Einfacher und schneller

Große Neuerung bei Reisepässen war ab 1. Mai 2025 geplant – plötzlich folgt Kehrtwende

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Schluss mit Papier: Ab 1. Mai wird das Passfoto digital via Cloud an die Behörde gesendet – das soll die Passanträge vereinfachen und beschleunigen. Doch nun rudern die Behörden wieder zurück.

Update vom 2. April, 13.26 Uhr: Das Bundesinnenministerium rudert bei der Neuerung nun scheinbar doch zurück. Wie die Bildzeitung berichtet, sollen Passbilder auf Papier weiter zugelassen bleiben – trotz der geplanten Umstellung auf digitale Bilder am 1. Mai.

Ein Sprecher sagte der Zeitung: „Viele Kommunen haben aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ihre Ressourcen zunächst in die reibungslose Durchführung der Wahlen investiert.“ So seien zahlreiche Behörden technisch noch gar nicht auf dem Stand für die Umsetzung der neuen Vorgabe. Auch an der erforderlichen TÜV-Zertifizierung fehle es. Der Sprecher weiter: „Auch die Arbeitskampfmaßnahmen in den Kommunen führten punktuell dazu, dass für den Rollout vorgesehene Standorte nicht ausgestattet werden konnten.“

Wer ab dem 1. Mai 2025 einen Reisepass neu beantragt, muss sich auf eine Änderung einstellen.

Der herkömmliche Prozess bleibe also erst einmal bestehen, gelte jedoch nur in Fällen ohne Alternativen. Bis mindestens 31. Juli 2025 solle man also weiterhin mit einem ausgedrucken Foto einen Pass beantragen können.

Reisepass: Wie neue Passbilder die Beantragung vereinfachen sollen

Berlin – Wer ab 1. Mai einen neuen Reisepass beantragt, braucht ein digitales Passbild. Gedruckte Fotos auf Papier nimmt die entsprechende Passstelle dann nicht mehr an. Die biometrischen, digitalen Ausweisbilder macht ein spezieller Automat auf dem Amt oder ein lizenzierter Fotograf – der sie dann via Cloud direkt an die Behörde übermittelt.

Deutschland hinkt in der Digitalisierung hinterher. Mit den digitalen Passfotos will man einen Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Digitalisierung gehen, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Die Passbeantragung soll damit „einfacher und schneller“ werden. „Wir ersparen Bürgerinnen und Bürgern mühsame Wege zum Amt. Und wir ersparen manchen das böse Erwachen kurz vor dem Urlaub, dass der Pass abgelaufen ist. Künftig erhalten Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch per Mail Erinnerungen an den Ablauf ihrer Dokumente“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Juli.

In den Behörden sollen künftig Selbstbedienungsstationen stehen, die biometrische Angaben wie das Lichtbild, Fingerabdrücke und die Unterschrift digital erfassen können. Alternativ lassen sich die Fotos auch bei in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen. Bürger und Bürgerinnen bekommen aber künftig kein Bild mehr in die Hand, vielmehr wird das Passfoto direkt über die Cloud an die Passstelle übermittelt, wie Henning Arndt, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses im Centralverband Deutscher Berufsfotografen, der Bild sagte. „Der Kunde erhält einen QR-Code, mit dem das Bild im Bürgeramt abgerufen werden kann“, erklärte Arndt weiter.

Änderung ab 1. Mai: Digitale Passfotos kommen

Jährlich beantragen etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland einen neuen Reisepass oder Personalausweis. Für die Erstellung des Passbilds wählten bislang viele den Service im Drogeriemarkt. Das soll auch ab 1. Mai weiterhin möglich sein: „Ein relevanter Teil der Passfotos in Deutschland wird in unseren dm-Märkten erstellt. Diesen Service möchten wir den Kunden auch in Zukunft anbieten“, sagt dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer der Bild. Neben dm sollen demnach auch Märkte wie Rossmann und Müller an entsprechenden Möglichkeiten arbeiten.

Weniger Schlange, mehr Service: Was sich bei der Passbeantragung sonst noch ändert

Das Innenministerium bietet ab 1. Mai auch die „Möglichkeit einer postalischen Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen an die inländische Meldeanschrift der antragstellenden Person.“ Der Weg zum Amt, um den Pass abzuholen – und oft zähes Schlangestehen – fallen damit weg. Wer seine E-Mail-Adresse hinterlegt, erhält auf Wunsch eine Erinnerung, wenn es Zeit wird, einen neuen Pass zu beantragen. Auch Änderungen an Dokumenten sollen künftig einfacher werden: Bislang musste die Behörde Anpassungen unterschreiben und das Datum vermerken. In Zukunft soll das auch ohne behördliche Unterschrift und Datum möglich sein – digital und einfacher.

