Pille „Mifegyne“

Nach neun Jahren Pause: Frauenärztin bietet Schwangerschaftsabbrüche an

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Möchte Frauen in Notsituationen unterstützen: Bei Frauenärztin Susanne Tewes können Frauen Schwangerschaften medikamentös beenden.
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Fast ein Jahrzehnt lang gab es in Hamm keine Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Seit April bietet die Ärztin Susanne Tewes dies an.

Hamm – Eins zu sieben. Auf sieben Geburten in Deutschland kommt ein Schwangerschaftsabbruch, das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Mehr als 100.000 Schwangerschaften wurden im vergangenen Jahr vorzeitig beendet, dennoch spricht kaum jemand über Abtreibungen. Zusätzlich ist sie bei Ärzten unbeliebt. Als 2014 der letzte Mediziner in Hamm in Ruhestand ging, bei dem Frauen abtreiben lassen konnten, fand sich kein Nachfolger. Bis April: Seitdem bietet Susanne Tewes, früher Arrenberg, an, ungewollte Schwangerschaften zu beenden.

Nach neun Jahren Pause: Frauenärztin bietet Schwangerschaftsabbrüche an

„Es sind immer Frauen in Notsituationen, die zu mir kommen“, sagt sie. Junge Frauen mitten in der Ausbildung. Ältere Schwangere mit mehreren Kindern, die keine Chance sehen, sich um ein weiteres Kind zu kümmern. Frauen, die bei früheren Geburten schwerwiegende Komplikationen hatten und bei denen bei einer weiteren Schwangerschaft Lebensgefahr bestünde.

„Die meisten haben verhütet, aber es hat nicht funktioniert - weil das Kondom gerissen ist, die Pille nicht gewirkt hat“, sagt Tewes. „Es ist eine weit reichende Entscheidung, ein Kind zu bekommen. Und manchmal passt es einfach nicht, aus welchem Grund auch immer. Dann muss es auch die Möglichkeit geben, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen.“

Tewes bietet keine operativen Abbrüche an, dafür ist ihre Bockum-Höveler Praxis nicht ausgestattet. Doch als sie kürzlich erfuhr, dass auch niedergelassene Frauenärzte die Mifegyne verabreichen dürfen, die Abtreibungspille, entschied sie sich nach einiger Überlegung dafür.

Abtreibungspille Mifegyne: Frauen nehmen Medikament in der Arztpraxis

„Die Frauen nehmen die Mifegyne vor meinen Augen“, sagt sie. In der Pille ist ein Wirkstoff, der die Bildung von Schwangerschaftshormonen hemmt. Dadurch entwickelt sich der Embryo nicht weiter. Zwei Tage nach der Mifegyne-Gabe erhalten die Frauen ein Medikament, durch das sich die Gebärmutter zusammenzieht. Kurz darauf haben die Frauen eine regelähnliche Blutung. Die Schwangerschaft ist zu Ende, das Gewebe wird abgestoßen. In einigen Fällen bleibt etwas zurück, so dass die Frauen zur Ausschabung müssen.

Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt kaum mehr als eine Zellansammlung.

Susanne Tewes, Frauenärztin

Die Mifegyne kann nur bis zum Ende der neunten Woche gegeben werden. „Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt kaum mehr als eine Zellansammlung“, sagt sie. Bis zu dieser Woche finden auch die meisten natürlichen Aborte statt.

Seit 1999 ist die Mifegyne zugelassen, auch bekannt als Abtreibungspille.

Zu Tewes kommen nur Frauen mit Beratungsschein: Sie müssen vor einer Abtreibung mit einer Schwangerschaftsberatungsstelle sprechen. „Eigentlich ist es absurd, dass man teils gestandene Frauen bei einer derart persönlichen Lebensentscheidung zur Beratung zwingt“, sagt Tewes. Schließlich gibt es auch keine Pflicht zur Beratung, wenn man sich entschließt, das Kind zu bekommen.

Schwangerenberatungsstellen begrüßen, dass Ärztin Abbrüche anbietet

Dass Abbrüche wieder in Hamm möglich sind, begrüßen die örtlichen Beratungsstellen. Über Jahre hatten sie kritisiert, dass Frauen dafür bis nach Dortmund und Münster fahren mussten. Dazu hatten insbesondere mittellose oder junge Frauen oftmals keine Möglichkeit. „Ich bin froh, wenn ich Frauen in einer ohnehin schwierigen Situation diesen Weg ersparen kann“, sagt Tewes. Etwa eine Frau pro Woche bekommt bei ihr die Mifegyne.

 Es geht hier nicht nur um das Leben eines ungeborenen Kindes - sondern auch um das der Frauen.

Susanne Tewes

Über das Thema spricht sie, um das Tabu zu brechen. Zudem hofft sie, dass sich Kollegen anschließen. „Das wäre im Sinne der Frauen. Ich möchte, dass jede ein Wahlrecht hat. Denn es geht hier nicht nur um das Leben eines ungeborenen Kindes - sondern auch um das der Frauen.“

Zwischen Schutz des Lebens und Wahlrecht der Frauen

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens, entsprechend sind Schwangerschaftsabbrüche strafbar. Davon gibt es Ausnahmen, etwa, wenn sie bis zur zwölften Woche auf Verlangen der Schwangeren erfolgen und diese eine Beratungsbescheinigung vorlegt, oder wenn durch den Abbruch schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen von Schwangeren abgewendet werden können. Seit dem vergangenen Jahr dürfen Ärzte darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Der Paragraph 219a wurde aufgehoben. Die Ampelkoalition hat vereinbart, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken, heißt es im Koalitionsvertrag. Unter anderem sollen Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden.

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