- VonStefan Gehreschließen
Der südliche Teil des CreativReviers Heinrich Robert zwischen dem Netto-Markt an der Kamener Straße und dem Hammerkopfturm ist für Einzelhandelsflächen reserviert. Das stößt nicht überall auf Gegenliebe.
Pelkum/Herringen – Mit knapp 5,2 Hektar beschreibt der Bebauungsplan 05.081 das kleinste der vier Plangebiete im CreativRevier. Es ist im heutigen Bestand überwiegend versiegelt, zudem sind Gehölzstrukturen vorzufinden.
Nutzung: Durch die Firma Ten Brinke, die unter anderem die Herringer Mitte entwickelt hat, sollen rund 40000 Quadratmeter Einzelhandelsflächen als Ergänzung des bestehenden zentralen Versorgungsbereichs geschaffen werden. Dadurch sollen diese „dauerhaft gestärkt und die Versorgung der angrenzenden Siedlungsbereiche langfristig sichergestellt werden“. Sobald Planungsrecht besteht und der Teilbereich aus der Bergaufsicht entlassen ist, möchte der Investor loslegen. Es soll auch schon konkrete Anfragen von potenziellen Nutzern geben.
Einzelhandel im CreativRevier: Ten Brink entwickelt 40000 Quadratmeter
Erschließung: Die öffentliche Erschließung soll durch eine zentrale Haupterschließung erfolgen, die im Süden des Plangebietes an die Kamener Straße anbindet.
Klima und Freiraum: Wie im gesamten CreativRevier spielen auch im Plangebiet an der Kamener Straße Maßnahmen zum Klimaschutz eine wichtige Rolle. Dazu gehört unter anderem die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.
Einzelhandel im CreativRevier: Klima-Standards integriert
Speziell für das Plangebiet gibt es Vorgaben, darunter eine auf 0,75 reduzierte Grundflächenzahl für das Gewerbegebiet (nur 75 Prozent der jeweiligen Grundstücksfläche dürfen bebaut werden), eine Begrünung der Stellplatzanlagen, die ausschließliche Zulässigkeit von Flachdächern, eine teilweise Begrünung der Fassaden sowie Maßnahmen zur Stärkung der Klima-Resilienz. „Die vom Rat beschlossenen Klima-Standards wurden über zeichnerische und textliche Festsetzungen in den Plan integriert“, so die Stadt.
Beteiligungsverfahren: Im bisherigen Beteiligungsverfahren gab es eine Reihe von Hinweisen insbesondere zu den geplanten Ansiedlungen, die sich – so die Befürchtung einiger – negativ auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und den Bestand einiger an der Kamener Straße liegenden Einzelhändler sowie in der Folge auch auf die Siedlungsstruktur und das Stadtbild in diesem Bereich auswirken könnten.
Einzelhandel im CreativRevier: Bedenken aus Bönen und Bergkamen
Bedenken hinsichtlich des Einzelhandelsstandorts kamen auch aus Bönen und Bergkamen. Ihnen gegenüber verwies die Stadt Hamm darauf, dass die Geschäftsstelle des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (Rehk) bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt worden sei, eine Abstimmung im Arbeitskreis des Rehk werde zudem zu konkreten Ansiedlungsvorhaben erfolgen. Vom Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland wurde die Entwicklung des CreativReviers ausdrücklich begrüßt. Allerdings müssten die Vorgaben und Einschränkungen des Einzelhandelskonzeptes berücksichtigt werden.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen sowie die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund haben die geplante Nachnutzung von Heinrich Robert ebenfalls begrüßt, allerdings Bedenken hinsichtlich der maximal möglichen Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben und deren Auswirkungen auf die benachbarten Stadtteile, gegebenenfalls sogar die Hammer Innenstadt, geäußert. Kritisch wurden vor allem angesichts der Größe der möglichen Verkaufsflächen und der prognostizierten Auswirkungen auf bestehende umliegende zentrale Versorgungsbereiche die zugelassenen Verkaufsflächen bei Lebensmittel-Vollsortimentern, Discountern und Getränkemärkten angesehen.
Pläne liegen bis 23. Februar aus
Die vier Bebauungspläne werden bis zum 23. Februar öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen liegen im Technischen Rathaus (Raum A0.058) aus. Darüber hinaus können in den Bürgerämtern Pelkum und Herringen die Planzeichnungen und Begründungen eingesehen werden. Bürger können sich zu den Plänen äußern.
Aus Bergkamen wurden Bedenken konkret wegen der Ausweisung verschiedener Fachmärkte (unter anderem Fahrradfachmarkt) wegen „möglichen daraus resultierenden geschäftsschädlichen Konkurrenzsituationen für die vorhandenen Märkte in Bergkamen“ ausgesprochen.
Grundlage für Ansiedlungen ist eine gutachterliche Auswirkungsanalyse zur geplanten Einzelhandelsentwicklung. „Als Ergebnis werden hier Nutzungsmöglichkeiten benannt, die keine mehr als unwesentlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche, die wohnungsnahe Versorgung in Hamm sowie in den umliegenden Städten und Gemeinden auslösen“, so die Stadt. Auf dieser Basis seien im Folgenden unter anderem Beschränkungen zum Sortiment und den Verkaufsflächen in den B-Plan eingearbeitet worden. Nahversorgungsrelevante Sortimente seien demnach nun nur noch auf einem wesentlich kleineren Teilbereich zulässig.