Überraschendes Urteil

Messerattacke am Kino: Freispruch für Teenager

+
Am Kino in der Innenstadt kam es zur lebensgefährlichen Attacke..
  • schließen

Nur dank einer Not-OP überlebte ein Obdachloser vor genau einem Jahr eine Messerattacke. Nun wurde der Fall verhandelt.

Hamm – Wieder bei Null stehen die Ermittler bezüglich der Messerattacke am Cinemaxx-Kino, bei der am 23. Oktober 2021 ein damals 40-jähriger Mann niedergestochen und lebensgefährlich verletzt worden war. Ein 16-jähriger Teenager aus Hamm, der von Staatsanwaltschaft und Polizei als potenzieller Täter ausgemacht und auch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden war, ist vor einer Jugendkammer des Dortmunder Landgerichts freigesprochen worden. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf WA-Anfrage.

Klarer Nachweis fehlt: 16-Jähriger vor Jugendkammer freigesprochen

Es habe sich nicht nachweisen lassen, dass der 16-Jährige derjenige war, der in der Tatnacht am Kino war und zugestochen hatte. Der Freispruch erfolgte bereits am 16. September. Weil es eine Jugendsache war, hatte der Prozess seit dem 9. August unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Weitere Vorwürfe gegen den Jugendlichen

Der Teenager aus Hamm hatte sich ferner wegen eines Übergriffs auf eine Jugendliche am Allee-Center verantworten müssen. Zu diesem war es im Februar 2022 gekommen. Das Mädchen wurde mit einem Messer am Arm und einem Bein verletzt. Auch hier wurde der 16-Jährige von den Vorwürfen freigesprochen. Es habe nicht ausgeschlossen werden können , dass sich der Angeklagte in einer Notwehrsituation befunden habe. Das Tatopfer sollte laut Anklage einer Freundin zu Hilfe gekommen sein, mit der der 16-Jährige in Streit geraten war.

Gesondert behandelt wird eine dritte Tat, die dem 16-Jährigen ebenfalls vorgeworfen wird. Hier soll er im Sommer 2021 eine damals 13-Jährige am Westentor mit einem Messer angegangen und verletzt haben, weil sich das Mädchen nicht von ihm habe küssen lassen wollen. Dieses Verfahren wurde während des Prozesses von den anderen beiden angeklagten Taten abgetrennt.

Bei der Tat am Cinemaxx-Kino war das Opfer erheblich verletzt worden. Passanten fanden den schwer verletzten Mann, der der Obadchlosen/Drogenszene entstammt. Er musste damals notoperiert werden.

Kommentare