AfD „gesichert rechtsextrem“: Erste Länder prüfen Entlassung von Staatsdienern
Die Innenminister der Länder kündigten an, schreibt die AFP, das Thema auf ihrer Konferenz vom 11. bis 13. Juni 2025 in Bremerhaven zu behandeln. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), aktueller Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), bestätigte, dass neben dienstrechtlichen Folgen auch die Parteienfinanzierung und ein mögliches Verbotsverfahren diskutiert werden sollen.
Als erste Bundesländer kündigten Hessen und Bayern derweil konkrete Schritte an. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte gegenüber der Bild: „Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat. Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) unterstützt den Vorstoß laut Bild:„Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“ Herrmann betonte zudem in einer Pressemeldung seines Ministeriums, die Einstufung gebe „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann.“
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Die Einstufung befeuerte auch die Diskussion über ein mögliches Parteiverbot. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) forderte entschlossenes Handeln gemäß der Bild: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung und muss nun konsequent als Nächstes angegangen werden.“
Dagegen äußerte sich Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), wiederum laut Bild, zurückhaltend:„Für ein mögliches Verbotsverfahren ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch […] eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung.“ AuchBerlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) warnte vor voreiligen Schritten: „Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht. […] Die AfD wird sicher gerichtlich gegen die Einstufung vorgehen.“
Wie umgehen mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst? Ulrich Mäurer (SPD), aktueller Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), will dies mit weiteren Länder-Verantwortlichen im Juni besprechen.
AfD-Parteimitgliedern im öffentlichen Dienst: Komplexe rechtliche Lage
Rechtsexperten und Politiker verweisen auf die komplexe Rechtslage hinsichtlich von AfD-Parteimitgliedern im öffentlichen Dienst. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte im WDR: „Man muss, wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, nachweisen, dass genau diese Person ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Und da ist eine Mitgliedschaft in einer Organisation ein Grund – aber ob das ausreicht? Glaube ich nicht, das wird man sehen.“
Experten weisen generell darauf hin, dass Beamte zwar zur Verfassungstreue verpflichtet seien, eine Entlassung aber eine Einzelfallprüfung erfordere. Entscheidend seien Faktoren wie die konkrete Tätigkeit, die Position in der AfD und das individuelle Verhalten.
Der CDU-Sicherheitsexperte Roderich Kiesewetter forderte indes im Handelsblatt klare Konsequenzen: „Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar.“ Auch der SPD-Innenexperte Johannes Fechner argumentierte, berichtet die AFP, AfD-Mitglieder dürften keine Ämter in Parlamentsausschüssen erhalten, und verwies auf mögliche Waffenverbote für Parteianhänger.
AfD-Einstufung durch den Verfassungsschutz: Kritik aus dem Ausland, IMK berät im Juni
Die Einstufung löste auch international kontroverse Reaktionen aus. US-Außenminister Marco Rubio kritisierte auf X: „Deutschland hat seinem Geheimdienst neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. Das ist keine Demokratie – das ist verkappte Tyrannei.“ Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sicherte der AfD auf der gleichen Social-Media-Plattform seine Unterstützung zu: „Was zum Teufel ist in Deutschland los? […] Sie können sich auf uns verlassen.“
Die AfD wies die Einstufung als „demokratiezersetzend“ zurück. Parteichef Tino Chrupalla bemängelte gegenüber Welt TV, das 1.100-seitige Gutachten des BfV sei nicht öffentlich. Es würden Behauptung in den Raum gestellt, „ohne Beweise und Belege vorzulegen“. Die Partei kündigte an, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen – ein Prozess, der Jahre dauern könnte.
Die IMK im Juni wird voraussichtlich Richtlinien für den Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst erarbeiten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte ein bundeseinheitliches Vorgehen, heißt es laut dem RBB. Gleichzeitig warnen Kritikerinnen und Kritiker vor übereilten Maßnahmen: Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) betonte, man werde sich „sehr genau mit möglichen Auswirkungen befassen“. (cnnn)