VonValerie Eiselerschließen
Bürgergeld-Berechtigte müssen sich oft auf ungeeignete Stellen bewerben, wenn sie Sanktionen vermeiden wollen. Eine Auswahl und eine Anklage.
Die Ampel mag Geschichte sein, doch die endlosen Debatten über das Bürgergeld sind es deshalb noch lange nicht. Im Gegenteil: Erst Anfang der Woche behauptete der CSU-Parteivorsitzende Markus Söder bei „Caren Miosga“, dass durch das Bürgergeld „jemand mit zwei Kindern“, brutto mehr bekommen würde, „als ein Bürokaufmann, ein Busfahrer, eine Arzthelferin, oder ein Bäcker.“ Außerdem komme der Etat für das Bürgergeld dem der Verteidigung gleich. Mit diesen Behauptungen sticht Söder in ein bekanntes Wespennest. Wie einige Faktenchecker schnell nachrechneten, stimmen seine Vergleiche nicht – ein Arbeitnehmerhaushalt mit Kindern in den genannten Berufen würde mit den ihnen zustehenden ergänzenden Sozialleistungen über mehr Geld verfügen als ein Bürgergeldhaushalt mit Kindern. Auch der Etat für die Verteidigung ist mit 72 Milliarden (inklusive Sonderzuschüssen) weitaus höher als der für das Bürgergeld mit 37,6 Milliarden.
Diese Falschbehauptungen stärken keine Forderungen nach einem höheren Mindestlohn oder Erhöhungen im Niedriglohnsektor. Söder sagte es bei Miosga selbst, man müsse das Bürgergeld in massiver Form kürzen, sonst müsse man den Mindestlohn erheblich anheben. Arbeit müsse sich lohnen. Nur, wie es scheint, nicht im Niedriglohnsektor, wo mit Argumenten wie diesen Menschen gegeneinander ausgespielt werden.
Die aktuelle Stimmungsmache gegen das Bürgergeld ist nichts Neues. Mit Schlagzeilen über „Deutschlands frechsten Arbeitslosen“ feuerte 2010 noch zu Hartz-IV-Zeiten die „Bild“-Zeitung das Stereotyp des „faulen Arbeitslosen“ an. Die Vorbehalte gegen Erwerbslose waren große – das Bürgergeld sollte das eigentlich ändern: Weniger Sanktionen, höhere Regelsätze, so der ursprüngliche Plan. Noch im Sommer 2023 war die Rede von „Ermutigungen statt Sanktionen“.
Von diesem Kurs ist die Ampel bereits vor dem Koalitionsende abgekommen und hat härtere Sanktionen für Bürgergeld-Berechtigte beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert es so: „Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung Anfang 2024 wurde ein bis zu zweimonatiger Entzug des Regelbedarfs bei willentlicher und grundloser Arbeitsverweigerung auf den Weg gebracht.“ Zudem sollen bei sogenannten „Pflichtverletzungen“ die Sätze um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Bei einem „Meldeversäumnis“ um 30 Prozent für einen Monat. Die Definition der „zumutbaren Arbeit“ wurde ebenso ausgeweitet. Bis zu drei Stunden Arbeitsweg sollen demnach zumutbar sein. Auch Schwarzarbeit werde nun als Pflichtversäumnis im Bürgergeld geahndet, um zu verdeutlichen: „Wer nicht mitmacht, hat kein Recht auf bedingungslose Unterstützung.“
Doch wie ein Blick auf diese untenstehenden Beispiele zeigt, haben Bürgergeld-Berechtigte oft gute Gründe, die von Jobcentern dargebotenen Angebote abzulehnen. Abgesehen von kompletter Nichteignung oder Unvereinbarkeit mit dem Familienleben halten oft auch Krankheiten, körperliche Einschränkungen oder traumatische Erfahrungen Menschen davon ab, gewisse Arbeiten erledigen zu können. Statt mit den richtigen Ressourcen zu versuchen, auf diese Umstände einzugehen, sprachen einige Regierungsmitglieder lieber von „Total-Verweigerern“.
Ob die härteren Sanktionen weiterhin zu Jahresbeginn greifen, hängt nun wie vieles noch vom Parlament ab. Absehbar ist allerdings, dass die Stimmungsmache sowohl gegen das Bürgergeld als auch gegen Erwerbslose im Wahlkampf kaum aufhören wird.
