VonSteffen Maasschließen
Die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbot spaltet die Politik. Bundeskanzler Merz ist skeptisch. Zudem kritisiert er die Vorgehensweise der Scholz-Regierung.
Berlin – Sollte die AfD verboten werden oder nicht? Die Frage stellt sich nach der – inzwischen ausgesetzten – Einstufung der Partei durch den Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ mehr denn je. Für die Mehrheit der Bürger scheint die Antwort klar zu sein, sie gingen am vergangenen Wochenende zu Tausenden auf die Straße. Auch Politiker verschiedener Parteien haben sich sowohl offensiv als auch zurückhaltend geäußert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt nun Einblicke in seine Haltung zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbots.
Bundeskanzler Merz äußert sich skeptisch zu einem möglichen AfD-Verbot
Bundeskanzler Friedrich Merz steht einem AfD-Verbotsverfahren „sehr skeptisch“ gegenüber. In einem Interview mit der Zeit betont er: „‚Aggressiv kämpferisch‘ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muss nachgewiesen werden. Und die Nachweispflicht liegt ausschließlich beim Staat.“ Zudem erklärt er: „Und ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“
Die Forderungen nach einem Verbotsverfahren wurden lauter, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Aufgrund juristischer Schritte der AfD gegen diese Einstufung ist sie jedoch vorerst ausgesetzt.
Merz übt Kritik an Scholz-Regierung wegen AfD-Bericht: „Ich bin nicht glücklich“
Neben seiner Skepsis gegenüber einem AfD-Verbot äußert Merz im Zeit-Interview auch Kritik am Umgang der vorherigen Regierung mit dem Verfassungsschutzbericht zur AfD: „Ich bin nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens.“ Er kritisiert, dass „von der alten Regierung ohne sachliche Prüfung ein Bericht vorgestellt“ wurde, der als Verschlusssache eingestuft ist. Die AfD klagt dagegen, und Merz gibt zu: „Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat.“ Seiner Einschätzung nach wird dies noch Wochen oder Monate dauern.
Ist die Einstufung der AfD ein schlagendes Argument oder nur eine „notwendige Grundlage“?
Die Grundlage für ein mögliches Verbot der AfD wären die Bestrebungen der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärte bei der Bekanntgabe der Einstufung: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Dieses Verständnis ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.
Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab?
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.
(Quelle: Bundesverfassungsgericht)
Ein Beispiel liefert Verfassungsrechtler Ulrich Battis im Gespräch mit BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA: „Wenn Alice Weidel etwa von ‚Passdeutschen‘ spricht, dann spricht sie – hart formuliert – Menschen mit Migrationshintergrund die Menschenwürde ab. Das ist eine ganz harte Sache.“ Sollte die Einstufung der AfD bestehen bleiben, wäre dies eine „notwendige Grundlage“ für einen Verbotsantrag, aber „keine ausreichende“.
Politikwissenschaftler Oliver Lembcke sieht im Gespräch mit IPPEN.MEDIA ebenfalls die Möglichkeit, dass die Einstufung nur ein erster Schritt ist und noch nicht das schlagende Argument darstellt. Die gesenkten Hürden bei einer möglichen nachrichtendienstlichen Überwachung der Partei könnten weiteres Material liefern: „Es ist sehr wohl denkbar, dass auf diese Weise Material zusammengetragen werden kann, mit dem die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags erhöht werden.“ (stma/dpa)
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