VonHannah Deckeschließen
Bei der Kommunalwahl 2025 dürfen die Menschen in NRW ihre Stimme abgeben. Es gibt im September zwei Termine für die Wahl.
Hamm - Alle fünf Jahre findet in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl statt. Dann werden die Volksvertreter auf kommunaler Ebene, also in den Gemeinden, Städten und Landkreisen, gewählt. Das umfasst auch die Wahl von Bürgermeistern und Landräten. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat den Termin für die Kommunalwahl 2025 festgelegt.
Termin der Kommunalwahl 2025 in NRW
Die Menschen in NRW werden am 14. September 2025 zur Urne gebeten. An diesem Tag findet auch im Gebiet des Regionalverbands Ruhr die Wahl der Verbandsversammlung statt. Sollte es in einer Kommune oder in einem Landkreis zur Stichwahl kommen, findet diese am 28. September 2025 statt.
Bei der letzten Kommunalwahl in NRW im Jahr 2020 kam es in mehr als der Hälfte der größeren Städte zu einer Stichwahl zwischen zwei Oberbürgermeister-Kandidaten, etwa in Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Münster. Die Wahl der Landräte 2020 kam in den meisten Fällen ohne Stichwahl zu einem Ergebnis. Lediglich in elf Landkreisen in NRW mussten die Bürger noch einmal entscheiden, zum Beispiel im Märkischen Kreis und im Kreis Unna.
Stichwahl
Die NRW-Regierung unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte vor der Kommunalwahl 2020 vorgeschlagen, die Stichwahl abzuschaffen. Dies wurde im April 2019 auch vom Landtag beschlossen, womit dann der Kandidat mit der relativen Mehrheit der Stimmen die Wahl gewonnen hätte. Die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in NRW wurde allerdings mit einem Urteil des Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Somit fanden bei der Kommunalwahl 2020 weiterhin Stichwahlen statt.
Kommunalwahl 2025 in NRW – Wahlberechtigung, Stimmzettel, Briefwahl
- Die Wähler müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Die Wähler müssen eine EU-Staatsbürgerschaft und einen Wohnsitz in der Kommune haben.
- Je nach Wohnort variiert die Anzahl der Stimmzettel. In kreisfreien Städten gibt es drei Stimmzettel (Oberbürgermeister, Rat und Bezirksvertretung), in kreisangehörigen Kommunen hingegen vier. Mancherorts gibt es dann auch noch einen Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrats und des Ruhrparlaments.
- Bei der Kommunalwahl in NRW ist Briefwahl möglich.
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