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Die Sommerferien in NRW sind vorbei, das neue Schuljahr hat begonnen. Welche Corona-Regeln gelten an den Schulen? Das müssen Eltern und Schüler wissen.
Hamm - Die Sommerferien sind vorbei. Für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen geht es zurück an die Schulen. Nach fast sieben Wochen Auszeit stellt sich die Frage von neuem: Welche Corona-Regeln gelten an den Schulen in NRW?
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen (NRW) |
| Bevölkerung | 17,9 Millionen |
| Hauptstadt | Düsseldorf |
Schulen in NRW: Diese Corona-Regeln müssen Eltern und Schüler kennen
Für Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler ist die Corona-Zeit seit März 2020 eine Achterbahnfahrt: Distanzunterricht, Präsenzunterricht, Mischformen, Maskenpflicht ja, Maske nein, im Unterricht auf jeden Fall, aber nicht auf dem Schulhof, im April 2022 dann ganz ohne Maske. Häufig in den vergangenen zwei Jahren wurden Schulen und Eltern kurz vorm Wochenende durch neue Corona-Regeln überrümpelt.
Die neue NRW-Regierung um Ministerpräsident Hendrik Wüst und mit der neuen Bildungsministerin Dorothee Feller (beide CDU) will das besser machen. Bereits in der vorletzten Woche der Sommerferien stellte Feller die ab 10. August an den Schulen in NRW geltenden Corona-Regeln vor:
- Maske: Eine Maskenpflicht wird es nicht geben. Empfohlen wird jedoch, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske in Innenräumen zu tragen. Masken werden von den Schulträgern weiterhin bereitgestellt.
- Corona-Tests: Das Land stellt weiterhin Antigenschnelltests zur Verfügung. Am ersten Schultag erhalten Schüler die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Bei Symptomen dürfen sich Schüler zuhause testen.
- Lehrerbefugnisse: Treten Symptome erst in der Schule auf und es liegt kein aktueller negativer Befund vor, soll in der Schule getestet werden. Darüber entscheidet dann die Lehrkraft.
- Positiver Schnelltest: Müssen jeweils durch einen Bürger- oder PCR-Test abgesichert werden. Bei Bestätigung sollen sich Betroffene umgehend in Isolation begeben. Sitznachbarn dürfen die Schule weiterhin besuchen.
- Schulbus: Für den Schülertransport gilt weiterhin die Maskenpflicht.
- Prüfungen: Wer während der Prüfungszeit an Corona erkrankt, ist für die Prüfung freigestellt. Um anschließend entschuldigt zu sein, muss der Prüfling nach fünf Tagen ein ärztliches Attest oder ein neues positives Bürger- oder PCR-Testergebnis vorweisen.
Schulen in NRW: Keine Maskenpflicht, aber eine Empfehlung
In Stein gemeißelt sind diese Corona-Regeln nicht. NRW-Schulministerin Feller hält es sich offen, das Handlungskonzept Corona anzupassen, sobald es Rückmeldungen und Empfehlungen aus den Schulen gibt. Dann würde sie es „noch vor den Herbstferien anpassen und vor den Herbstferien den Schulen ein angepasstes Konzept mitgeben, damit sie sich während der Herbstferien vorbereiten können.“
Der Herbst ist insgesamt ein Unsicherheitsfaktor. Die Sorge vor einer erneuten Corona-Welle in der kalten Jahreszeit ist groß. Sie hätte sicherlich auch Auswirkungen auf den Betrieb an den Schulen in NRW. Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellte neue Infektionsschutzgesetz sieht verstärkt die Möglichkeit von Maskenpflicht in Innenräumen vor.
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Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa/Symbolbild
