Früherer Personalchef klagt gegen Stadt

Phantom-Fall: Maßmann unter Wert beschäftigt?

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Rückkehr ins Rathaus: Die Suspendierung von Personalchef Bernd Maßmann wurde aufgehoben.
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Ein Gericht in Münster hat die Position des Ex-Personalchefs Bernd Maßmann gestärkt. Er hatte sich dagegen gewehrt, dass er als Chief Information Officer bei der Stadt beschäftigt sei. Dies sei nicht angemessen.

Hamm – Haben sich Oberbürgermeister Marc Herter und eine von ihm beauftragte Anwaltskanzlei aus Potsdam in der Personalie Bernd Maßmann vergaloppiert? Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster lässt dies zumindest vermuten.

Zunächst die Vorgeschichte: Seit 13 Monaten ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den langjährigen Personal-Chef der Hammer Stadtverwaltung und ebenso gegen den inzwischen verrenteten Hilfsdezernenten Jugend und Soziales, Theo Hesse, im Phantom-Komplex. Ob es wegen der im Raum stehenden missbräuchlichen Verwendung von Fördergeldern in Höhe von mehreren 100.000 Euro zu Anklagen gegen die beiden (Ex-)Spitzenverdiener im Rathaus kommt, steht weiterhin in den Sternen. Wie es aus Ermittlerkreisen heißt, soll die Entscheidung nunmehr Ende März oder im Lauf des Aprils fallen.

Personalie Maßmann: Früherer Leiter des Personalamts fährt mehrere Erfolge ein

Schon seit Monaten beschäftigt die Personalie Maßmann ebenso wie der Fall des seit Juni 2021 kaltgestellten Leiters des wegen des Phantom-Falls aufgelösten Amtes für Soziale Integration, Wolfgang Müller, aber die Gerichte – und zwar die Verwaltungsgerichte.

Anders als Müller hat Maßmann hier mehrfach Erfolge eingefahren. Er war mit Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Phantom-Fall vom Oberbürgermeister suspendiert worden, erwirkte aber Anfang Juni 2022, dass diese Suspendierung gegen ihn aufgehoben werden muss. Das Ermittlungsverfahrens reiche nicht für diese schwerwiegende Maßnahme, befanden die Münsteraner Richter.

Erfolg hat Erfolg vor Gericht - einen Tag später löste Herter Personalamt auf

Marc Herter löste nur einen Tag später Maßmanns Fachbereich Personal und Organisation auf und setzte Stadtkämmerer Markus Kreuz an die Spitze der Einheit. Maßmann wurde zum „Chief Information Officer“, also zum Digitalchef im Rathaus gemacht. Seit diesem 3. Juni 2022 schwelt ein Streit darüber,     ob     diese       neue Rolle „amtsangemessen“ ist.

Maßmann bekleidet die Rolle eines Leitenden Städtischen Verwaltungsdirektors und wird mit B2 honoriert (Einstiegs-Grundgehalt 8 179,70 Euro). Tatsächlich hat er nicht nur Anspruch auf entsprechende Bezahlung, sondern eben auch auf eine amtsangemessene Beschäftigung.

Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Konstruktion nicht funktioniert.

Dr. Daniel Weber, Rechtsanwalt von Bernd Maßmann

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun am 7. März 2023 zum Ausdruck gebracht, dass es „nicht ganz fernliegend“ sei, dass Maßmann in seiner Rolle als Digitalchef unterwertig beschäftigt sei. Die Richter in Münster monieren, dass eine formale Dienstpostenbewertung der Stelle bis heute nicht vorliege. Als Referenz habe die Stadt bislang nur einen vergleichende Einordnung mit einer CIO-Ausschreibung in einer anderen Stadt präsentiert. Besagte Stelle sei aber nur mit A16 bzw. B1 honoriert gewesen. Auch eine Interimslösung in Form einer vorübergehenden nicht amtsangemessenen Beschäftigung sei jedenfalls vor dem Hintergrund des seit Juni 2022 mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs fraglich.

Für Maßmanns Rechtsanwalt Dr. Daniel Weber (Münster) ist das Wasser auf dessen Mühlen. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Konstruktion nicht funktioniert.“ Endliche gebe es nun einen Fingerzeig vom OVG. Weber weiter: „Es ist sehr, sehr ungewöhnlich, was hier passiert.“

Gerichtsbeschluss: Beschwerdeverfahren wird eingestellt

Wirklich kaufen können sich Maßmann und sein Anwalt aber nichts von den neuen Erkenntnissen. Das Münsteraner Gericht hatte am 7. März lediglich beschlossen, dass sich eine Beschwerde Maßmanns gegen eine am 22. Oktober 2022 erfolgte Umsetzungsverfügung gegen ihn erledigt habe und dass das Beschwerdeverfahren deshalb eingestellt werde. Die Gerichtskosten werden nun geteilt.

Final hat der 6. Senat offengelassen, wie eine genaue (und aufwendige) rechtliche Prüfung in dem Maßmann-Fall ausgehen würde. Das bestätigte Gerichtssprecherin Dr. Gudrun Dahme. Die Stadt wollte zu dem Fall keine Stellungnahme abgeben.

Hinweis der Redaktion

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Bernd Maßmann wurde im Juni 2024 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. 

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