Wahr oder falsch? Die zehn größten Mythen rund ums Fliegen

Tomatensaft in Plastikbecher im Flugzeug
Mythos 1: Tomatensaft schmeckt im Flugzeug besser. Aufklärung: Tatsächlich haben Forscher am Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP in Holzkirchen nachgewiesen, dass Tomatensaft im Flugzeug anders schmeckt. Aufgrund des Luftdrucks und der niedrigen Luftfeuchtigkeit kommt demzufolge das fruchtige Aroma und die Süße des Tomatensafts besser hervor. © Depositphotos/Imago
Toilettensymbol im Flugzeug
Mythos 2: Flugzeugklos werden in der Luft entleert. Aufklärung: Die Vorstellung, am Boden unbedarft seinen Erledigungen nachzugehen und plötzlich vom Inhalt einer Flugzeugtoilette getroffen zu werden, scheint viele Menschen zu beschäftigen. So sehr zumindest, dass der Mythos besteht, Flugzeuge würden ihre Klos über den Wolken entleeren. Das ist jedoch völliger Humbug. Die Fäkalien kommen an Bord in einen geschlossenen Behälter und werden nach der Landung entsorgt. © Pond5 Images/Imago
Frau tippt im Flugzeug auf Handy
Mythos 3: Handys sind für den Flugverkehr gefährlich. Aufklärung: Vor jedem Abflug werden Passagiere per Durchsage aufgefordert, ihre elektronischen Geräte auszuschalten oder den Flugmodus zu aktivieren. Das liegt aber nicht daran, dass Smartphones und Co. für Störungen der Bordelektronik sorgen – dazu ist die Technik mittlerweile viel zu ausgereift. Viel eher ist es möglich, dass die Geräte für leichte Störsignale auf den Kopfhörern der Piloten sorgen. Würde aber ein wirkliches Sicherheitsproblem von Handys ausgehen, würden die Geräte vor jedem Flug eingesammelt werden, wie der Luftfahrtexperte Cord Schellenberg einst gegenüber dem Nachrichtenportal Welt erklärte. Für einen Absturz kann die Nutzung eines Smartphones an Bord nicht sorgen. © Maria Maar/Imago
Pilot und Co-Pilot im Cockpit
Mythos 4: Pilot und Co-Pilot dürfen an Bord nicht dasselbe essen. Aufklärung: In der Tat dürfen Pilot und Co-Pilot während eines Fluges nicht dieselbe Mahlzeit zu sich nehmen. Sollte nämlich ein Gericht verdorben sein, wäre noch einer übrig, um das Flugzeug zu steuern. „Keine andere Krankheit kann eine ganze Crew so schnell lahmlegen, wie eine Lebensmittelvergiftung”, bestätigte vor einiger Zeit ein Linienpilot laut dem Branchenportal Aerotelegraph. Daher dürften Piloten auch während des Aufenthalts am Reiseziel nicht dasselbe Gericht essen. © Panthermedia/Imago
Ein Glas mit Rotwein im Flugzeug
Mythos 5: Im Flugzeug wird man schneller betrunken. Aufklärung: Fehlanzeige. Der Höhenunterschied hat keinen Einfluss auf den Blutalkoholspiegel, welcher maßgeblich für den Rausch ist. Lediglich der etwas niedrigere Sauerstoffgehalt im Flugzeug könnte dafür sorgen, dass Passagiere sich schneller beschwipst fühlen. © Depositphotos/Imago
Flugzeug startet auf dem Konrad Adenauer Flughafen Köln-Bonn bei düsterem und wolkigem Himmel.
Mythos 6: Blitzeinschläge in das Flugzeug sind gefährlich. Aufklärung: Es ist gar nicht mal so selten, dass ein Flugzeug vom Blitz getroffen wird – im Schnitt circa einmal im Jahr, wie Luftfahrtexperte Cord Schellenberg im NDR Fernsehen berichtete. Dass die Maschine dadurch abstürzt, ist aber “äußerst selten und unwahrscheinlich”, erklärt das Luftfahrtbundesamt (LBA) laut dem Online-Portal Reisereporter. Flugzeuge sind nämlich dank ihrer Umhüllung sogenannte Faradaysche Käfige – genauso wie Autos. Der Blitz kann somit nicht ins Flugzeug eindringen und dort Schaden anrichten. Es kann jedoch passieren, dass die Systeme so beschädigt werden, dass ein Weiterflug nicht mehr möglich ist. Dann muss die Maschine umkehren oder zwischenlanden. In der Regel sind Piloten aber vor Unwettern gewarnt und umfliegen diese. © Eibner/Imago
