Verfassungsänderung

Änderung des Grundgesetzes: SPD und CDU planen Investitionen

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In Sondierungen haben sich SPD und Union auf eine Reform der Schuldenbremse geeinigt. Diesen Vorschlag zur Verfassungsänderung haben sie unterbreitet.

Berlin – CDU, CSU und SPD planen, noch im März das Grundgesetz zu ändern, um Investitionen in Aufrüstung und Infrastruktur durch Kredite zu ermöglichen. Beide Parteien einigten sich darauf in Sondierungsgesprächen. Der Bundestag soll am kommenden Donnerstag (13. März) über den Antrag diskutieren, bevor das Paket am 18. März beschlossen werden soll. Für die Verabschiedung benötigen die Parteien die Unterstützung der Grünen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben sich Union und SPD bereits auf zwei Formulierungen für die Grundgesetzänderung verständigt. Diese Pläne verfolgen die Parteien konkret.

Pläne von Union und SPD: 500 Milliarden für Infrastruktur und Rüstungsausnahme in der Schuldenbremse

Die Reform der Schuldenbremse sieht ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur-Investitionen vor. „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in die Infrastruktur mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“, heißt es im Gesetzentwurf. Davon könnten 100 Milliarden Euro für „Investitionen der Länder in deren Infrastruktur“ genutzt werden. Zudem soll die strengere Schuldenbremse der Länder an die aktuelle Regelung des Bundes angepasst werden. Das Sondervermögen ist auf zehn Jahre ausgelegt.

Die Investitionen in die Aufrüstung sollen in Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert werden: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ Dies bedeutet, dass Rüstungsausgaben, die über ein Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung Deutschlands hinausgehen, nicht unter die Schuldenbremse fallen. Derzeit darf sich der Bund nur um 0,35 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts verschulden. Diese Möglichkeit soll nun auch den Ländern eingeräumt werden, denen bisher reguläre Schulden untersagt sind.

Deutschlands Schuldenbremse: Europaweit einmaliges Konstrukt zur Einschränkung der Politik

Die deutsche Schuldenbremse ist ein in Europa einzigartiges Instrument zur Begrenzung der Staatsausgaben. Nach den Maastricht-Kriterien dürfen sich EU-Staaten jährlich um drei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts verschulden. Würde die Politik diesen Spielraum nutzen, hätte sie einen bis zu zehnmal größeren Investitionsspielraum als derzeit. Daher griffen die meisten Bundesregierungen seit Einführung der Schuldenbremse 2011 auf Schattenhaushalte oder Notlagenbeschlüsse zurück, um die Bestimmungen zu umgehen.

Eine Verschuldung von einer Billion Euro über ein Jahrzehnt wäre noch im Rahmen der Maastricht-Kriterien der EU und würde Deutschland nicht über den Durchschnitt der Eurozone hinaus verschulden.

Union und SPD, die die Schuldenbremse 2011 einführten, rechtfertigten die Infrastruktur-Investitionen mit der „politischen Handlungsfähigkeit“ des Staates und dem Ziel, „das mittelfristige Wirtschaftswachstum zu stärken und damit den Wohlstand in Deutschland auch zukünftig zu sichern“. Die Reform der Schuldenbremse sei notwendig, da man damit rechnen müsse, „dass die USA ihr künftiges Engagement in Europa überprüfen“ und die europäischen Nato-Staaten „Fähigkeitslücken schließen“ müssten. Dafür sei erheblich mehr Geld erforderlich.

Verfassungsänderung durch alten Bundestag ist wohl rechtlich in Ordnung

Union und SPD wollen die Änderungen noch mit dem bestehenden Bundestag, der 2021 gewählt wurde, und den Stimmen der Grünen beschließen. Im neu gewählten Parlament, das im Februar gewählt wurde, müssten sie auch mit der Linken verhandeln. Diese Partei setzt sich für die Abschaffung der Schuldenbremse ein und kritisiert sie als neoliberale Einschränkung der staatlichen Handlungsfähigkeit. Sie will sich gegen einen „Blankoscheck für Aufrüstung“ stellen und prüft eine Klage gegen den Beschluss, da dieser dem neuen Bundestag vorbehalten sein sollte.

Da es kein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gibt, betritt die Partei hier Neuland, berichtete die taz. Einige Juristen halten den Beschluss mit alten Mehrheiten nicht nur demokratietheoretisch für problematisch, sondern auch unter Rückgriff auf das Demokratieprinzip im Grundgesetz für unzulässig.

Merz und Söder im Schuldenbremse-Dilemma – plötzlich hängt alles an den Grünen.

Die Mehrheit der Rechtswissenschaftler ist jedoch der Ansicht, dass der bestehende Bundestag weiterhin das Grundgesetz ändern kann, erklärte der Göttinger Staatsrechtler Florian Meinel auf dem Fachportal Verfassungsblog. Nach einer parlamentslosen Zeit nach dem Zerbrechen der sozialliberalen Koalition unter Altkanzler Willy Brandt wurde die Verfassung so geändert, dass dem Parlament dieser Weg grundsätzlich offensteht.

Änderung der Schuldenbremse: Kleinparteien könnten im Bundesrat Druck auf Union und SPD machen

Ob der Vorschlag von Union und SPD, sollte er im Bundestag Zustimmung finden, auch im Bundesrat bestehen wird, bleibt offen. Aufgrund der besonderen Mehrheitsverhältnisse und Abstimmungsregeln könnten auch Kleinstparteien, die an Landesregierungen beteiligt sind, dort Druck ausüben. Das Bündnis Sahra Wagenknecht in Brandenburg und die Freien Wähler in Bayern ließen offen, ob sie dem Vorschlag zustimmen werden. Kann sich eine Landesregierung nicht einigen, muss sie sich im Bundesrat enthalten, was als Ablehnung gewertet wird.

Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hatte vor der Wahl betont, die Schuldenbremse einhalten zu wollen. Nun steht er parteiintern unter Druck, CDU-Inhalte in den Sondierungen mit der SPD, die bald abgeschlossen werden sollen, durchzusetzen. (kb mit afp)

Rubriklistenbild: © Carsten Koall/dpa, IMAGO / Political-Moments

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