Beschuldigter reagiert maximal respektlos

Nachbarschaftsstreit in Soest eskaliert: Polizistin trifft auf blutüberströmten Kollegen

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In diesem Mehrfamilienhaus am Siegmund-Schultze-Weg kam es zur Eskalation.
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In Soest ist ein Nachbarschaftsstreit auf brutale Weise eskaliert. Der mutmaßliche Täter trat vor dem Amtsgericht extrem respektlos auf.

Soest – Eskalation eines Nachbarschaftsstreits: Im Soester Süden soll ein Hochhaus-Bewohner zwei Polizisten mit einer Schusswaffe bedroht und mit Schlägen, Tritten und Bissen verletzt haben – körperlich und seelisch. Außerdem soll der Mann Kriegsmunition in seiner Wohnung gelagert haben. Vor dem Amtsgericht fiel der 35-jährige Soester jetzt in erster Linie durch seine Respektlosigkeiten auf. Soviel sei vorweggenommen: Irgendwann reichte es Richter Florian Steger.

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Die Staatsanwaltschaft legt dem 35-jährigen Soester, in der Kurzfassung, folgendes zur Last: Er soll fremdes Eigentum beschädigt, Mitmenschen bedroht, Polizisten angegriffen und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. All das soll am 23. Januar dieses Jahres seinen Anfang genommen haben. Der Mann, so die Anklage, soll den Kinderwagen einer Nachbarin im Treppenhaus des Hochhauses am Siegmund-Schultze-Weg im Soester Süden in die Tiefe getreten haben. Der Kinderwagen sei dabei beschädigt worden. Wenige Tage später, am 4. Februar, soll der Soester seinen Nachbarn eine „Kopf-ab-Geste“ gezeigt und damit gedroht haben, sie umzubringen. Diesmal reichte es den Nachbarn – sie riefen die Polizei.

Beide wurden verletzt: Für die Polizisten sah anfangs alles nach Routine aus

Für die beiden Beamten – 30 und 23 Jahre alt – sah wohl anfangs alles nach einem Routineeinsatz aus: Über Funk war der Streife ein Nachbarschaftsstreit gemeldet worden. Im vierten Obergeschoss des Hauses sei die Situation zunächst auch „total ruhig“ gewesen, schilderten die Beamten im Zeugenstand.

Sie hatten zuerst die Geschädigten befragt und wollten gerade deren Personalien aufnehmen, als der 35-Jährige mit seinem Fahrrad die Treppe hinauf kam. Der Aufforderung, sich auszuweisen, sei der Mann nicht nachgekommen, vielmehr habe er dem Beamten unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Der Nachbar, der die Attacke beobachtet haben will, sagte vor Gericht, der Schlag sei „nicht erwartbar und extrem präzise – wie von einem Kampfsportler“ gewesen.

Plötzlich hatte der Bewohner einer Schusswaffe in der Hand

Der Polizist rief über Funk seine Kollegin hinzu, die sich grade den beschädigten Kinderwagen ansah. Als die 23-Jährige wenige Augenblicke später da war, habe auch sie unvermittelt einen Schlag gegen den Kopf bekommen. Dann soll der Angeklagte zu einem Holzregal in seiner Wohnung gegangen sein und habe plötzlich eine Schusswaffe in der Hand gehabt. „Mein Kollege hat sich gegen den Beschuldigten geworfen“, erinnerte sich die 23-Jährige. Der Angeklagte sei also zu Boden gebracht und entwaffnet worden.

Als er bemerkt habe, dass sein Oberkörper voller Blut war, hab er einen Notruf um Verstärkung abgesetzt, sagte der Polizeibeamte aus, Rettungswagen und Notarzt bestellte er gleich mit. Wer – oder wer wie schwer – verletzt sei, habe er zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewusst. Der Soester habe seine Attacke fortgesetzt, die Polizistin an den Haaren nach unten gezogen, ihrem Kollegen in den linken Oberschenkel gebissen.

