VonChristoph Heuserschließen
Die AfD in Sachsen-Anhalt ist jetzt als rechtsextrem eingestuft worden. Was passiert jetzt mit der AfD in dem Bundesland?
Am Dienstag hat der Verfassungsschutz bekannt gegeben, dass die Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Damit hat der Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten, den sachsen-anhaltischen Landesverband zu beobachten. Er kann jetzt Gespräche von Parteimitgliedern abhören und V-Leute einsetzen.
Politikwissenschaftler Varwick: Der harte Kern wird weiter radikalisiert
Auf den ersten Blick könnte man vermuten, dass potenzielle Wähler davon abgeschreckt werden könnten. Aber es kann auch anders kommen. Der thüringische Landesverband der AfD wurde im März 2021 durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. In der jüngsten Umfrage von Infratest dimap ist die AfD mit 34 Prozent stärkste Kraft in Thüringen – allerdings spielte zu dieser Zeit das Bündnis Sahra Wagenknecht noch keine Rolle.
Der Politikwissenschaftler Professor Johannes Varwick von der Universität Halle geht nicht davon aus, dass die AfD von der Einstufung profitieren wird: „Der harte Kern wird dadurch weiter radikalisiert, einige wankelmütige Wähler allerdings auch abgehalten.“ Gleichzeitig sieht er allerdings einen politischen Imageschaden: „Es wird damit das Signal gesendet, dass es keine normale Partei ist, sondern dass sie in der politischen und rechtlichen Schmuddelecke ist.“
Varwick beleuchtet eine weitere rechtliche Dimension der Einstufung. Ungemütlich könnte es nun für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst werden, die der AfD nahestehen. „Diese könnten Probleme bekommen, wenn im Rahmen von Untersuchungen herausgefunden werden sollte, dass sie rechtsextreme Ansichten haben“, sagt er. Die Konsequenz könnte der Verlust des Beamtenstatus oder des Arbeitsplatzes sein.
Ein Verbot müsse die AfD indes nicht befürchten. Zwar sei Kennzeichnung zweier Landesverbände als rechtsextrem ein Anhaltspunkt, um über ein Parteiverbotsverfahren nachzudenken. „Die Frage ist aber, ob das von anderen Parteien politisch klug wäre“, so Varwick. Erst kürzlich hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) diesem Gedanken eine Absage erteilt. Um der Gefahr eines Verbotsverfahrens trotzdem entgegenzuwirken, könnte sich die Bundespartei von den Landesverbänden Sachsen-Anhalt und Thüringen distanzieren. „Ich halte es nicht für wahrscheinlich, aber denkbar ist es“, sagt Varwick.
Der AfD in Thüringen hat die Einstufung nicht geschadet
2026 steht in Sachsen-Anhalt die nächste Landtagswahl an. Auf diese hat die Einstufung durch den Verfassungsschutz keine direkte Auswirkung. Yvonne Lisec von der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin erklärt: „Soweit das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit feststellt, können Parteien mit entsprechenden Wahlvorschlägen an Wahlen teilnehmen.“
Für den Landesvorsitzende der AfD in Sachsen-Anhalt, Martin Reichardt, ist die Einstufung wenig überraschend, nicht nachvollziehbar: „Wir haben uns immer klar von jeder Art des politischen Extremismus distanziert. Wir sind eine demokratische Partei.“ In der kommenden Woche werde man juristische Schritte prüfen.
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