Arbeitskampf

Was versteht man unter einem Warnstreik und wie wird er bezahlt?

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Wenn in Deutschland gestreikt wird, kann das Millionen Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aber was ist überhaupt ein Warnstreik und wer bezahlt diejenigen, die ihre Arbeit niederlegen?

Frankfurt – Kommen Arbeitgebende und Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen nicht auf einen Nenner, kann das schnell mal in einen Arbeitskampf ausarten. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, nutzen die Fürsprecher:innen der Beschäftigten in solchen Fällen auch Arbeitsniederlegungen als probates Mittel; es wird also gestreikt.

Und das hat in der Regel Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Aktuellstes Beispiel sind die Streik-Aufrufe der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Bereits am 27. März ging an Flughäfen und Bahnhöfen wenig bis gar nichts mehr. Trotz Intervenierens einer Schlichtungskommission ist zwischen beiden Seiten nach wie vor keine Einigung in Sicht. Und so rufen die Gewerkschaften erneut zu einem Warnstreik auf. Somit werden zum Wochenende, vor allem am Freitag (21. April), wieder zahlreiche Flug- und Zugreisen ausfallen.

Verdi und EVG rufen zu Streiks auf: Zeit der Warnstreiks „in der Regel von kurzer Dauer“

Doch worin liegt der Unterschied zwischen einem Streik und einem Warnstreik? Hierzu erklärt Verdi, dass es in der rechtlichen Betrachtung keine Unterschiede gibt und Warnstreiks während der Verhandlungen durchgeführt werden können. Erst wenn die Gespräche für gescheitert erklärt und Streikmaßnahmen von der Tarifkommission beschlossen werden, läuft die Zeit der Warnstreiks ab. Wichtig für die fachliche Unterscheidung: Zuvor gibt der Bundesvorstand seine Zustimmung zu einer Urabstimmung. Denn nach einer solchen werde „im Allgemeinen“ nicht mehr von einem Warnstreik gesprochen, sondern schlicht von einem Streik; unter Umstanden sogar von einem Erzwingungsstreik.

Streik-Zeit: Wie hier auf dem Flughafen Düsseldorf legen am 21. April wieder viele Verdi-Mitglieder ihre Arbeit nieder.

Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert Warnstreiks als „gewerkschaftliches Instrument, das dazu dient, die Bereitschaft zur Aufnahme eines Arbeitskampfes zu demonstrieren“. Sie seien „auch während andauernder Tarifverhandlungen möglich und in der Regel von kurzer Dauer“. Bezüglich des generellen Streiks wird auf den Arbeitskampf verwiesen, zu deren wichtigsten Formen er zählt.

Streik-Teilnehmende und ihr Gehalt: Verdi springt mit Streikunterstützung ein

Wer an Streiks teilnimmt, hat in dieser Zeit allerdings keinen Anspruch auf sein Entgelt. Wie Verdi informiert, steht es Arbeitgeber:innen frei, für Streikzeiten das Gehalt zu kürzen. Nicht erlaubt ist es demnach dagegen, ohne Zustimmung der Beschäftigten Arbeitszeit vom Arbeitszeitkonto für die Teilnahme am Streik zu verrechnen.

Streikenden wird allerdings unter Umständen anderweitig finanziell unter die Arme gegriffen. So sichert Verdi allen Mitgliedern eine sogenannte Streikunterstützung zu, „wenn es durch die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen zu Einbußen bei der Vergütung kommt“. Die Höhe bemisst sich demnach am satzungsgemäßen Beitrag, den Mitglieder an die Gewerkschaft abführen. Allerdings gelte auch: „Neumitglieder erhalten eine geringfügig geringere Zahlung als langjährige Mitglieder.“

Es ist also durchaus möglich, dass die Gewerkschaften selbst für die von ihnen initiierten Streiks zur Kasse gebeten werden.

Flugausfall wegen Streik: Bürger können auf Ersatzflug drängen oder Geld zurückfordern

Bürgerinnen und Bürger, deren Flug- oder Zugreise infolge des Streiks ausfällt, können derweil auch einige Ersatzleistungen einfordern, wie die Verbraucherzentrale schreibt. So wird bei einem ausgefallenen Flug dazu geraten, auf einen Ersatzflug zu drängen. Bei längeren Aufenthalten am Airport muss die Fluggesellschaft sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Darunter können kostenlose Mahlzeiten und Getränke zählen, aber auch Telefonate oder E-Mails, die während der Wartezeit verschickt werden können.

Zugausfälle en masse: Einmal mehr geht bei der Bahn infolge des Streiks nicht mehr viel.

Findet der Ersatzflug erst an einem folgenden Tag statt, muss die Fluggesellschaft auch für die Hotelunterbringung sowie die Fahrt hin und zurück aufkommen. Gut zu wissen: Ein Streik der eigenen Pilot:innen oder des eigenen Kabinenpersonals der Fluggesellschaft entlastet diese laut Verbraucherzentrale nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung.

Bürger:innen können aber auch den Flugpreis zurückfordern – das Geld muss laut Verbraucherzentrale binnen sieben Tagen erstattet werden. Will die Fluggesellschaft einen Reisegutschein als Zahlungsausgleich nutzen, ist das schriftliche Einverständnis der Fluggäste nötig.

Das gilt für Bahn-Streiks: Bei Verspätungen oder Zugausfällen winkt Fahrpreiserstattung für Reisende

Im Falle von Pauschalreisen sind die Veranstalter in der Verantwortung. Sie haben die Kosten zu tragen, die den Reisenden durch eine Verspätung infolge eines Streiks entstehen.

Die Bahn hat bereits angekündigt, dass für den 21. April – den Tag des EVG-Streiks – gebuchte Tickets bis einschließlich zum 25. April flexibel genutzt werden können. Die Zugbindung wird aufgehoben. Grundsätzlich haben Bahnkund:innen, die wegen eines Streiks auf der Schiene zu spät oder gar nicht an ihr Ziel kommen, zumindest einen Teil des Fahrpreises zurückzubekommen. Laut Verbraucherzentrale muss das Unternehmen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde „kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten“. (mg)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Sven Simon

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