Verstärkung rückt an: Polizistin findet ihren blutüberströmten Kollegen vor

Zur Verstärkung traf unter anderem die 37-jährige Dienstgruppenleiterin ein. Sie schilderte vor Gericht, wie sie und ihre Kollegen die Treppen hochspurteten und die junge Kollegin blutüberströmt vorfanden. Sechs Beamte – die beiden Verletzten und vier herbeigeeilte Polizisten – hätten versucht, den 35-Jährigen zu fixieren. Das habe sich „sehr schwierig gestaltet“. Alle Beamten berichteten gleichermaßen, dass sie versucht hätten, den Mann durch Schmerzreize und gezielte Pfefferspray-Stöße kampfunfähig zu machen – und alle erklärten, dass der Soester auf all das nicht reagiert habe. Mit Kabelbindern konnten die Polizisten den Mann letztlich fesseln und in Bauchlage aus der Wohnung tragen.

Für die verletzten Beamten habe der Einsatz massive Auswirkungen gehabt, sagten sie aus. Bei dem 30-Jährigen wurden im Klinikum Bisswunden und Hämatome festgestellt. Eine Narbe unter dem Auge wird ihn wohl ein Leben lang an den Einsatz erinnern. Wegen der Bisswunden müsse er alle drei Monate wegen möglicher übertragbarer Krankheiten zur Blutabnahme. Psychisch gehe es ihm mittlerweile wieder gut. Aber: „Man fragt sich manchmal, wofür das Ganze. Es ging um einen beschädigten Kinderwagen.“

Polizistin erleidet Trauma: Schmerzen und Schlafprobleme

Auch die junge Polizeikommissarin, die ebenfalls mehrfach gebissen und getreten worden sei, erlebte durch diesen Einsatz ein Trauma. Sie kämpfte vor Gericht mit den Tränen, berichtete von Schmerzen und Schlafproblemen, davon, dass sie eine Zeit lang nicht allein sein konnte. In der Wohnung des Angeklagten hatten Ermittler die erwähnte (PTB-)Schusswaffe, ein Einhandmesser und mehrere Patronen verschiedener Art gefunden. Dem äußerlichen Anschein nach soll es sich bei Teilen davon um Munition militärischen Ursprungs gehandelt haben, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen und in den Händen des Soesters verboten wären.

Gericht wartet monatelang auf Gutachten des LKA

Ob es sich tatsächlich darum handelt, muss vom Landeskriminalamt untersucht werden. Das Amtsgericht hatte das LKA dazu am 4. Juli beauftragt – eine Rückmeldung steht aus. Der Angeklagte bestreitet, dass es sich um Kriegsmunition handelt. Er will sie mit einem Metalldetektor im Boden gefunden haben – das sei sein Hobby, behauptete er. Bei einem Fortsetzungstermin in drei Wochen soll das LKA-Gutachten vorliegen. Auch, dass er den Kinderwagen die Treppe heruntergetreten haben soll, bestritt er. Ebenso die Todesdrohungen. Schuld an der Eskalation der Situation gab er den Polizeibeamten.

Amtsgericht Soest: Angeklagter setzt alles daran, den Prozess zu stören

Der Angeklagte setzte ab Beginn der Verhandlung alles daran, den Prozess zu stören. Schon bei der Eröffnung durch Richter Florian Steger spielte er demonstrativ an seinem Handy herum. Als Oberstaatsanwältin Claudia Rosenbaum die Anklage verlas, rief er herein: „Sie soll aufhören mit der Scheiße.“ Es folgten weitere Respektlosigkeiten – und Ermahnungen. Als der Angeklagte sich dann über die mit den Tränen kämpfende Polizistin lustig machte, reichte es dem Richter. Er verhängte ein Ordnungsgeld von 150 Euro. Zahlt er die Strafe nicht, muss er drei Tage lang in Ordnungshaft. Als Reaktion auf die Strafe nuschelte der Angeklagte: „Affe, Alter. Halt dein scheiß Maul.“

Dr. Josef Leßmann aus Warstein hatte den Soester im Vorfeld der Verhandlung psychiatrisch begutachtet. Er erklärte, dass der 35-Jährige Folgen eines fetalen Alkoholsyndroms zeige. Zudem sei er als Kind von der Mutter vernachlässigt worden. Den leiblichen Vater habe er nie kennengelernt. Er weise „eine deutliche Minderung der Kritikfähigkeit und zur Fähigkeit der kritischen Selbstreflexion“ auf. Leßmann stellte eine „labile Impulskontrolle“ fest. Er gab dem Mann „keine gute Prognose“. Leßmann: „Ich befürchte vielmehr, dass es auch in Zukunft ähnlich strafrechtlich relevante Verhaltensauffälligkeiten geben wird.“ Der Prozess wird am 3. November ab 11.30 Uhr fortgesetzt.

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