- VonFrank Osiewaczschließen
Geht die Verwaltung vor der richtungsweisenden Ratsentscheidung am kommenden Dienstag über weitere Planungen für einen zweiten Recyclinghof in Hamm von falschen formalen Voraussetzungen aus? Zu diesem Schluss jedenfalls kommt Roman Deppenkemper, Anwalt der Bürgerinitiative „Im Ried“.
Hamm – Deppenkemper wirft der Stadt vor, mit der bislang vorgelegten Planung gegen den für diese Fläche gültigen Bebauungsplan („Im Ried Nord“ Nr. 01.142) zu verstoßen.
Würde sich diese Einschätzung bestätigen, hätte sich eine weitere Diskussion über den Standort „Im Ried“ erübrigt, noch bevor man überhaupt in eine Diskussion über Emissionen einsteigen müsste. In diesem Fall müsste die Stadt beziehungsweise die Politik, so folgert Deppenkemper, den Bebauungsplan neu aufstellen, wollte sie überhaupt noch am Standort festhalten.
Deppenkemper argumentiert anhand des Bebauungsplans
Für den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht regelt die Begründung des seit 2017 gültigen B-Plans eindeutig, was für die knapp drei Hektar große Fläche zulässig ist und was nicht. Demnach pulverisieren allein zwölf Zeilen (in Absatz 5.2.1.) zur Art der Nutzung das Vorhaben, hier einen Recyclinghof zu errichten. Darin heißt es unter anderem:
- „Im Gewerbegebiet sind ausschließlich Gewerbebetriebe im Sinne von § 6 (1) BauNVO (Anm.: Baunutzungsverordnung), die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig.“
- „Die gemäß § 6 (2) BauNVO zulässigen Tankstellen und Vergnügungsstätten sind jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplans.“
- „Die einzige als Plangebiet erschließende Straße „Im Ried“ ist aufgrund ihrer untergeordneten Funktion im städtischen Straßennetz als ungeeignet für die Übernahme eine Zubringerfunktion für eine Tankstelle einzuordnen.“
- „Die mit dem Betrieb von Tankstellen zusammenhängenden Ziel- und Quellverkehre sind zudem in dem Gebiet unerwünscht.“
Verkehre Im Ried eigentlich „unerwünscht“
Für Deppenkemper spricht diese Begründung zum Bebauungsplan eine eindeutige Sprache. Er sagt: „Hier wurden mögliche Gewerbeansiedlungen gezielt weit heruntergeregelt, um das Wohnen zu schützen. Eine Tankstelle wurde gezielt ausgeklammert, weil die verkehrliche Situation dies nach Auffassung der Verfasser des Plans nicht zulässt. Explizit werden die damit verbundenen Verkehre als ,unerwünscht’ bezeichnet.“
Die Begründung des Plans sei seinerzeit gut und detailliert ausformuliert worden. Wäre es – so wie jetzt von Stadt und Teilen der Politik angeführt – um einen 24-Stunden-Betrieb einer Tankstelle oder eine Lkw-Tankstelle gegangen, wäre dies auch Teil der Begründung gewesen, folgert er.
Stadt: Tankstelle etwas anderes als ein der Allgemeinheit dienender Betrieb
Nicht nachzuvollziehen und aus seiner Sicht nicht haltbar sei die Argumentation, eine Tankstelle aufgrund der verkehrlichen Situation abzulehnen, einem Recyclinghof mit erwartbar hohem Verkehrsaufkommen unter den gleichen Rahmenbedingungen aber zuzustimmen. „Die Stadt hat in der Begründung des Bebauungsplans klar formuliert, dass erstens Wohnen hohen Schutz genießen soll und zweitens zusätzliche Verkehre unerwünscht sind“, macht Deppenkemper deutlich.
Die Stadt unterscheidet sehr wohl zwischen der Ansiedlung einer Tankstelle und einem Recyclinghof. Dazu heißt es in der 3. Anlage zur Beschlussvorlage des Rates:
„Aus der Unzulässigkeit einer Tankstelle folgt nicht die Unzulässigkeit eines öffentlichen, der Allgemeinheit dienenden Betriebes, und um den handelt es sich nach gesicherter Rechtsauffassung.“ Die Argumentation Deppenkempers laufe ins Leere, folgert dazu die Verwaltung.
Klage gegen Recyclinghof-Vorhaben angekündigt
Für den Fall, dass Stadt und Politik an den weiteren Planungen für einen Recyclinghof im Hammer Süden festhalten, hatte Rullko-Chefin Marie-Christine Ostermann zuletzt angekündigt, den Klageweg – zur Not durch alle Instanzen – zu beschreiten. Das, so erläutert BI-Anwalt Roman Deppenkemper, erfordere formal zunächst einen sogenannten „Akt mit Außenwirkung“.
Dieser sei mit dem Ratsbeschluss noch nicht vollzogen, wohl aber mit einer späteren möglichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Der nächste Schritt wäre dann der Gang vors Verwaltungsgericht in Arnsberg.