Flugzeugtriebwerk
Mythos 7: Das Flugzeug stürzt ab, wenn ein Triebwerk ausfällt. Aufklärung: Diese Vorstellung ist wahrlich beängstigend: Eines der beiden Triebwerke erleidet nach dem Start einen Schaden – zum Beispiel durch Vogelschlag – und fällt plötzlich aus. Bedeutet das, dass es jetzt zum Flugzeugabsturz kommt? Die beruhigende Nachricht: Nein. Eine Maschine kann auch nur mit einem Triebwerk ohne Probleme fliegen. Das bestätigte Prof. Andreas Strohmayer vom Institut für Flugzeugbau der Universität Stuttgart vor einiger Zeit laut Travelbook: „Der Ausfall eines Triebwerks ist mehr oder weniger harmlos.” Moderne Triebwerke sind nämlich so leistungsfähig, dass das verbliebene Triebwerk genug Schubkraft für die gesamte Maschine liefert, wie auch ein Linienpilot laut Aerotelegraph informiert.  © Panthermedia/Imago
Mann hält Hand einer ängstlichen Frau im Flugzeug.
Mythos 8: Turbulenzen können für einen Flugzeugabsturz sorgen. Aufklärung: Bei Turbulenzen werden Passagiere schon mal ziemlich durchgerüttelt, die Luftverwirbelungen sind aber in der Regel nicht gefährlich für die Maschine. „Moderne Flugzeuge können weitaus stärkeren Kräften widerstehen, als durch Turbulenzen entstehen können“, informiert ein Sprecher des Luftfahrtbundesamtes (LBA) laut dem Online-Portal Reisereporter. Gefährlich wird es für Fluggäste nur dann, wenn sie nicht angeschnallt sind. In diesem Fall können sie im Flugzeug herumgeschleudert werden und sich verletzen. Auch Gegenstände, die nicht gut verstaut sind, können ein Risiko darstellen. © Pond5 Images/Imago
Gepäckfächer im Flugzeug mit Nummerierung der Reihen – ohne Reihe 13
Mythos 9: Es gibt keine Sitzreihe 13 in vielen Flugzeugen. Aufklärung: Tatsächlich fehlt in manchen Flugzeugen die Sitzreihe mit der Nummer 13. Das bestätigte zum Beispiel vor Jahren ein Pressesprecher der Lufthansa gegenüber dem Nachrichtenportal Südkurier in Bezug auf die deutsche Airline. Grund sei der Aberglaube einiger Kunden. „Wir wollen unsere Gäste einfach nicht weiter stressen, was das angeht”, heißt es. Aus diesem Grund fehle bei den Flugzeugen auch die Reihe 17, weil diese Zahl in Italien und Brasilien mit Unglück in Verbindung gebracht wird. © blickwinkel/Imago
Flugzeug mit Fenstern und Notfallausgängen von außen
Mythos 10: Die Flugzeugtür kann während des Fluges geöffnet werden. Aufklärung: Manchmal ist von Vorfällen zu hören, bei denen Passagiere versucht haben, die Flugzeugtür während des Fluges zu öffnen. Darüber müssen sich Reisende jedoch keine Sorgen machen, wie der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt vor einiger Zeit laut dem Online-Portal Travelbook erklärte. Grund sei das extreme Druckgefälle innerhalb und außerhalb der Kabine. „Durch den heftigen Überdruck wird die Tür mit tonnenschwerer Kraft in ihre Öffnung gepresst – die kann ein Mensch nicht einfach öffnen.” © Depositphotos/Imago

Nicht nur bei der Beantragung des Reisepasses gibt es Änderungen, sondern auch beim Reisen selbst. Das Auswärtige Amt aktualisierte unlängst seine Reisehinweise für die USA. Strengere Einreiseregeln gibt es auch in Großbritannien, dort wird ab 1. April eine elektronische Einreisegenehmigung Pflicht.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer / Bihlmayerfotografie

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