Streit um Corona-Schutzmaske

AfD-Politiker Renner zeigt Mittelfinger – und soll 9000 Euro Strafe zahlen

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Der AfD-Politiker Martin Renner könnte wegen einer Beleidigung tief in die Tasche greifen müssen. Ein Streit um eine Corona-Schutzmaske ließ ihn den Mittelfinger zeigen.

Mettmann – Das könnte der teuerste Mittelfinger seines Lebens werden. Die Rede ist vom AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner, der wegen Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 9.000 Euro zahlen soll. Wie Gerichtspressesprecher Markus Zweigle am Donnerstag, 29. Dezember 2022, bestätigte, hätte das Amtsgericht Mettmann einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300 Euro gegen Renner erlassen. Hintergrund war ein Streit um eine Corona-Schutzmaske.

AfD-Politiker Martin Renner soll „den Stinkefinger gezeigt“ haben – 9000 Euro Geldstrafe drohen

Renner werde konkret zur Last gelegt, am 5. Februar 2021 in einem Ladengeschäft in Haan bei Wuppertal einer Verkäuferin und dem Inhaber des Geschäftes den Mittelfinger gezeigt zu haben, so Zweigle. Zuvor soll der AfD-Politiker in dem Tabakwarenladen dazu aufgefordert worden sein, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz gegen das Coronavirus zu tragen. Er hätte nur eine Stoffmaske getragen.

AfD-Politiker Martin Renner war in einen Streit um eine Corona-Schutzmaske geraten. Wegen einer daraus resultierenden Beleidigung soll er nun 9.000 Euro Strafe zahlen.

Noch ist der Rechtsbefehl gegen Renner aber nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann der Politik-Vertreter der Alternative für Deutschland Einspruch einlegen. In dem Fall würde es zu einer Hauptverhandlung zur Klärung des Tatvorwurfs kommen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte den Strafbefehl zuvor beantragt. Damit ein Strafverfahren überhaupt möglich ist, hatte der Bundestag die Immunität Renners aufgehoben.

Streit um Corona-Schutzmaske in Tabakwarenladen soll eskaliert sein – AfD-Politiker Renner sieht sich als Opfer

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion hatte der dpa bereits im November 2022 von dem Vorfall berichtet. Nach eigenen Angaben hätte Renner den Tabakwarenladen mit einer Corona-Stoffmaske betreten und sei von dem Inhaber in rüden, beleidigenden Worten zurechtgewiesen worden, dass er eine FFP2-Maske tragen müsse. Daraufhin hätte er abwehrend die Arme hochgeworfen und verlauten lassen, dass er den Laden nie wieder betreten werde.

14 Monate später, im April 2022, hätte Renner eine Vorladung der Kriminalpolizei Düsseldorf erhalten. Die Verkäuferin hätte den AfD-Politiker angezeigt. Angeblich hätte Renner „den Stinkefinger gezeigt“. Dies würde aber nicht zutreffen. Vielmehr sei er selbst beleidigt worden, so Renner. (mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Gerhard Leber/Steinach/imago/Montagea

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