Neue Wege

Unfälle mit E-Scootern: NRW-Stadt zieht Konsequenz

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Gelsenkirchen geht neue Wege im Umgang mit E-Scootern. Die Stadt führt eine Identitätsfeststellung ein, um Unfälle zu reduzieren und Straftaten besser nachverfolgen zu können.

Gelsenkirchen – Wer einen E-Scooter ausleihen möchte, muss sich dafür in Gelsenkirchen (NRW) bald ausweisen. Das hat die Stadt im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung beschlossen. Grund dafür seien zunehmende Unfälle durch E-Scooter, die unsachgemäß abgestellt wurden. Zuletzt war in Gelsenkirchen ein Mann gestorben, der zuvor mit seinem E-Bike über einen E-Scooter gestürzt war. Der Beschluss ist bisher deutschlandweit einzigartig.

Gelsenkirchen: Immer mehr Unfälle mit E-Scootern – Stadt zieht Konsequenz

Grundsätzlich befürwortet die Stadt Gelsenkirchen die Nutzung von E-Scootern. Wie es in der Beschlussvorlage heißt, stellen diese einen „Beitrag bei der Umsetzung der Verkehrswende“ dar. Demnach seien sie eine Ergänzung zum ÖPNV und eine Alternative zum eigenen Auto. Trotzdem gebe es immer wieder Probleme mit dem Verkehrsmittel, heißt es in der Beschlussvorlage. „So werden abgestellte E-Scooter oftmals umgeworfen und stellen in Folge eine Behinderung des Fuß- und Radverkehres und folglich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.“

Nach Unfällen mit E-Scootern zieht die Stadt Gelsenkirchen Konsequenzen. (Symbolbild)

Dabei müssen die Menschen, die einen E-Scooter nach der Fahrt abschließen, schon längst ein Beweisfoto in die App des Anbieters hochladen. Darauf soll zu sehen sein, dass der E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt wurde. „Der überwiegende Anteil, der gefährdend platzierten E-Scooter, ist daher auf Vandalismus durch Dritte zurückzuführen“, heißt es von der Stadt.

Immer wieder schwere Unfälle mit E-Scootern

Ein anderes Problem sei „das missbräuchliche Fahrverhalten“ der Menschen, die E-Scooter nutzen. Demnach werden diese, trotz Verbot, auch mal zu zweit benutzt. Manche fahren auch durch die Innenstadt, wo das E-Scooter-Fahren mitunter verboten ist. „Hierdurch sind in der Vergangenheit wiederkehrend teils schwere Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern entstanden“, schreibt die Stadt. Solche Unfälle haben demnach in der ersten Jahreshälfte 2023 stark zugenommen. Das spiegelt sich auch in den gestiegenen Unfallzahlen der Polizei wider, heißt es bei der Stadt. Im April war ein Kind bei einem Zusammenprall mit einem E-Roller in Gelsenkirchen schwer verletzt worden. Damals flüchtete der Unfall-Fahrer. Anfang Oktober fuhr eine 16-Jährige mit einem E-Scooter auf der Autobahn A42 bei Gelsenkirchen.

Keine Identitätsfeststellung bei E-Scootern: „Anonymer Raum, der zu Fehlverhalten motiviert“

Oft können diejenigen, die Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit E-Scootern begehen, aber nicht ermittelt werden. „Die Verleih-E-Scooter sollen ein niedrigschwelliges Angebot darstellen, sodass für die Anmeldung lediglich eine E-Mail-Adresse und ein Benutzername angegeben werden muss“, berichtet die Stadt. Diese Angaben werden demnach aber oft willkürlich gewählt. Dadurch können Verstöße nicht bestraft werden, weil unklar ist, wer sie begangen hat. „Folglich entsteht bei der Nutzung der Verleih-E-Scooter ein anonymer Raum, der zu Fehlverhalten motiviert.“

E-Scooter in Gelsenkirchen

► Seit 2019 gibt es in Gelsenkirchen E-Scooter, die von verschiedenen Firmen angeboten werden.

► 2021 stieg die Zahl der Anbieter plötzlich auf fünf an.

► Seitdem hat sich der Markt bereinigt, berichtet die Stadt.

► Seit 2023 gibt es dort nur noch zwei Anbieter.

► Insgesamt sind durchschnittlich 700 Leih-E-Scooter auf Gelsenkirchens Straßen unterwegs.

(Quelle: Stadt Gelsenkirchen)

Das soll sich in Gelsenkirchen jetzt ändern. Man will die Kooperationsvereinbarungen mit den E-Scooter-Firmen neu verhandeln. Zukünftig sollen in Gelsenkirchen nur noch Firmen zugelassen werden, die eine „gesicherte Identitätsfeststellung gewährleisten können“. Das passiert etwa, indem der oder die Nutzerin seinen Ausweis oder Führerschein scannt.

Wenn die bisherigen Betreiber dem neuen Modell nicht zustimmen, will die Stadt gar eine „Kündigung der Kooperationsverträge“ erwägen. Sollten sich ein oder mehrere Anbieter deswegen aus Gelsenkirchen zurückziehen, suche die Verwaltung nach anderen Optionen. Bislang gebe es eine solche Regelung in keiner anderen bundesdeutschen Stadt, heißt es in der Vorlage. Beispiele gebe es jedoch aus dem europäischen Ausland.

Identitätsfeststellung bei E-Scooter-Verleih ist für die Stadt das „letzte Mittel“

Von den Betreibern heißt es, mit Blick auf andere europäische Länder, eine solche Überprüfung sei zwar technisch möglich, habe aber erwiesenermaßen zu einem Rückgang der Nutzerzahlen geführt. Trotzdem will die Stadt an der Lösung festhalten. Sie sei das einzige „zur Verfügung stehende Mittel“, um Straftaten besser nachverfolgen zu können. Demnach wird es in Gelsenkirchen nur dann weiterhin leihbare E-Scooter geben, wenn die Anbieter die Vorgabe zur Identitätsfeststellung akzeptieren.

Dass dieser Schritt Konsequenzen haben kann, nimmt man in Gelsenkirchen anscheinend in Kauf. „Der zu erwartende geringere Umsatz könnte dazu führen, dass die verbleibenden E-Scooter-Anbierter das Geschäft (...) aufgeben.“ Die Stadt stelle wegen der vergleichsweise geringen Einwohnerzahl ohnehin keinen großen Markt dar. Das Vorhaben wurde im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung dennoch einstimmig beschlossen. (ebu)

Rubriklistenbild: © Hannes P. Albert/dpa

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