Die IG Metall beklagt, dass Arbeitgeber in der Region seit einigen Monaten versuchen würden, den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Krankheit mit unlauteren Mitteln zu kippen.
Lüdenscheid – Krank zur Arbeit, um Geld zu verdienen? Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Gegenteil. Bis zu sechs Wochen steht der Arbeitgeber in der Pflicht, das Entgelt fortzuzahlen. Erst danach muss das Krankengeld der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. 1956 haben Mitglieder der IG Metall die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durchgesetzt. 1969 wurde dann das Lohnfortzahlungsgesetz durch den Bundestag für alle Beschäftigten beschlossen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: IG Metall pocht auf bestehendes Recht
Die IG Metall beklagt, dass Arbeitgeber in der Region seit einigen Monaten versuchen würden, diesen Anspruch mit unlauteren Mitteln zu kippen. „Wir haben im letzten Jahr mehr als 100 Anfragen von unseren Mitgliedern erhalten, weil die Lohnfortzahlung im Betrieb verweigert wurde“, erklärt Fabian Ferber, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Märkischer Kreis. „Oftmals verweisen Arbeitgeber dann auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts, nach denen vermeintlich auf Verdacht das Geld einbehalten werden kann. In einem Fall hat es keine Entgeltfortzahlung gegeben, weil der Arbeitgeber dem Beschäftigten unterstellt hat, wegen einer befristeten Versetzung vom eigentlichen Arbeitsplatz nicht zur Arbeit kommen zu wollen. Dabei hatte der Beschäftigte über Wochen auf dem anderen Arbeitsplatz gearbeitet.“
In anderen Fällen fordere der Arbeitgeber, dass Beschäftigte ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden oder zumindest darlegen, welche Diagnose festgestellt wurde. Ferber: „Das Interesse mag vielleicht dann bestehen, wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres über sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen ist. Selbst dann halten wir das für ein äußerst fragwürdiges Verhalten. Uns sind aber schon Fälle bekannt, bei denen am ersten Krankheitstag im Jahr die Offenlegung der Diagnose eingefordert wurde.“ Einige Arbeitgeber, so die IG Metall, wollen die Diagnosen über Jahre in den Personalakten hinterlegen – aus Sicht der Gewerkschaft ein klarer Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht.
Info-Veranstaltung für Betriebsräte
Für Ferber ist klar: „Wenn Arbeitgeber meinen, über die Hintertür und mit unlauteren Tricks die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall reif zu schießen, werden wir Widerstand leisten. Wir haben nun mehr als 20 Mitgliedern Rechtsschutz gewährt. Hier wird Kollegen, die arbeitsunfähig sind, Geld vorenthalten. Das machen wir nicht mit.“ Sollte sich diese Praxis, die im gesamten Kreisgebiet zur Anwendung kommt, nicht einstellen, müsse man auch Druck auf die Politik ausüben.“
Kevin Dewald, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall, kündigt an, Betriebsräte der Region im Oktober auf einer Tagesschulung informieren und Möglichkeiten von Betriebsräten und Beschäftigten aufzeigen zu wollen. Die IG Metall will diesen schleichenden Prozess auf gar keinen Fall hinnehmen.