Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich erstmals mit Klimaklagen
VonRaffaela Maas
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich zum ersten Mal mit einer Klage für den Klimaschutz. Der Ausgang des Verfahrens hat Konsequenzen – auch für Deutschland.
Frankfurt/Straßburg – In diesem Sommer werden zum ersten Mal drei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt, bei denen es um die Verantwortung für den Klimaschutz geht. Bei den Klagen aus der Schweiz, Frankreich und Portugal geht es unter anderem um die Frage, ob ein Staat Menschenrechte verletzen kann, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut.
Klage für mehr Klimaschutz: Klimaseniorinnen machen den Anfang
Als Erstes klagten am Mittwoch (29. März) die Klimaseniorinnen, ein Zusammenschluss von Schweizer Rentnerinnen, initiiert und unterstützt von Greenpeace. „Das Spezielle an uns ist, dass wir die einzige Gruppe alter Aktivistinnen sind“, sagte die 73-jährige Rosmarie Wydler-Wälti. Die Seniorinnen klagen, da sie sich durch den Klimawandel aufgrund ihres Alters besonders gefährdet sehen. „Wegen der häufigeren und intensiveren Hitzewellen steigen die Risiken, frühzeitig krank zu werden oder zu sterben, für uns übermäßig an“, heißt es auf der Website der Gruppe.
Nach der Verhandlung gaben sich die Klägerinnen zuversichtlich. „Das Gericht hat erkannt, dass es dringend und wichtig ist, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Staaten die Menschenrechte von uns älteren Frauen verletzen, wenn sie die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen nicht ergreifen“, so Wydler-Wälti nach der Verhandlung.
Ebenfalls am Mittwoch folgte auch die Verhandlung zu dem Fall eines französischen Bürgermeisters, der für die Einhaltung der Pariser Klimaziele klagt. Später im Sommer wird die Klage von portugiesischen Jugendlichen am EGMR verhandelt. Sie gehen gegen 33 Mitgliedstaaten des Europarats vor.
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Klage vor dem EGMR: Wieso die Verhandlung der Klimaseniorinnen so besonders ist
Das Verfahren zur Klage der Klimaseniorinnen wird mit besonderer Spannung erwartet. Wie die Völkerrechtlerin Birgit Peters von der Universität Trier erklärt, beschäftigte sich der EGMR zuvor bereits mit Umweltemissionen, Lärm oder Umweltschutz, aber „noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes“. Laut Einschätzung des Umweltrechtlers Johannes Reich von der Universität Zürich bestehen nun Anzeichen dafür, dass „das Gericht die Beschwerde der Klimaseniorinnen zum Anlass nehmen wird, um einheitliche Grundsätze für alle drei ähnlich gelagerten Fälle auszuarbeiten“.
Der Ausgang der Verhandlungen ist nur sehr schwer einzuschätzen. Da umweltrechtliche Fragen bislang keine große Rolle vor dem EGMR gespielt haben, fällt eine Vorhersage über das Urteil sehr schwer. „Das Spektrum der möglichen Entscheidungen, die das Gericht treffen kann, ist daher weit gespannt: Es reicht von der Unzulässigkeit der Klage bis hin zu detaillierten gerichtlichen Vorgaben für die schweizerische Klimapolitik“, sagt Reich.
Klimaklage: Welche Auswirkungen hat ein Urteil für Deutschland
Falls die Klimaseniorinnen gewinnen, hat dies in erster Linie Auswirkungen auf die Schweiz. Da jedoch der EGMR zum Europarat gehört und für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig ist, trägt ein Sieg der Seniorinnen auch eine Bedeutung für andere EU-Länder und andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Sollte sich dieses supranationale Gericht für strengere Vorgaben beim Klimaschutz aussprechen, hätte das in jedem Fall eine große Signalwirkung.
„Wenn generelle Aussagen getroffen würden, dass Menschenrechte im Klimawandel Pflichten begründen, müssen auch andere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention diese Art der Auslegung beachten“, meint Birgit Peters. Trotzdem sei es schwierig, auf eine konkrete Politikempfehlung für Deutschland zu schließen, da den Staaten ein gewisser Ermessensspielraum zustehe.
Klage für mehr Klimaschutz: Wie geht es weiter?
Ein Urteil folgt womöglich frühestens im Herbst, oder sogar erst im kommenden Jahr. Doch nach Ansicht der Klimaseniorinnen ist ein wichtiger Schritt bereits getan. Mit dem Vorentscheid, die Verhandlung und Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs durchzuführen, unterstreiche bereits die grundlegende Bedeutung der Klagen.
„Wir hoffen auf ein Leiturteil, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Frage ist und nicht nur auf eine bloße Absichtserklärung“, sagte die Klimaseniorin Stefanie Brander der Deutschen Presse-Agentur. Klimapolitik dürfe kein rechtsfreier Raum sein, wo jeder „vor sich hin wursteln darf“, ergänzte Wydler-Wälti. (rrm/dpa)