Noch fehlen Erklärungen zur Reform 2025 / Abgabevolumen an die Gemeinde bleibt insgesamt gleich

4500 Grundsteuerzahler in Wickede warten gespannt

+
online Wiese ham_xj05o041(1).jpg
  • schließen

Rund 4500 Grundsteuerzahler in der Gemeinde sind gespannt, was mit der Grundsteuerreform 2025 auf sie zukommt. Die konkrete Höhe werde erst mit Erarbeitung der Steuerbescheide feststehen, die Anfang 2025 ‘rausgehen, erläutert Kämmerer Christian Wiese. Wickedes Schatzmeister weiß aber auch: Für die Kommunen gilt der Grundsatz, sich nicht an der neuen Grundsteuer zu bereichern.

Wickede – Es kann demnach nicht sein, dass die Grundsteuer insgesamt teurer wird und die Gemeinde sich die Mehreinnahmen händereibend einverleibt. Wohl aber ist möglich, dass der eine Hausbesitzer künftig weniger zahlt, der andere aber mehr als bisher.

Die Kommune kann lediglich in einem Punkt nachsteuern: Sollten ihr durch die Reform tatsächlich Einbrüche im Volumen der Grundsteuer entstehen, weil weniger Steuern reinkommen als nach alter Berechnung, müsste sie über den Hebesatz einen Ausgleich schaffen.

Abgesehen von einer für 2024 bereits länger angekündigten Grundsteuererhöhung ist aber gegenwärtig nicht davon auszugehen, dass es bedingt durch die Reform zu weiteren Änderungen des Hebesatzes kommt.

2,6 Millionen Euro – so viel hat die Gemeinde in diesem Jahr an Grundsteuer B von den Hauseigentümern eingenommen. Das ist jenes Volumen, das der Gemeindehaushalt aus der Besteuerung von Haus- und Grundeigentum erwirtschaften muss – ob noch nach altem Recht mit dem Einheitswert oder nach der neuen Berechnung mit Grundsteuerwert und neuem Grundsteuermessbetrag.

Erklärungen fehlen

Zu beiden Bemessungsgrundlagen – Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag – hatte es Anfang des Jahres Bescheide gegeben. Speziell mit dem Grundsteuerwert sollen die Ungerechtigkeiten ausgeräumt werden, die Grund der Reform waren.

Wesentliche Faktoren für die Berechnung des Grundsteuerwertes sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u. a. von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.

Die bemängelten Ungerechtigkeiten sollen zudem ausgeglichen werden mit dem Grundsteuermessbetrag. Er soll helfen, einen Ausgleich bei den Wertsteigerungen zu bewirken. Mit diesen beiden Faktoren multipliziert mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz der Grundsteuer B errechnet sich schließlich die neue Grundsteuer.

Wichtig für die Berechnung der Grundsteuern 2025 durch die Gemeinde ist natürlich, dass bis zum Beginn der Kalkulation im nächsten Jahr alle Berechnungsgrundlagen vorliegen, sprich: alle Grundsteuerwerte und alle Messbeträge vom Finanzamt ermittelt und mitgeteilt wurden. Das wiederum setzt voraus, dass auch alle Hauseigentümer ihre entsprechenden Erklärungen abgegeben haben – was gegenwärtig noch nicht der Fall ist.

Zwar hat das Rathaus bereits etliche der in Tranchen eintreffenden Datensätze vom Finanzamt erhalten. Wie viel genau, war dort nicht zu erfahren. Sicher ist aber auch eines: Derzeit liegen noch nicht alle Daten der rund 4500 Grundsteuerzahler der Gemeinde vor – vermutlich auch deshalb, weil noch nicht alle Daten dem Finanzamt zur Verfügung gestellt wurden.

Ungleichbehandlungen beseitigen

„Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind. Im Ergebnis hat sich die Einheitsbewertung von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Das heißt, gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden“, erläutert dazu der Bundesfinanzminister.

Kommentare