Keine Baugenehmigung

Schwarzbau: Außenbecken am Sport-Aquarium hätte nie eröffnet werden dürfen

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Bauprojekte umzusetzen scheint tatsächlich nicht die Kernkompetenz der Stadtwerke zu sein. Wie die Stadt bestätigt, liegt für das im August eröffnete Außenbecken am Bockum-Höveler Hallenbad bis heute keine Baugenehmigung vor. Demnach handele es sich um einen Schwarzbau. 

Hamm - Dass am Bockum-Höveler Hallenbad ein Außenbecken errichtet wird, war eines der zentralen Themen bei der Kommunalwahl 2020. Viel gefeiert von der Lokalpolitik, wurde die 12,5 x 8 Meter große und 1,35 Meter tiefe Edelstahlkonstruktion schließlich im August 2022 eingeweiht und in Betrieb genommen.

Des einen Freud, des anderen Leid: Das Außenbecken in Bockum-Hövel wurde im August eröffnet –eine Baugenehmigung lag nicht vor.

470.000 Euro hatten die Stadtwerke als Badbetreiber in das Projekt gesteckt, doch wie sich jetzt herausstellt, handelt es sich faktisch um einen Schwarzbau. „Es lag keine Baugenehmigung vor. Insofern kann man das als Schwarzbau sehen“, sagte Stadtsprecher Tom Herberg am Donnerstag gegenüber dem WA.

Anlieger hatten schon Lange Bedenken wegen des Lärms

Herbergs Worte dürften Wasser auf die Mühlen derer sein, die von der Inbetriebnahme der Außenanlage so gar nicht begeistert waren – sprich den Anliegern rund um das Sport-Aquarium. Ihre Gärten seien wegen des neuerdings herrschenden Geräuschpegels nicht mehr nutzbar, selbst der Rasenmäher werde von den Badbenutzern übertönt, hatten sie geklagt. Ihre Forderung: Es müssen dringend Lärm- und Sichtschutz-Vorrichtungen angebracht werden.

Passiert war daraufhin nichts. Im Gegenteil: Die Stadtwerke erklärten mehrfach auch gegenüber dem WA, dass wegen des Lärmpegels kein Handlungsbedarf gegeben sei – mit Verweis auf die erteilten Genehmigungen. „Die Baugenehmigung liegt vor, dafür sind alle notwendigen Gutachten beigebracht worden“, hatte das Unternehmen beispielsweise im September 2022 kommuniziert.

Anlage hätte nicht in Betrieb gehen dürfen

Den Tatsachen entsprach das dann aber wohl nicht. Wie die Stadt am Donnerstag erklärte, hätte die neue Anlage im vergangenen August nicht in Betrieb gehen dürfen – wegen eines nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens. Dieser Mangel war dann offenbar auch den Stadtwerken aufgefallen – nachdem die Freiluftsaison in Bockum-Hövel beendet war.

Stolz eröffneten die Stadtwerke gemeinsam mit etlichen Lokalpolitikern das Außenbecken.

Wie wiederum die Stadt Hamm am Donnerstag erklärte, hätten die Stadtwerke in den vergangenen Monaten bei einem externen Gutachter ein Lärmschutzgutachten für das Außenbecken in Auftrag gegeben. Dieses liege nun auch im Bauordnungsamt vor und sei überprüft worden.

Ergebnis des Gutachters: Die Immissionsrichtwerte (55 Dezibel tagsüber) würden um mindestens 3 Dezibel unterschritten. Das Gutachten sei nicht anhand von Messungen, sondern Berechnungen angefertigt worden. „Wir gehen derzeit davon aus, dass wir die finale Baugenehmigung im April erteilen werden – also rechtzeitig vor der anstehenden Freiluftsaison“, teilte Stadtsprecher Tom Herberg mit.

Anwalt will neues Gutachten genau prüfen

Stadtwerke-Sprecherin Cornelia Helm erklärte, dass man sich durch das Gutachten bestätigt sehe. Bezüglich des Lärmschutzes sei nichts geplant, man werde zunächst den Start der Freiluftsaison abwarten. Hausintern sei man in den Monaten zuvor davon ausgegangen, dass die Gesamtanlage Sport-Aquarium inklusive Außengelände genehmigt gewesen sei und deshalb keine Extra-Baugenehmigung für das Außenbecken nötig gewesen sei.

Ulrich Kestel, Rechtsanwalt eines der Anlieger, erklärte, dass man sich das Gutachten nun in Ruhe anschauen werde. Wenn eine Baugenehmigung vorliege, bestehe immerhin die Möglichkeit, dagegen verwaltungsrechtlich vorzugehen.

Bezirksbürgermeister von Entwicklung „überrascht“

Klaus Jendreiek, Bezirksbürgermeister in Bockum-Hövel zeigte sich angesichts der neuen Entwicklung „überrascht“. Er werde sich zum Saisonstart mit den Anliegern in Verbindung setzen und auf eine einvernehmliche Lösung – auch im Sinne der Nachbarn – drängen.

Rubriklistenbild: © Rother

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