Das Video ging viral: Zwei Polizisten setzten Schmerzgriffe gegen einen Klimaaktivisten. „Das war nicht in Ordnung“, sagt ein Kollege anonym zu IPPEN.MEDIA.
Frankfurt/Berlin – „Drei, zwei, eins, dann los“, zählt der Polizist herunter. Dann packt er zu und macht wahr, was er einem Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ vorher angedroht hat. Er fügt ihm Schmerzen zu. „Ich sitze hier friedlich“, sagt der junge Mann noch, bevor ihn der Beamte am Kiefer greift und nach oben zieht. Danach sackt der Aktivist in sich zusammen, legt sich wieder auf den Boden.
Polizisten wenden Schmerzgriff gegen Klimaaktivist an: Video entfacht Debatte über Polizeigewalt
Diese Szene stammt aus einem Video, das Ende April von „MDR Investigativ“ veröffentlicht wurde. Und es hört nicht mit dem Kiefer-Griff auf. Ein weiterer Beamter stürmt dazu und packt sich den rechten Arm des Aktivisten. Sein Kollege zerrt an den Beinen des Protestierenden, der zu diesem Zeitpunkt am Boden liegt.
„Lassen Sie mich einfach sitzen“, sagt der Aktivist, dann bricht er in Schmerzensschreie aus. Der Polizist verdreht seinen Arm und sein Handgelenk. Ein sogenannter Schmerzgriff.
Die Bilder haben eine Debatte über Körperverletzung im Amt ausgelöst. Dürfen Polizeibeamte derart radikal durchgreifen? Aus Sicht der „Letzten Generation“ natürlich nicht. Die Gruppe zog nach dem Vorfall vor Gericht. Und musste in erster Instanz eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerde im Eilverfahren ab. Über die Frage, ob der Beamte rechtmäßig gehandelt hat, müsse in einem Hauptverfahren verhandelt werden. Die Polizeigewerkschaft verteidigte das Vorgehen gegenüber dem MDR. Schmerzgriffe würden zum Repertoire der Polizei gehören. Außerdem seien die Beamten sehr transparent vorgegangen.
Schmerzgriffe gegen „Letzte Generation“ übertrieben? Polizist hätte anders gehandelt als seine Kollegen
Für andere ist die Sache klar. „Das war nicht in Ordnung, das war übertrieben“, sagt ein Polizist, der anonym bleiben möchte, zu fr.de von IPPEN.MEDIA. Er hätte in der Situation, die im Video zu erkennen ist, anders gehandelt.
Den Aktivisten am Kiefer zu packen, ist für ihn unverständlich. Und als er die folgenden Schmerzgriffe im Video sieht, verzieht sogar der Polizist das Gesicht. „Das sind Nervendruckpunkte, die verursachen Schmerzen. Wie groß sie sind, kann der Anwender steuern. Es ist schwer, anhand des Videos, einzuschätzen, wie stark er die Punkte gesetzt hat.“
Polizisten dürfen zwar unmittelbaren Zwang anwenden. Aber dafür brauchen sie einen Grund. Sitzt ein Demonstrant auf der Straße und weigert sich, Aufforderungen der Beamten Folge zu leisten, gilt das als „passiver Widerstand“. Dagegen dürfen Einsatzkräfte vorgehen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, stets das „mildeste Mittel“ anzuwenden.
„Videos immer kritisch betrachten“: Polizist warnt vor kurzen Clips in sozialen Medien
„Sie hätten diesen Aktivisten einfach schmerzfrei unter den Achseln anheben und von der Straße tragen können“, meint der Kollege. Ja, manchmal müsse man Demonstrierende zwingen, die Straße selbst zu verlassen, aber eigentlich nur, wenn sie zu schwer seien, sie zu tragen. Oder, die Straße so schnell wie möglich frei sein muss, etwa für einen Rettungseinsatz.
Es komme allerdings auch immer wieder vor, dass Aktivisten laut brüllen, um die mediale Aufmerksamkeit auf ein angebliches Fehlverhalten der Beamten zu lenken. „Solche Videos muss man immer kritisch betrachten.“
Nach Kritik an „unverhältnismäßiger Gewalt“ in einem anderen Fall, betonte die Polizei in einem Statement gegenüber IPPEN.MEDIA, dass grundsätzlich keine Techniken zur Anwendung kämen, die als Ziel nur die Erzeugung von Schmerzen hätten.