elster offenbar besonders unbeliebt. Der Anteil der online abgegebenen Erklärungen ist mit 85,8 Prozent der niedrigste im ganzen Bundesland. Der Durchschnitt lag bei 91,6 Prozent.
Grundsteuerreform: Einheitswert muss neu berechnet werden
Die Feststellungserklärung ist nötig, weil der Einheitswert für die Grundsteuer neu berechnet werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherige Berechnung nicht rechtmäßig war. Immobilienbesitzer müssen in die Feststellungserklärung überwiegend Daten eintragen, die den Behörden ohnehin vorliegen: Dazu gehören beispielsweise die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert.
Hilfe und Infos: Wer Fragen zur Grundsteuererklärung hat, kann sie bei der Grundsteuerhotline der Finanzverwaltung unter der Rufnummer 9181959 stellen: montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr. Weitere Infos: www.grundsteuer.nrw.de informieren.
