VonJens Hippeschließen
Beim Kreis Soest ist ein „Antrag auf Vorbescheid“ für den Bau von elf weiteren Windkraftanlagen am Rennweg im Arnsberger Wald eingegangen. Bei einer Genehmigung würde der Windpark auf 22 Windräder wachsen, elf sind bereits genehmigt und im Bau.
Warstein – Noch steht keines ihrer insgesamt elf genehmigten Windräder, da hat die Windkraft Rennweg GmbH bereits einen „Antrag auf Vorbescheid“ beim Kreis Soest für weitere elf Windkraftanlagen am Rennweg im Arnsberger Wald eingereicht. Das bestätigte Geschäftsführer Marcel Papenfort. Mit dem Antrag soll vor der Einbeziehung von über 20 Fachbehörden geklärt werden, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Die Erweiterung des Windparks am Rennweg sei bereits länger geplant gewesen, so Papenfort, wegen der deutlichen Reduzierung der Windkraftflächen in diesem Bereich im aktuellen Entwurf des Regionalplans stelle man den Antrag zu diesem Zeitpunkt. „Es ist jetzt Gegenstand der Prüfung, was planerisch möglich ist“, so Papenfort. Denn: „Der Regionalplan bietet eine hohe Unsicherheit“, ergänzt Lars Tigges, Geschäftsführer Planung von WestfalenWind.
„Die Kernpotenzialfläche im ersten Entwurf zum Regionalplan war ja deutlich größer. Die Erweiterung basiert auf dem ersten Entwurf. Auf der Basis haben wir geplant. Während wir geplant haben, ist die Änderung gekommen“, so Tigges. Sollte der Regionalplan in der derzeit vorgesehenen Fassung im Laufe des kommenden Jahres Gültigkeit erlangen, würden noch „drei oder vier“ der elf nun beantragten Anlagen in der zulässigen Fläche liegen. Beantragt worden seien zehn Anlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Gesamthöhe von jeweils 249,5 Metern. Ein Windkraftrad sei etwas kleiner, so Tigges.
„Wenn wir schon von Konzentrationswirkung sprechen, dann sollte man da bauen, wo schon Anlagen stehen oder gebaut werden“, begründet Tigges die Erweiterungspläne.
Bei der Stadt Warstein ist der Antrag bislang nicht eingegangen. „Wir haben davon gehört, werden aber erst später ins Verfahren miteinbezogen“, berichtete Sabine Leitner. Nach der Einbeziehung wird die Stadt Warstein prüfen müssen, ob das Planungsrecht gegeben ist. Ist das der Fall, wird der Rat – wie bei den bereits genehmigten Windkraftanlagen am Rennweg und zuletzt bei den Windkraftanlagen im Alten Feld – über das gemeindliche Einvernehmen abstimmen.
„Wir müssen das erstmal prüfen und angucken“, erklärte Birgit Kalle, Pressesprecherin des Kreises Soest, und bestätigte den Eingang des Antrags beim Kreis, der diesmal allerdings nicht die endgültige Entscheidung treffen werde. „Welche Vorhaben während der Aufstellung des Regionalplans zugelassen werden, entscheidet die Bezirksregierung“, sagte Birgit Kalle.
Denn im Gegensatz zur Genehmigung der ersten elf Windräder am Rennweg kann die Bezirksregierung den Kreis als Genehmigungsbehörde nach § 36 des gerade neu formulierten Landesplanungsgesetzes NRW anweisen, „die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben der Windenergie“ auszusetzen, wenn sich ein Raumordnungsplan – sprich der Regionalplan – in Aufstellung befindet oder geändert wird. „Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben kann für ein Jahr, bei Vorliegen besonderer Umstände höchstens um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt werden“, heißt es dazu im Gesetz.
„Wir haben das zur Kenntnis genommen. Aber es ist noch zu früh, eine Stellungnahme abzugeben, dafür wissen wir zu wenig“, erklärte Hubert Struchholz, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Windpark Arnsberger Wald – Nicht mit uns!“
