Frauenrechte

Abtreibung: Die Weltkarte der ungleichen Selbstbestimmung

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Manche Staaten verschärfen ihre Gesetze gegen Abtreibung, in Polen und in den USA tobt ein Kulturkampf. Doch es gibt auch Länder, in denen sich eine progressive Haltung durchsetzt.

Wie es ein Staat mit dem Recht auf Abtreibung hält, wird häufig als Gradmesser dafür genommen, wie freiheitlich seine Verfassung ist und ob er Frauen die ihnen zustehenden Rechte gewährt. Schränkt ein Staat den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch ein, ist das ein Anzeichen für eine konservative Rolle rückwärts, die auch in anderen gesellschaftlichen und politischen Bereichen bevorstehen könnte. Umgekehrt bedeutet eine Liberalisierung allerdings nicht zwingend, dass sich die Situation der Frauen in einem Land auch sonst bessert.

Zum Symbol für den konservativen Kulturkampf ist das Abtreibungsrecht in den USA und Polen geworden. Nachdem das grundsätzliche Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten im vergangenen Jahr gekippt wurde, verhängte eine Reihe von Bundesstaaten sofort ein Verbot. In Polen erließ die nationalkonservative PiS-Regierung 2020 ein Gesetz, das Abtreibungen rigide einschränkt und faktisch nahezu unmöglich macht, weil es auch medizinischem Personal Strafen androht.

Demo für Selbstbestimmung in Bogotá im Februar vergangenen Jahres: In Kolumbien sind Abtreibungen in den ersten 24 Schwangerschaftswochen mittlerweile legal.

Aber: Die breite Aufmerksamkeit, welche die rückwärtsgewandte Entwicklung in diesen beiden Ländern erhält, überdeckt leicht, dass die USA und Polen damit nicht einem globalen Trend entsprechen. Weltweit gesehen gibt es nur ein Land, in dem Abtreibung in keiner Weise reglementiert ist, und das ist Kanada. Demgegenüber stehen etwa zwei Dutzend Staaten, in denen Abtreibung auf dem Papier vollständig verboten ist, also auch bei Lebensgefahr für die Mutter oder nach einer Vergewaltigung. Demgegenüber stehen Lockerungen selbst in katholisch geprägten Ländern wie Irland, Spanien und Kolumbien. Ein Überblick:

Europa: Bis Ende Juni war Malta das einzige EU-Land, das Abtreibung unter allen Umständen verbot - der Mittelmeer-Staat hatte eines der striktesten Anti-Abtreibungsgesetze der Welt. Als die Labour-Regierung das Verbot lockern wollte, gingen Tausende dagegen auf die Straße. Ende Juni verabschiedete das Parlament eine minimale Lockerung, die einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn die Mutter akut in Lebensgefahr ist oder drei Ärzt:innen bescheinigen, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft dazu führen könnte.

Auch in Polen gingen die Menschen auf die Straße, allerdings um gegen die strikte Abtreibungsregelung zu protestieren. Nach Recherchen des EU-Parlaments starben bis zum vergangenen Winter mindestens sechs Frauen, weil Ärzt:innen aus Furcht vor Strafe keinen Abort vornehmen wollten. Hinzu kommt der Tod der 33-jährigen Dorota, der im Juni für Schlagzeilen sorgte. Bevor die ultrakonservative Regierung das Verbot 2020 erließ, gab es in Polen etwa 1000 Abtreibungen pro Jahr (Deutschland: zwischen 90 000 und 100 000 pro Jahr).

Den entgegengesetzten Weg ging das ebenfalls katholische Irland, das 2018 Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubte. In Spanien gilt seit Februar ein Rechtsanspruch auf Abtreibung, die in öffentlichen Gesundheitszentren kostenlos vorgenommen wird. Eine zuvor vorgeschriebene „Bedenkzeit“ wurde gestrichen. In Frankreich wurde die Frist für zulässige Schwangerschaftsabbrüche im vergangenen Jahr bis zur 14. Woche verlängert; zudem soll das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert werden.

In den Niederlanden ist seit 1984 ein Abbruch erlaubt, solange der Fötus außerhalb des Körpers der Mutter noch nicht lebensfähig ist (etwa 22. bis 24. Woche). Ein Beratungsgespräch ist vorgeschrieben, die bislang vorgesehene Bedenkzeit wurde kürzlich gestrichen. Die Kosten tragen die Krankenversicherungen. Die Niederlande haben eine der niedrigsten Abtreibungsquoten weltweit.

Deutschland: Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet Schwangerschaftsabbrüche, es sei denn, die Frau lässt sich in einer staatlich anerkannten Einrichtung beraten und hält dann bestimmte Fristen ein, oder sie ist in einer gesundheitlichen Notlage oder Opfer einer Sexualstraftat. Im Sommer 2022 strich die Ampelkoalition Paragraf 219a, der es Mediziner:innen verboten hatte, öffentlich über Abtreibungen zu informieren. Faktisch eingeschränkt wird der Zugang von Frauen zu einer Abtreibung aber auch durch eine andere Tatsache: Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die einen Abbruch vornehmen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren fast halbiert. Das bedeutet, dass die Frauen je nach Wohnort lange Wege auf sich nehmen müssen. Seit Frühjahr 2023 prüft im Auftrag der Bundesregierung eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, der 18 Expert:innen angehören, auch die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch. Ihr Gutachten soll im kommenden Frühjahr vorliegen.

