Joost Klein von ESC 2024 ausgeschlossen: Details zu den Vorwürfen – Sender: „Zwischenfall“ hinter Bühne
VonNatascha Berger
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Joost Klein darf nicht für die Niederlande im Finale des ESC 2024 antreten. Nun sickern Details zu den Vorwürfen gegen den „Europapa“-Sänger durch.
Update vom 11. Mai 2024, 18:35 Uhr: Jetzt reagiert der niederländische TV-Sender AvroTros auf die Vorwürfe gegen Sänger Joost Klein. „Nach dem Auftritt am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klarer Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Green Room eilen musste“, schreibt der Sender in einem Statement, aus dem unter anderem De Telegraaf zitiert. „Zu diesem Zeitpunkt hat Joost wiederholt darauf hingewiesen, dass er nicht gefilmt werden möchte. Dies wurde nicht beachtet. Dies führte dazu, dass Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte. Dabei hat Joost die Kamerafrau nicht berührt“, heißt es weiter. Der Vorfall wurde allerdings zur Anzeige gebracht, die Polizei ermittelt.
Erstmeldung vom 11. Mai 2024: Malmö – In fast 70 Jahren Eurovision Song Contest gab es das noch nie: Nur wenige Stunden vor Beginn des großen ESC-Finales in Malmö wurde der holländische Kandidat Joost Klein (26) von der Teilnahme ausgeschlossen. Trotz Favoriten-Potenzial werden die Niederlande somit nicht am 68. ESC teilnehmen. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstagmittag mit.
Das ESC-Finale findet in diesem Jahr mit nur 25 statt 26 Ländern statt, wie die EBU in einem Statement am Samstag schreibt. Der Grund ist die Disqualifizierung des niederländischen Kandidaten Joost Klein, der sich im zweiten Halbfinale eigentlich einen Platz im Finale gesichert hatte. Nach seinem Auftritt am Donnerstagabend soll sich jedoch ein Vorfall ereignet haben, der zunächst nicht näher ausgeführt wurde. Klar war bis Samstagmittag nur: Der 26-Jährige durfte aufgrund polizeilichen Untersuchungen nicht an den beiden Durchlaufproben für das ESC-Finale teilnehmen.
Vorfall mit Produktionsmitarbeiterin nach ESC-Halbfinale: Niederländer Joost Klein disqualifiziert
Jetzt, wo Joost Klein offiziell nicht im Finale des ESC 2024 singen darf, gibt es weitere Hintergründe zu dem Vorfall: Offenbar hat eine Frau aus dem Produktionsteam eine Beschwerde gegen den Niederländer eingelegt. Das bestätigt auch die EBU: „Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht“, heißt es in dem Statement. Während der Polizeiermittlungen sei es nicht angebracht, dass der Sänger „weiter am Wettbewerb“ teilnehme.
Die EBU teilt weiter mit, dass sie eine „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber unangemessenem Verhalten beim Eurovision Song Contest verfolge und bestrebt sei, allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Dies war wohl zumindest für eine Mitarbeiterin nicht mehr gewährleistet – das Verhalten des niederländischen Künstlers werde „als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet“.
Ermittlungen gegen ESC-Sänger Joost Klein: Polizei nennt erste Details zu Vorwürfen gegen Niederländer
Details zu den Vorwürfen teilte die EBU bislang nicht mit. Die schwedische Boulevardzeitung Aftonbladet will erfahren haben, dass Joost Klein der Produktionsmitarbeiterin gegenüber handgreiflich geworden sei. Bestätigt wurde dies bislang weder von der Polizei, noch von anderen Quellen. Der schwedische TV-Sender SVT hingegen berichtet von strafrechtlich verfolgbaren Drohungen gegenüber einer Mitarbeiterin, die Klein nach dem Halbfinale am Donnerstag in Malmö ausgesprochen haben soll.
Der Polizeisprecher von Malmö, Pelle Vamstad, sagte der Nachrichtenagentur AFP zu den Vorwürfen gegen Klein: „Die Polizei ermittelt wegen Einschüchterung.“ Die Straftat sei am Donnerstagabend in der Malmö-Arena begangen worden. Der Verdächtige sei angehört worden und befinde sich nicht in Haft.
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Spekulationen um Eklat zwischen Joost Klein und ESC-Teilnehmerin Eden Golan wohl falsch
Der niederländische ESC-Kandidat war auch darüber hinaus unangenehm aufgefallen, etwa bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Eden Golan aus Israel. In den sozialen Medien wurde zuvor spekuliert, ob dieses Verhalten Grund für die Untersuchungen gegen Joost Klein sein könnten. Die EBU widersprach diesen Gerüchten jedoch und schrieb: „Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren.“ (nbe/dpa)