Urlaub

Kinderärzte in Hamm wollen falsche Attests vor den Ferien nicht unterstützen

Immer wieder versuchen Eltern ihre Kinder kurz vor dem Urlaub krankzumelden, um früher in den Urlaub zu fahren. Kinderärzte in Hamm wollen das nicht unterstützen.

VON KATHARINA SCHELLHOVE

Hamm – Das Kind am Tag vor den Ferien krank melden, um früher in den Urlaub zu fahren – und das mit Hilfe eines Attests des Kinderarztes? Das wollen die Kinderärzte in Hamm nicht unterstützen. Jedes Jahr aufs Neue gebe es Eltern, die genau das versuchen. „Ich denke, dass alle Kinderärzte damit Erfahrungen gemacht haben“, sagt Michaela Gunnemann, Kinderärztin in Westtünnen und stellvertretende Vorsitzende des Kinderärzte-Vereins Päd-Regio in Hamm.

Einige Schulen in Hamm beharrten darauf, dass rund um die Ferien Atteste benötigt werden, wenn Kinder krank gemeldet werden. Für die Kinderarztpraxen bedeutet das viel Aufwand in einer ohnehin angespannten Situation. Erst im Februar hatten Hammer Kinderärzte Alarm geschlagen, weil immer weniger Pädiater immer mehr Kinder behandeln müssen. In vielen Praxen gibt es deshalb einen Aufnahmestopp.

Schulen in Hamm fordern ein Attest vor den Ferien

Fordern die Schulen dann Atteste von Kindern, die keine ärztliche Behandlung brauchen, belaste das die Praxen zusätzlich. „Der Jugend- und Kinderärzteverband läuft schon lange Sturm gegen die ,Attesteritis‘ der Schulen“, sagt Dr. Johannes Jeßberger, Kinderarzt mit Praxis an der Soester Straße.

Zwei Wochen vor den Sommerferien hatte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Nordrhein und Westfalen-Lippe noch einmal deutlich gemacht, dass die Kinderärzte rund um die Ferien nicht standardmäßig Atteste ausstellen würden, wenn ein Kind krank gemeldet wird.

Keine rechtliche Grundlage für Attest-Pflicht gegeben

Rein rechtlich gibt es keine Grundlage für die Forderung dieser Schulen. Laut Paragraf 43, Absatz 2 des Schulgesetzes NRW liegt es in der Verantwortung der Eltern, bei einem Krankheitsfall die Schule zu kontaktieren und das Versäumnis schriftlich dann einzureichen. Nur bei wirklich begründeten Zweifeln darf die Schule ein Attest oder in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einfordern.

Weil viele Schulen dennoch auf Atteste bestanden, schrieb die Bezirksregierung Arnsberg im vergangenen Jahr ein Rundschreiben. Darin wies sie darauf hin, dass für solche Atteste die rechtliche Grundlage fehle. „Die Zuständigkeit liegt nicht bei den Ärzten“, betont Jeßberger. Das akzeptieren nicht alle Schulen. „Wir haben sogar Rücksprachen mit Lehrern“, sagt Gunnemann.

Hamm: Große Verunsicherung wegen Attest-Pflicht bei Eltern

Die Uneinigkeit von Ärzten und Schulen verunsichere einige Eltern, sagt Jeßberger. Immerhin habe das Schreiben dazu beigetragen, dass der Andrang in den Praxen gesunken sei.

Melden sich dennoch Eltern in den Praxen, weil ihr Kind krank sei, bestellt Jeßbeger das Kind ein. „Wenn es nicht eindeutig ist, stellen wir das nicht aus“, sagt Jeßbeger.

Dennoch kein Freifahrtschein fürs Schuleschwänzen

Übrigens gibt es auch ohne Attest-Pflicht keinen Freifahrtschein fürs Schuleschwänzen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro dürfen in NRW Ferienverlängerer abdrücken, wenn sie an Flughäfen oder an Grenzen erwischt werden.

Wer in diesem Jahr in den Urlaub fliegt, muss zudem auf einiges achten. Denn in einigen beliebten Touristen-Regionen lauern verschiedene Krankheiten wie Salmonellen.

Rubriklistenbild: © KÄSTLE/DPA

Kommentare