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Wann wurde der beschlossene Neubau der Talbrücke Rahmede zurückgestellt? Und warum? Einfache Fragen, zu denen das zuständige Ministerium schweigt.
Lüdenscheid – Im NRW-Verkehrsausschuss am Montag soll Ministerpräsident Hendrik Wüst nach dem Willen der Opposition offenlegen, warum der Neubau der Talbrücke Rahmede in seiner Amtszeit von 2017 bis 2021 in der Prioritätenliste zurückgestellt wurde. Wüst weist den Vorwurf der politischen Einflussnahme zurück, verweist auf die Autobahn GmbH und das vorgelagerte Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die mit dem Zuständigkeitswechsel auch alle Unterlagen zur Brücke erhalten hätten. Auf eine erste Anfrage unserer Zeitung, wann die Neupriorisierung erfolgte und ob es eine Abstimmung zwischen NRW-Verkehrsministerium und der damals zuständigen Landesbehörde Straßen.NRW gab, erklärte sich das BMDV für nicht zuständig und verwies ans NRW-Verkehrsministerium.
Nach dem Hinweis, dass Ministerium und Autobahn GmbH als Rechtsnachfolger in allen Rechte und Pflichten eingetreten sind, räumte man im Wissing-Ministerium nun doch die Zuständigkeit ein und gibt Auskunft. Das ist die Antwort im Wortlaut: „Informationen über den konkreten Zeitpunkt und die möglichen Gründe einer Priorisierungsänderung für die Planungen der Talbrücke Rahmede durch das damals für die Planung zuständige Land Nordrhein-Westfalen liegen dem BMDV nicht vor. Die Durchführung oder die Ergebnisse behördeninterner Abstimmungen innerhalb der Straßenbauverwaltung von Nordrhein-Westfalen sind dem BMDV nicht bekannt.“
Nach Informationen unserer Zeitung soll die Neupriorisierung auch vor dem Hintergrund einer geänderten Rechtseinschätzung bei Straßen.NRW und dem mit der Neubauplanung beauftragten Planungsbüro getroffen worden sein. Demnach sei für einen Neubau ein zeitintensiveres Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dafür spricht, dass erste Vorarbeiten – zum Beispiel artenschutzrechtliche Kartierungen – für das Planfeststellungsverfahren für einen Neubau der Talbrücke bereits 2018 beauftragt und durchgeführt worden sind.
Nach Überzeugung der Planer war das Planfeststellungsverfahren erforderlich, weil es sich technisch um einen Neubau von zwei Brücken handelte an einer Stelle, wo bislang formal nur eine Brücke existierte. Wie berichtet, hat die Talbrücke Rahmede anders als andere A45-Talbrücken einen einteiligen Überbau.
Rubriklistenbild: © Cedric Nougrigat

