Rechtsruck

Trump und die Presse: Zensur als Waffe

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US-Zensurbehörde für den alliierten Südwestpazifikraum während des Zweiten Weltkriegs.
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In den USA droht Trump Sendern mit Lizenzentzug. Das hat eine andere Qualität als der Fall von Julia Ruhs. Von Michael Hesse

Die Demokratie stirbt in der Dunkelheit. Und sie stirbt langsam. Den lauten Knall einer Revolution, den Lärm eines plötzlichen Umsturzes, wird man nicht vernehmen. Diese Einschätzung vertreten die Politikwissenschaftler Steven Levitsky und Daniel Ziblatt von der Harvard University. Sie haben vor einigen Jahren in ihrem Buch „Wie Demokratien sterben“ einen sogenannten „Lackmustest“ entwickelt, mit dem man herausfinden kann, ob ein Land noch demokratisch ist oder bereits von autokratischen Herrschern regiert wird. In den USA glauben viele, dass letzteres der Fall ist.

Dieser „Lackmustest“ zur Erkennung autokratischer Tendenzen umfasst drei Hauptmerkmale: Erstens werden wichtige „Schiedsrichter“ wie Gerichte, Ethikkommissionen oder Nachrichtendienste systematisch untergraben oder angegriffen. Zweitens werden zentrale „Spieler“ – zum Beispiel unabhängige Medien oder politische Gegner – ausgeschlossen oder geschwächt. Drittens ändern die Machthaber die „Spielregeln“ zugunsten eigener Machtinteressen, wobei Gewalt oft geduldet oder sogar gefördert wird. Länder wie Venezuela, Ungarn und die Türkei erfüllen diese Kriterien und gelten als Beispiele für autokratische Regimes. Die USA gehören mittlerweile auch zu diesem Kreis.

Die Zeitung, die sich den Satz „Democracy Dies in Darkness“ zum Motto gemacht hat, befindet sich bereits in der Dämmerung. Und weitere folgen derzeit in den USA dem Weg der „Washington Post“. Und einer nach dem anderen zog den Kürzeren gegen Trump. CBS zum Beispiel. Und jetzt wurde der Komiker Jimmy Kimmel auf staatliche Anordnung abgesetzt. US-Präsident Donald Trump droht weiteren Sendern mit dem Entzug ihrer Sendelizenz, falls sie nicht konform sind. So etwas nennt man staatliche Zensur. Auch die „New York Times“ soll durch eine 15-Milliarden-Dollar-Klage ruhiggestellt werden. Sie will sich wehren und nicht nachgeben.

Die Zensur haftet der freien Presse wie die Pest an. Die Geschichtswissenschaft verweist darauf, dass sie eigentlich erst mit dem Buchdruck auftritt, auch wenn es analoge Vorgänge bereits in der Antike gegeben haben könne. Seit dem 15. Jahrhundert ist die „censura“, die „Prüfung“ und „Beurteilung“, allgegenwärtig, vor allem durch die kirchliche Seite, für die der Druck mit beweglichen Lettern bedeutete, dass Bücher schnell vervielfältigt werden konnten und so ein Wissen unter das Volk geraten konnte, das aus Sicht der Kirche als schädlich angesehen wurde. Eine kirchliche Kommunikationskontrolle sollte hier für Ordnung sorgen. Auf dem Index konnte so einiges landen, in Italien etwa Kants ins Italienische übersetzte „Kritik der reinen Vernunft“, das „Kapital“ von Marx kurioserweise nicht.

Lehren aus der NS-Zeit

Die weltliche Zensur hinkte da der Kirche zeitlich einmal hinterher, wenngleich nicht besonders lange. Besonders im 17. Jahrhundert war die Presse von der Zensur betroffen. Es ging hier um periodische Zeitungen oder aufkommende Zeitschriften. Die politischen Entscheidungen zur Zensur richteten sich maßgeblich an den Interessen der jeweiligen Landesherren aus. Auch auf der Frankfurter Buchmesse wurde in früheren Zeiten eifrig zensiert, urkundlich seit dem 1. August 1569. Die Zensur nahm bekanntlich nach dem Wiener Kongress von 1815 stark zu. So wollte man der erstarkenden liberaldemokratischen bürgerlichen Öffentlichkeit Grenzen setzen. Der Ruf nach Pressefreiheit wuchs rasch an. Auch unter Schriftstellern, die nun vermehrt ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Büchern bestritten. Die staatliche Seite versuchte, durch ein Spitzel- und Zensorensystem dem allzu freien Gedankengut der Dichter und Denker wie Heinrich Heine, Karl Gutzkow oder Theodor Mundt entgegenzutreten. Doch mit der Reichsgründung 1871 und dem Pressegesetz von 1874 sollte die Zensur entfallen.