Kanada: Seitdem der Oberste Gerichtshof in Kanada 1988 das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch ersatzlos strich, gibt es keine Einschränkung, weder durch Alter, gesundheitliche, soziale oder ökonomische Bedingungen noch durch Fristen. Eine Abtreibung gilt als eine medizinische Versorgung, die zwischen Arzt oder Ärztin und der Patientin stattfindet.

Die Zahl der Abtreibungen stieg nach der Entkriminalisierung nicht sprunghaft an, wie Gegner:innen befürchtet hatten. 90 Prozent der Eingriffe werden vor der zwölften Schwangerschaftswoche vorgenommen. Auch dass Abtreibungspillen seit 2017 frei verkäuflich sind, ließ die Zahl nicht steigen; allerdings wird inzwischen gut jeder dritte Abbruch mit Hilfe einer Pille vorgenommen. Gegner:innen demonstrieren in Kanada regelmäßig für ein Verbot von Abtreibungen. Angesichts der Entwicklung in den USA ist in dem Land die Sorge aufgekommen, dass die Gegner:innen an Einfluss gewinnen könnten. Premierminister Justin Trudeau hat angekündigt, einen Rechtsanspruch notfalls per Gesetz festzuschreiben.

USA: In den Vereinigten Staaten gibt es keine einheitliche Regelung, nachdem der Supreme Court im Juni 2022 das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aus dem Jahr 1973 aufhob, das auf nationaler Ebene Abtreibung für zulässig erklärt hatte. Nun sind die 50 Bundesstaaten zuständig; die Folge ist ein Flickenteppich an Regelungen. Im Süden und im Mittleren Westen sind Abtreibungen weitgehend verboten. In diesen Staaten ging die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um bis zu 95 Prozent zurück, dafür stieg sie in weniger restriktiven Bundesstaaten stark an. Laut Guttmacher Institute ist Abtreibung derzeit in 13 Bundesstaaten verboten, in anderen ist ein Verbot geplant, aber gerichtlich blockiert. 18 Bundesstaaten dagegen haben das Recht auf Abtreibung inzwischen per Gesetz festgeschrieben.

Lateinamerika: Es dominieren restriktive Gesetze bzw. die Regelung, dass ein Abbruch nur bei gesundheitlichen Gefahren für die Frau erlaubt ist. Daneben zeigt sich aber durchaus eine Tendenz zur Liberalisierung. So legalisierte das konservative Kolumbien im vergangenen Jahr Schwangerschaftsabbrüche bis zum sechsten Monat, zuvor hatten Argentinien und Mexiko die jeweiligen Verbote gelockert. In Honduras, Nicaragua und El Salvador dagegen ist Abtreibung auch bei Vergewaltigung oder Inzest verboten, in El Salvador stellt ein Gesetz darüber hinaus faktisch oft auch Fehl- oder Totgeburten unter Strafe.

Afrika: In den afrikanischen Ländern reicht die Gesetzgebung vom ausnahmslosen Verbot wie in Ägypten oder Kongo-Brazzaville bis zur Freigabe innerhalb bestimmter Fristen wie in Südafrika. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes weist darauf hin, dass Nigeria eine der höchsten Abbruchraten der Welt hat, obwohl dort ein noch von der früheren Kolonialmacht Großbritannien im 19. Jahrhundert erlassenes Verbot gilt. Gleichzeitig sei die Müttersterblichkeit in Nigeria die höchste der Welt, weil Abtreibungen illegal und damit unsicher vorgenommen würden.

Asien: Der Eingriff wird in Japan und China als legale Möglichkeit zur Geburtenkontrolle gesehen. In Japan muss auch die Zustimmung des Partners zu einer Abtreibung vorliegen, ebenso in Taiwan und Südkorea. In China konnten Frauen im Zuge der Ein-Kind-Politik seit 1980 sogar Zwangsabtreibungen drohen. Inzwischen ist die Geburtenrate in der Volksrepublik zu niedrig, weswegen die liberale Praxis eingeschränkt werden könnte. In Indonesien ist Abtreibung verboten, in Indien unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, allerdings ist dort die Geschlechtsselektion strikt verboten.

Australien und Neuseeland: Schwangerschaftsabbrüche sind in Australien legal, je nach Bundesstaat bis zur 24. Woche. In Neuseeland ist der Eingriff bis zur 20. Woche grundsätzlich erlaubt.

Transparenzhinweis: Genutzt wurden Angaben von Terre des Femmes, Guttmacher Institute (Washington), Center for Reproductive Rights (New York), Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbrüche (Wien) .

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