VonGerald Busschließen
Der Planfeststellungsbeschluss für den A-445-Lückenschluss ist nach jahrelangen Nachbesserungen final. Doch Klagefristen und offene Finanzierungsfragen bleiben Hürden.
Werl - Nach etlichen Warteschleifen ist nun die Schleife ums Gesamtpaket fest verschnürt, passend zu Weihnachten. Das jahrelange Ergänzungsverfahren zum 2020 gefassten Planfeststellungsbeschluss bezüglich des A-445-Weiterbaus ist abgeschlossen. Das bestätigte die Bezirksregierung Arnsberg am Montag auf Anfrage. Details sollen zum Jahresbeginn mitgeteilt werden, kündigt Hannah Scherz, Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg, an. In Werl und Hamm, vor allem aber in Hilbeck, nährt das bei den Befürwortern des Lückenschlusses die Hoffnung, dass nach Abschluss der notwendig gewordenen Nachbesserungen jetzt endlich der Weg frei ist für das acht Kilometer lange Autobahnstück zur Entlastung der B63.
„Meilenstein“ zum Lückenschluss: A445-Weiterbau nimmt Hürde – Klagen könnten folgen
Ganz so leicht macht es der Gesetzgeber allerdings nicht: Nach der zweiwöchigen Offenlegung in den Rathäusern in Werl und Hamm gibt es eine erneute Klagefrist gegen das Vorhaben, vier Wochen lang. So großen „Meilenstein“-Charakter er auch haben mag: Erstmal bedeutet der vorliegende Beschluss vom 19. Dezember nur, dass damit die Klagen eines Naturschutzverbands und einer Privatperson gegen den Autobahnbau vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig endlich wieder aufgenommen werden können. Sie wurden im November 2021 ausgesetzt, um der Autobahn GmbH die Nachbesserungen zu ermöglichen.
Infolge jener Klagen war klar geworden, dass die vorher getroffene Entscheidung zum Weiterbau „an Mängeln leidet, die im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens behoben werden können“, so die Bezirksregierung. Vor allem im Bereich Wasserrecht habe es Verfahrensfehler gegeben. Mittlerweile gebe es eine Korrektur der Defizite, die sich auf die vier planfestgestellten Regenrückhaltebecken bezogen hatten.
„Für die Optimierung der Wassertechnik werden nun anstelle der Regenrückhaltebecken mit Regenklärbecken jeweils ein kombiniertes Regenrückhaltebecken mit Retentionsbodenfilter und Grobstoffrückhalt als Vorstufe vorgesehen“, teilt die Bezirksregierung mit. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sei zudem aktualisiert worden.
Nachbesserungen abgeschlossen – Klagefrist steht bevor
Ebenfalls aufgrund der Klagen werde ein „ergänzendes Risikomanagement zu den Maßnahmen zum Fledermausschutz durchgeführt“. So solle die Funktionalität der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse nachgewiesen werden können. Und letztlich wurde zur Aufbereitung klimarelevanter Gesichtspunkte ein ergänzender Klima-Fachbeitrag eingebracht.
Zu den Nacharbeitungen seien zwei Einwendungen von privater Seite und 16 Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ (Kommunen, Kammern, Versorgungsunternehmen) eingegangen. Worum es dabei ging, wurde nicht öffentlich gemacht. Die Autobahn GmbH hatte dazu Gegenäußerungen verfasst und sie der Bezirksregierung als Planungsbehörde vorgelegt. Das war offenbar eindeutig: Ein noch möglicher, klärender „Erörterungstermin“ sei nicht mehr nötig gewesen, sagt Hannah Scherz.
Beschluss hin oder her: Auch die Finanzierung des seit vielen Jahrzehnten geplanten Bauprojekts, das die A 44 mit der A 2 verbinden soll, ist aufgrund der Sparzwänge im Bund offen. Klare Bekenntnisse zum Lückenschluss aus dem Bundesverkehrsministerium blieben zuletzt aus; möglicherweise ändert sich das aber nach der Bundestagswahl im Februar.
Pläne werden im Rathaus ausgelegt
Die Auslegung des ergänzten Beschlusses erfolgt vom 8. bis 22. Januar; zeitgleich werden die Unterlagen auch auf der Homepage der Bezirksregierung (https://www.bra.nrw.de/-5466) einsehbar sein. Im Rathaus Werl gibt es die Pläne im Fachbereich III (Stadtplanung, Straßen und Umwelt), Hedwig-Dransfeld-Straße 23, Raum C 208, zu sehen, während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, donnerstags 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr freitags 8 bis 12 Uhr). Unabhängig davon sind Planfeststellungsbeschluss und Planunterlagen auch über das zentrale UVP-Portal des Landes NRW (www.uvp-verbund.de/nw) einzusehen.
