- VonJörn Funkeschließen
In der Stadt Hamm gibt es drei Bahnhöfe und rund 530 Bushaltestellen. Rund 90 dieser Stationen sind barrierefrei ausgebaut - also nur jede sechste. Das wirkt wie ein Widerspruch zu geltenden Vorgaben. Stimmt das?
Hamm – Ein Bundesgesetz legt fest, dass der Öffentliche Personennahverkehr seit dem 1. Januar 2022 barrierefrei zu sein hat. Wann man in Hamm überall ebenerdig einsteigen kann, lässt sich noch nicht absehen.
Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, stößt auf das eine oder andere Hindernis. Ein niveaugleicher Einstieg ist eher die Ausnahme. Für Passagiere im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder einfach mit Schwierigkeiten beim Gehen ist diese Barrierefreiheit aber Voraussetzung, überhaupt mitfahren zu können.
Der Bund hatte die Barrierefreiheit deshalb vor Jahren schon ins Personenbeförderungsgesetz schreiben lassen, umzusetzen bis zum 1. Januar 2022. Die Umsetzung und Finanzierung hatte man allerdings Ländern und Kommunen überlassen. Und die mühen sich, die Netze mit begrenzten Mitteln umzurüsten. In Hamm seien von 530 Haltestellen inzwischen etwa 90 barrierefrei ausgebaut, sagt Stadtsprecher Detlef Burrichter. Pro Jahr schaffe man vier bis fünf Stationen.
200.000 Euro für Ostentor und Widumstraße
Die werden dann mit Hochbordsteinen angelegt, die dann in etwa die Einstiegshöhe von Niederflurbussen erreichen. Und das geht ins Geld: Für die Umgestaltung der Stationen Ostentor und Widumstraße waren zusammen knapp 200.000 Euro fällig, am Schillerplatz sind es jetzt sogar 240.000 Euro.
Die Stadt bekomme für den Ausbau Fördermittel des Nahverkehrs Westfalen-Lippe, sagt Stadtsprecher Burrichter. Seit 2009 seien das 5,3 Millionen Euro gewesen. 2022 seien 475.000 Euro für zwölf Haltestellen bewilligt worden. Kostendeckend ist die Förderung also nicht.
Auch andernorts ist man nicht weiter; auch in Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen kommt man meist nicht niveaugleich in den Zug. Einklagen kann man die Barrierefreiheit als Betroffener übrigens nicht. Der Bund setzt auf Juni 2025: Dann soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten. Und der ÖPNV wirklich barrierefrei werden.
Überraschenderweise sind auch Online-Shops von diesem Trend betroffen. Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen von Juni 2025 an die Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit achten. Eine Stichprobe bei den größten Web-Shops in Deutschland zeigt: Es gibt noch großen Nachholbedarf.