Unionsfraktion heißt die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bezüglich des Klage-Versuchs der AfD gut.
Berlin - Die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, den Versuch der AfD-Fraktion zurückzuweisen, einen Posten im Bundestagspräsidium einzuklagen. «Einmal mehr wurde der Opfermythos der AfD in Karlsruhe widerlegt», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die AfD sei krachend gescheitert, sagte Frei in Berlin. «Sie kann dem Bundestag ihre Kandidaten nicht aufzwingen - die Wahlfreiheit der Abgeordneten geht vor.» Die Unionsfraktion begrüße ausdrücklich, dass das Gericht mit seinen Urteilen die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages stärke und die Wahlfreiheit der Abgeordneten betone. «Unsere Verfassung will ein starkes und handlungsfähiges Parlament - das hat der heutige Richterspruch klar unterstrichen», betonte Frei.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Versuch der AfD-Fraktion zurückgewiesen, mit einer Organklage einen Posten für sich im Bundestagspräsidium zu erstreiten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies den Antrag als offensichtlich unbegründet zurück. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestags, die Wahl so auszugestalten, dass das Ergebnis zugunsten der AfD ausfalle, bestehe nicht, hieß es zur Begründung. (dpa)