„Ich sollte nach einem Herzinfarkt, der mich 35 Prozent meiner Herz-leistung gekostet hat, in einer geschlossenen, psychiatrischen Anstalt in der Sicherheitsabteilung arbeiten. Gelernter Kaufmann, dann IT. Keinerlei Erfahrung und gesundheitlich angeschlagen.“
„Ich kann gerade mal eine Stunde am Stück stehen und brauche einen Stock (behindert). Ich sollte Kirschen verkaufen. Beim Bewerbungsgespräch fragte ich nach einem Stuhl oder Hocker für die Verkaufsbude. Nein, gäbe es nicht. Würde auch nicht für mich angeschafft. Stehen sähe besser aus.“
„Diplomierte Musicaldarstellerin. Habe mich einmal übergangsweise arbeitslos gemeldet für drei Monate (anschließend hatte ich einen unterschriebenen Vertrag). Antwort: Künstler sind bei uns nicht gelistet. Wurde dann als ‚ungelernt‘ gelistet und hatte die furchtbarsten drei Monate meines Lebens, mit gezwungenen Bewerbungen für eine Ausbildung zur Nageldesignerin etc. Bin am Ende in eine depressive Episode gerutscht deswegen. War toll.“
„Sollte mich am Ende meines Psychologiestudiums als Arzthelferin bewerben … weil ich angeblich einen medizinischen Beruf hätte? Die Patient:innen hätten sich sicher sehr gefreut, wenn ich meine erste Spritze gesetzt hätte.“
„Logistik/Verpacker, Habe eine Ausbildung zum Kinderpfleger gemacht und die Arbeiterin sagt, ich soll mich da bewerben, weil ‚Männerarbeit’.“
„Alleinerziehend, zwei Kinder (damals zwei und drei Jahre alt), sollte ein 450€-Stelle mit einer knappen Stunde Anfahrt in einer Bäckerei (also Arbeitsbeginn nachts, deutlich vor Kita-Öffnung), täglich für paar Stunden machen. Die 450€ wären quasi komplett für Benzin draufgegangen.“
„Ich habe damals mal einen Gabelstaplerschein gemacht und weil noch fünf Monate Zeit waren, bis der neue Job losging, sollte ich den Schein einfach nochmal machen, um Praxis zu erlangen.“
„Mir wurden Sanktionen angedroht, weil ich mich nicht auf eine Stelle als Fahrerin bewerben wollte. Gefordert war dort ein Personenbeförderungsschein. Den kann ich aber aus körperlichen Gründen gar nicht erwerben. Aber hab ich mir natürlich ausgesucht, dass meine Augen nicht funktionieren wie sie sollen … Hab mich dann einfach beworben, aber mit reingeschrieben, was das Problem ist.“
„Ich bin gelernte Fremdsprachenkorrespondentin/Bürokauffrau. Hab Erfahrung in dem Bereich, will da auch wieder hin. Als Angebot bekam ich einen Job als Putzkraft in einer ganz anderen Stadt. Aber Angebote, die zu mir passen, habe ich nicht einmal bekommen.“
„Erfolgreich Lehramtsstudium abgeschlossen, gute Aussichten auf einen sicheren und gut entlohnten Job, nur habe ich gerade keinen der wenigen Referendariatsplätze bekommen. Meine Beraterin: Machen Sie doch eine Umschulung.“
„Ich sollte mich als studierte Soziologin im Forstamt bewerben weil ‚Sie haben ja mal in Schweden gelebt, da ist auch viel Wald‘. Aha!“
Der Verein
Die untenstehende Beispiele wurden vom Verein Sanktionsfrei anonym zur Verfügung gestellt und zeigen nur einen Teil der Erlebnisse, von denen Bürgergeld-Berechtigte berichten.
Sanktionsfrei setzt sich seit 2015 für eine angstfreie, menschenwürdige Grundsicherung ein. Wie der Name schon nahelegt, will der Verein erkämpfen, dass das Bürgergeld sanktionsfrei wird.
Mithilfe von Spenden gleicht der Verein die Sanktionen der Betroffenen aus und vermittelt Rechtsvertretung, die bei Jobcentern Widerspruch einlegen kann.
Der Verein versteht sich nicht nur als Einzelfallhilfe, sondern auch als politische Kampagne, um die Stigmatisierung von Bürgergeld-Empfänger:innen zu beenden. sanktionsfrei.de
