Angebot wird vielerorts reduziert

Klinik-Angebote stehen fest: NRW legt finale Krankenhausplanung vor

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Düsseldorf - Die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen wird sich deutlich verändern. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte am Dienstag die Ergebnisse der neuen Krankenhausplanung vor. Nun steht im Detail final fest, welches Krankenhaus zukünftig welche Leistungen anbieten kann. An vielen Standorten wird das Angebot reduziert, Kündigungen sind nicht ausgeschlossen.

Klinik-Angebote stehen fest: NRW legt finale Krankenhausplanung vor

Die jetzt vorliegenden Entscheidungen sind laut den Verantwortlichen sorgfältig abgewogen und austariert, da wo nötig habe es in den letzten Wochen nochmal versorgungspolitisch notwendige Anpassungen gegeben. Die Regelungen treten am 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Orthopädie, wird es Übergangsfristen bis Ende 2025 geben.

„Der neue Plan wirkt dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal entgegen, indem vor allem bei hochkomplexen Leistungen Doppel- und Mehrfachvorhaltungen abgebaut werden“, sagte Laumann. Das gelte insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar seien, beispielsweise in der Orthopädie. Beispiel künstliches Knie: Hier gab es landesweit 214 Anträge, dies als Angebot im Krankenhaus vorhalten zu dürfen. Das Land erteilte aber nur 136 Zuweisungen. Noch mehr Absagen gab es beim Eingriff für eine künstliche Hüfte: Es gab 236 Anträge, aber nur 137 Zuweisungen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Für eine Konzentration auf weniger Standorte sprach sich das Land auch für Bereiche aus, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier sei eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen. Zwei Beispiele: Leberkrebs (113 Anträge landesweit, aber nur 29 Zuweisungen), Behandlung von Speiseröhrenkrebs (71 Anträge landesweit, nur 26 Zuweisungen).

„Versorgungssicherheit in den ländlichen Gebieten bleibt gewährleistet“

Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote. Auch hier ein Beispiel: Für die sogenannte interventionelle Kardiologie gab es landesweit 165 Anträge, in 141 Fällen gab das Land grünes Licht. „Die Versorgungssicherheit in den ländlichen Gebieten bleibt gewährleistet“, betonte Laumann.

Im Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen wurde in der Regel allen Anträgen zugestimmt, die die Mindestkriterien erfüllen. So seien beispielsweise die Bedarfe in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung – auch als Folge der Corona-Pandemie – deutlich gestiegen. Den Anträgen in diesem Leistungsbereich wurde daher teils in vollem Umfang und teils im Rahmen der bestehenden Auslastung nachgekommen.

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Rubriklistenbild: © Fotostand/Imago

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