Im Jahr 1917 war die Lage in den Vereinigten Staaten eindeutig: Die Presse war gehalten, die regierungsamtliche Kriegspropaganda gegen Deutschland nachzudrucken und Selbstzensur zu üben; nicht-englischsprachige Zeitungen, vorneweg die auf Deutsch erscheinenden, mussten Artikel, die den Krieg betrafen, vor der Veröffentlichung einem Zensor vorlegen, schreibt der Historiker Heinrich August Winkler in seiner „Geschichte des Westens“. Die Freiheit wurde in Amerika drastisch eingeschränkt. Man verabschiedete sich von der Presse- und Meinungsfreiheit – zumindest für eine gewisse Zeit. Das betraf nicht nur die Presse, sondern auch Unterrichtsmaterialien.

Doch das war nichts im Vergleich zu den Nationalsozialisten. Der Historiker Michael Wildt sagte der FR zwar in einem Interview: „Wir sind in keinem Jahr 1933, weder hier noch in den USA.“ Doch er verwies auch auf entscheidende Stöße gegen die Demokratie, die der Diktatur Tür und Tor öffneten. Es gebe durchaus „Lehren aus dieser Zeit, die wir berücksichtigen sollten. Ein Beispiel ist das Festhalten an oder das Bewahren von Rechtsstaatlichkeit. Wenn eine Regierung wie die Trump-Administration an der Gewaltenteilung, der Einhaltung von Gesetzen, der Unabhängigkeit der Gerichte rüttelt oder sie angreift, dann wird etwas in der Tat in Gang gesetzt, das sich unheilvoll radikalisieren kann“, betont Wildt.

Kampfinstrumente

Und genau das sollte in den 30er Jahren passieren. Andere Länder gingen voran, Spanien oder Portugal zum Beispiel. Am 1. Januar 1934 trat dann in Deutschland jedoch ein Gesetz in Kraft, das die deutsche Presselandschaft für zwölf Jahre verstummen ließ: das sogenannte Schriftleitergesetz. Es war kein harmloses Berufsstatut, sondern die juristische Fixierung der Gleichschaltung. Fortan durften nur noch „Arier“ Journalisten sein, fortan war jede Zeitung dem Wohlwollen Joseph Goebbels’ ausgeliefert.

Die Alliierten hoben das Schriftleitergesetz 1945 rückwirkend auf. Seither gilt in Deutschland ein bewusst anderes Prinzip: Journalist ist, wer sich so nennt. Keine Zulassung, keine Kammer, keine staatliche Prüfung. Die Pressefreiheit, niedergelegt in Artikel 5 des Grundgesetzes, kennt keine Vorbedingung. Sie ist ein direktes Gegenmodell zur NS-Diktatur.

Und doch wird bis heute gestritten, wer sprechen darf und wie lange. Wer in das Haus der ARD einzieht, weiß, dass der Auszug jederzeit bevorstehen kann, schreibt etwa der „Spiegel“ über den Fall Julia Ruhs. Die 31-Jährige galt vielen als „konservative Hoffnung“, durfte im „Mittagsmagazin“ gegen das Gendern, in den „Tagesthemen“ gegen Migration sprechen. Mit „Klar – Was Deutschland bewegt“ erhielt sie sogar ein eigenes Format, getragen von NDR und BR. Nun aber sucht der NDR eine Nachfolgerin. Und das vor allem aus Gründen der Qualität ihrer Sendungen, die nicht nur Jan Böhmermann als „rechtspopulistischen Quatsch“ ansieht. Die „Zeit“ meldete Zweifel an der journalistischen Qualität ihrer Berichterstattung an.

Der Fall Ruhs unterscheidet sich von den Vorgängen in den USA. Es ist eben keine staatliche Zensur, die hier geübt wird, sondern die Entscheidung einer Redaktion, die man begrüßen oder kritisieren kann. Aber welche Texte in Zeitungen erscheinen oder welche Beiträge ein TV-Sender ausstrahlt, ist stets Bestandteil redaktioneller Entscheidungen.

Der Tübinger Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen hat ein Buch über das Zuhören geschrieben. Seine These: Eine Demokratie lebt nicht vom Reden, sondern vom Hören. Erst wenn man Stimmen nicht vorschnell abwertet, entsteht Debatte, Streit, Versöhnung. Doch genau dieses Zuhören wird schwieriger. Plattformen wie X, gesteuert von Oligarchen wie Elon Musk, verwandeln sich in Kampfinstrumente. Die Frage gewinnt an neuer Dringlichkeit: Wo endet Freiheit, wo beginnt Verantwortung? Die Antwort ist offen.

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